Die Note ist nicht Voraussetzung. Auch wer gerade mal mit ausreichend benotet wurde hat offiziell die Befahigung zum Richteramt (wird allerdings nicht als Richter eingestellt).
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht
gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Die Note ist nicht Voraussetzung. Auch wer gerade mal mit ausreichend benotet wurde hat offiziell die Befahigung zum Richteramt (wird allerdings nicht als Richter eingestellt).