ich habe 4 Kinder, und auch Platz. Ich lasse meine Kinder auch nicht hängen. Aber einer meiner Söhne ist Hals über Kopf bei mir ausgezogen, zu Papa gezogen. Er hat eine Klagewelle über mich gezogen, so das ich Ihm Hausverbot gegeben habe. Er steuert jetzt gradeaus in Harz und ist immer noch so arrogant, mir vorzwerfen, das ich Ihm nicht sein Auto finanziere. Muß ich ihm wieder die Türen öffen? L.G.

Du hast aber auch viel am Hals!
Zwei Ebenen sind hier zu unterscheiden. 1.) Dein Sohn hat vielleicht keinen Anspruch auf ALG II und 2.) Du könntest unterhaltspflichtig sein.
Das Problem ALG II ist primär das Problem Deines Sohnes und nicht Deins. Bekommt er ALG II nicht, muss er sehen, wie er durchkommt. Das Amt kann dich nicht zwingen ihn bei dir aufzunehmen
Dass Du Unterhalt schuldest, möchte ich bezweifeln. Zunächst müssen volljährige Kinder selbst für den eigenen Unterhalt sorgen. Unterhaltsrechtlich sind sie verpflichtet, wenn sie sich nicht in der ersten Ausbildung befinden, alle Arbeit anzunehmen, die das Verdienen von Geld ermöglicht, sei sie noch so unangenehm. Selbst der volljährige Sohn des Fabrikdirektors leitet seinen gesellschaftlichen Stand nicht mehr vom Status seiner Eltern ab, so dass er nicht verlangen kann, nur zu "feiner" Arbeit herangezogen zu werden, vielmehr muss er notfalls auch Toiletten beaufsichtigen. Ob Dein Sohn alles getan hat, eine Erwerbsquelle zu finden, muss er beweisen. Wenn nicht, hat er schon dem Grund nach keinen Unterhaltsanspruch. Unterhalt muss zunächst in Geld gewährt werden, Du musst ihm also keine Unterkunft in Deiner Wohnung zur Verfügung stellen. Schließlich haften beide Eltern für den Unterhalt eines volljährigen Kindes gemeinschaftlich, und zwar nach dem Verhältnis ihrer um den angemessenen Eigenbedarf reduzierten Einkünfte. Angemessener Eigenbedarf 1.100 €. Verdient Frau 1.200, wird 100 in die Verhältnisrechnung eingestellt. Verdient Mann 2.000, werden 900 bei ihm berücksichtigt. Vom Unterhalt muss dann die Frau 1/10 und der Mann 9/10 zahlen, höchstens jedoch 100 bzw 900. Sollten noch minderjährige Kinder da sein, gehen diese vollständig vor.
Dein Einkommen aus der Leiharbeit ist sicher nicht so hoch, dass Du viel an Unterhalt zahlen müsstest, wenn überhaupt. Bei weniger als 1.100 p.m. gibt es gar nichts für den Sohn!
Kopf hoch! Das Problem liegt weniger auf der juristischen Ebene als bei Deinem schlechten Gewissen, da Du in dem Burschen immer noch Deinen Sohn siehst, der vom Vater ferngesteuert ist. Dabei kann Dir aber keiner richtig helfen.

Die lieben Kinder scheinen heutzutage irgendwie extrem unselbständig und extremalistisch zu sein! Die erwähnte Regelung vonwegen "nach Harz 4 die Kinder bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern wohnen müßten" stimmt so nicht ganz.
Sie haben nur keinen Anspruch, auf Kostet der Solidargemeinschaft eine eigene Wohnung zu beziehen, wenn dies nicht unzumutbar, sachlich zwingend oder notwendig gewesen wäre.
Das ist doch ein ziemlicher Unterschied, oder?
Aufgrund der erwähnten "Klagewelle" würde ich das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Sohn als "zerrüttet" ansehen und schon von daher ein zusammenleben als "unzumutbar" ablehnen.
Wenn Ihr Sohn behindert ist, dann kann er relativ Problemlos einen Platz in einer passenden Einrichtung bekommen. Fragen sie doch nach einer "Integrationsmaßnahme" bei einem BFW an! Wenn sich der Sohn einverstaden erklärt, regeln die den Rest. Es geht dabei, einen Behindertengrechten Arbeitsplatz zu bekommen samt Bewerbungstraining und Praktikum.

