Nach England mit einer Fiktionsbescheinigung?
Hallo, ich besitze keinen Pass und keinen Ausweis, nur eine Fiktionsbescheinigung. Kann ich mit der Fiktionsbescheinigung nach England auf Klassenfahrt?
2 Antworten
Es gibt 3 Arten von Fiktionsbescheinigungen: Duldungsfiktion, Erlaubnisfiktion und Fortbestandsfiktion.
Siehe Seite 3 Deiner Fiktionsbescheinigung - was ist angekreuzt?
- Fiktiv erlaubter Aufenthalt (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) = raus ja, Wiedereinreise nein
- Fiktive Aussetzung der Abschiebung (§ 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) = raus nein, keine Erlaubnis zum Verlassen Deutschlands bis zur endgültigen Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis
- Fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel (§ 81 Abs. 4 AufenthG) = Ausreise ja, Wiedereinreise ja Achtung! In jedem Fall muss die Fiktionsbescheinigung bis zum Ende der Reise gültig sein
Bei Unklarheiten lieber an das Ausländeramt wenden....
Großebritannien ist zwar im Schengen-Raum, doch sehr speziell;-))... lieber sicherheitshalber bei der Ausländerbehörde nachfragen.
Die Fiktionsbescheinigung hast Du, weil Du keine europarechtliche Freizügigkeit genießt. Sie dient nicht als Passersatz und ist nur in Verbindung mit dem im Dokument angegebenen Identitätsdokument gültig.
Eine Einreise in Großbritannien dürfte damit unmöglich sein.
Frage Bitte bei deiner zuständigen Ausländerbehörde wie du vorgehen sollst.
Danke dir habe 81.4