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Nach Jobanzeige ist eine Voraussetzung "die Befähigung zum Richteramt"

gefragt von Mackerras am 31.07.2009 um 21:24 Uhr

Was heißt das konkret? Welche Voraussetzungen sind das?


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anonym
beantwortet von Weigan am 31. Juli 2009 21:27
2x
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Beide Juristischen Staatsexamina und diese mit der Note mindestens "vollbefriedigend" also 9 oder mehr Punkte.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 31. Juli 2009 21:32

Die Note ist nicht Voraussetzung. Auch wer gerade mal mit ausreichend benotet wurde hat offiziell die Befahigung zum Richteramt (wird allerdings nicht als Richter eingestellt).



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