Kraudischen, erstmal mein volles Mitgefühl. Kinder wissen eigentlich nie so genau, was sie tun. Das schmerzt, ich weiß es aus eigener Erfahrung. Das, was mir in diesen Situationen hilft, ist, dass ich mir immer wieder sage, dass mein Sohn mich im Moment nicht als Mutter will, also habe ich dann eben einen Sohn weniger (meiner ist 19 und gerade zu seinem Erzeuger gezogen, der sich 18 Jahre nicht um ihn gekümmert hat. Da wird nun einen auf heile Familie gemacht und ich werde noch nicht mal mehr besucht, nicht zu Feiertagen oder sonst wann, anscheinend bin ich für ihn als Mutter nichts mehr wert). Schreibe deinen Sohn erst einmal innerlich ab. Und dann gehe so gegen ihn vor, wie du das bei jedem anderen machen würdest, der sich an deinem sauer verdienten Geld schadlos halten will.
Versuche, dir Hilfe beim Amt und bei einem Rechtsanwalt zu holen, für Unterhaltsstreitigkeiten steht dir Prozesskostenbeihilfe zu.
Und glaube mir, das moralische Recht steht auf jeden Fall auf deiner Seite. Für alles Weitere lasse dir wirklich besser von Profis helfen.
Ich wünsche dir viel Kraft und Kampfgeist für die nächste Zeit. Es wird schon gehen :-)
DANKE,Danke Danke
guten morgen es ist richtig das das amt bis zum 25.lebensjahr verlangen kann das die kinder bei den eltern wohnen.aber in meinem fall( da ich mit meinem freund zusammen wohne) mussten wir das nicht...und ich denke gerade in so einer situation kann keiner von dir verlangen deinen sohn wieder aufzunehmen wenn du dies nicht willst...zur not gibts da sicher schlupwege (z.B psychologisches gutachten oder ähnliches)

Das Gesetz sagt aus:
Personen unter 25 Jahren werden in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet. Sie haben damit keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Als Angehöriger eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann nur noch ein um rund 20% gekürzter Regelsatz von 276 Euro zu.
Er kann also bei dir oder auch bei seinem Vater leben, das wird ihm niemand verwehren. Du bist verpflichtet, diese Veränderung in deiner Bedarfsgemeinschaft, also seinen Auszug, bei der Arge zu melden und euer Bezug wird um den entsprechenden Betrag gemindert. Sein Anteil der Kosten der Unterkunft (ein Fünftel) verbleint aber bei euch, da sie ja nun auf vier Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden.
Je nach der Situation des Vaters wird er für den Unterhalt des Sohnes aufkommen müssen oder bei ALG II-Bezug o.ä. wird er mit dem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Die o.g. Bestimmung regelt lediglich, dass ein unter 25jähriger keine Unterstützung bekommt, eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Kein ALG II, keine Kosten der (eigenen) Unterkunft! Ebenso keinen Zuschuss für Erstausstattung. Es wird ihm nichts anderes bleiben, als eine Ausbildung abzuschließen, einen Job zu finden oder anderenfalls muss er zumindest Geduld bis zuseinem 25. Geburtstag aufbringen, um überhaupt selbst irgend eine Hilfe beantragen zu können. An Auto ist da auch so schnell nicht zu denken, ohne Job bleibt das überhaupt fraglich.
Zur Vorbeugung: Er wird kein Auto vom Staat geschenkt bekommen, jetzt nicht und später auch nicht, weder ein neues noch ein altes. Im Regelsatz sind 6%, bei einem Jugendlichen also 16,56€m, als Ausgaben für Verkehr (Bus, Bahn, etc.) vorgesehen. Ende Fahnenstange.
Es könnten natürlich noch andere Pläne verwirklicht werden nach dem Motto: vom Bootcamp ins Arbeitslager:
http://www.welt.de/weltprint/article1540189/VonderStraeins_Lehrinternat.html

Jeder normal denkende Mensch sagt dir, das du im Recht bist. Laß ihn bei seinem Vater. Alles andere wie gesagt.

Ne, der Kerl ist 18. Somit für sich selbst verantwortlich. Also brauchst ihn auch nicht mehr in deine Wohnung lassen. Laß ihn in den Harz* fahren. Was macht er da, Urlaub? Dem würde ich Spritgeld geben, das es reicht bis... Aber, wenn er in einer Ausbildung ist, bei dir wohnt, dann wird es schwierig. Der soll zum Papa gehen, und da bleiben, für alle das Beste, oder? *Hartz, Peter Erfinder von. . . .
Indy72 am 15. Januar 2008 09:39 Naja... Die Unterhaltspflicht der Eltern geht aber bis über 18 Jahre hinaus, u.U. bis zum Ende des 35sten! Ansonsten, wenn das Kind eine berufsbefähigende Ausbildung abgeschlossen hatte, oder eine eigene Familie gegründet hatte.

Der Bub kann Auto fahren wollen? Dann ist er also über 18 und damit volljährig. Wenn er beschliesst zu Papa zu ziehen, ist das seine Entscheidung. wenn Papa ihn aufnimmt ist das dessen Entscheidung.
Du bist nicht dazu da, um ihm den Führerschein zu zahlen. Schon gar nicht wenn er klagt.
Er ist volljährig und wohnt bei dem anderen Elternteil. Warum solltes du ihm die Tür öffnen (müssen)?
Hallo Kraudischen,
ihr solltet ebenso Hilfe suchen Euer noch größeres emotionales Problem in den Griff zu bekommen, denn dieses führt bald zu unerträglichen Verletzungen. Dieses Problem verhindert über gute Lösungen nachzudenken. Es tut sicher weh, dass Dein Sohn zu seinem Vater gegangen ist, nachdem Du alles für ihn getan hast. Aber, ich kann Dir nur raten, versucht es sachlich und nicht mit Wut im Bauch, denn davon leben Anwälte. Kinder sind kein Eigentum und wir Eltern sind nur Wegbegleiter. Du hast in doch erzogen, und das wird er auch nicht vergessen. Und wenn Du ihn innerlich losläßst, statt abzuhaken, wird er in Ruhe erkennen, was er an Dir gehabt hat. Und so erhaltet ihr eure Liebe füreinander. Mit diesem Problem bist Du nicht alleine, aber versuche es bitte mit Liebe im Herzen, dann fällt Dir sicher eine bessere Lösung ein. Und hole Dir Hilfe von außen, wenn Du es nicht schaffst. Viel Glück und bleib bei Dir im Herzen. L.G. nordi
Wieselchen1 am 15. Januar 2008 16:36 Hallo? Er zieht die Klagewelle über Kraudischen, nicht sie über ihn!!! Da hilft dir auch keine noch so große Mutterliebe.
Genau da ist das Problem. Der Junge ist behindert.Auto von Papa war gut. Papas Ratschläge mich ins nichts zu stürzen auch. Aber jetzt,Ausbildungsende, kein Job in sicht und Papa ist genervt. L.G.
Marvello am 15. Januar 2008 06:15 Du bist nicht mehr für ihn verantwortlich! Mal nebenbei, auch wenn´s hart klingt. Eisbären fressen ihre Jungen....heißt in deinem Fall: vergiß ihn. Weg, nicht mehr dein Sohn. Zeig ihm das.
Spinnen Ihre Männer!!!!Nein, ich will meinem Sohn auch nichts böses, aber er hat mich ein Stückchen weit in den Abgrund geschickt und sagt, das es meine Schlud ist, weil ich Ihn ja nicht hätte betreuen müssen( ist Amtlich). L.G. Er weiß nicht was er tut
Marvello am 15. Januar 2008 06:32 Mein Gott, hol dir professionelle Hilfe, das wird hier nix. Um die Zeit schon gar nicht! Ich hab dich ja beobachtet, die letzten Tage. Du drehst ja schon richtig voll im Rad. Gibts denn niemand, der dir hilft? Wenn nicht, laß dich krankschreiben. Wir zahlen das gerne.(Sozialstaat) Laß dich mal fallen; steh aber dann wieder auf!
Danke, ich strebe grade wieder auf, mein Ex hat es zum X ten mal geschafft mich fast in den Ruin und fast Tot zu stampfen. Aber ich kämpfe wieder und das ist gut so. Krankschreiben ist keine Lösung und ich will auch nicht das Geld von anderen.Ich möchte Gerechtigkeit, das ist alles. Ich Schilder hier nur den Fall einer Ex- Gattin eines schwer-reichen Unternehmers, der nicht gewillt war die Familie als Verlust zu verbuchen. Im Gegenteil, ich hatte als Ehefrau bei dem Mann das Recht auf ein Brötchen täglich. Dafür mußte ich sein Schnitzel braten, gefügig sein und putzen. Kinder machen keine Arbeit und ich bin unwirtschaftlich.So, und dagegen wehre ich mich seit 20 Jahren, auch wenn es nicht den Schein hat , erfolgreich!!! Denn ich bin nicht Tot, ich habe immer noch ein Haus und ich hab Freunde, also ich Lebe.Und das Forum gibt mir Kampfgeist, was brauch ich mehr???? L.G.
DH!