Frage von roxelana1977 11.07.2012

Nach Ehestreit hat mein Mann d. Schloss gewechselt! Darf er das...?

  • Antwort von Emelina 11.07.2012
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    In dieser Situation kann nur ein Rechtsanwalt dir helfen. Hier kannst du dich vorab schon mal informieren:

    http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/familienrecht/277-d...

    Die Anwältin deines Mannes hat unrecht. Du hast die Wohnung nicht endgültig, sonder nur vorübergehend verlassen. Du kannst die Wohnung sogar für dich alleine beanspruchen, wenn euer Kind bei dir lebt:

    Das Gesetz gibt keinem der Eheleute das Recht, zum Zweck der Trennung den anderen aus der Wohnung zu verweisen. Hierfür ist es egal, wem die Wohnung gehört, wer Mieter ist oder wer schon früher darin gewohnt hat. Entweder müssen sie sich einigen oder eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

    Dein Mann muss dich also in die Wohnung rein lassen.

    Allein die Tatsache, dass einer der Ehepartner alleiniger Mieter oder sogar alleiniger Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, ist in der Trennungszeit kein Grund für die Zuweisung der Wohnung an diesen Ehepartner.

    Wenn du dich von deinem Mann (auch vorübergehend) trennen möchtest oder er sich von dir, dann darf er nicht automatisch die Wohnung für sich behalten – selbst wenn er alleine der Eigentümer ist.

    In erster Linie ist eine unbillige Härte anzunehmen, wenn das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Dies ist grundsätzlich schon bei regelmäßigen, gravierenden Auseinandersetzungen der Eheleute untereinander zu befürchten.

    Da bei euch häusliche Gewalt im Spiel ist, stellt es für dich und euer Kind eine „unbillige Härte“ dar, wenn du nach einer (auch vorübergehenden) Trennung noch in einer gemeinsamen Wohnung mit deinem Mann leben müsstest.

    Leben Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

    Du kannst also verlangen, dass du mit deinem Kind alleine in der Wohnung lebst und dein Mann ausziehen muss. Dazu muss ein Gericht die Nutzungsverhältnisse regeln …und dazu brauchst du einen Anwalt. Er kann dir auch bei der Sache mit dem Auto helfen.

    Eine gerichtliche Regelung der Nutzungsverhältnisse gilt auch ohne ausdrückliche Befristung ausschließlich für die Zeit der Trennung, mithin längstens bis zur Rechtskraft der Scheidung. Eine endgültige Regelung muss dann im Zusammenhang mit der Scheidung beantragt werden, sofern sich die Ehegatten bis dahin nicht darüber geeinigt haben.

  • Antwort von Mucker 11.07.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Lass dich am besten anwaltlich beraten - in einem solchen Fall brauchst du juristische und moralische Unterstützung !

    Und reg dich nicht so darüber auf - das schadet nur deinem inneren Milieu - sowie dem ungeborenen Leben !

    Alles Gute !

  • Antwort von costacalida 11.07.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo roxelana1977,

    derzeit kannst Du gar nichts machen, da er die Wohnung vor Eurer Eheschliessung gekauft hat und sie sich somit in seinem alleinigen Besitz befindet. Du kannst ihn nur auffordern, Deine persoenlichen Sachen und die des Kindes auszuhaendigen.

    Es sieht so aus, als wolle er sich endgueltig von Dir trennen, daher wuerde ich Dir empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Deiner Interessen - bis hin zur Scheidung - zu beauftragen.

    Ich wuensche Dir alles Gute

  • Antwort von meesh1983 11.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    yep ganz schnell nen neuen anwalt suchen. Das habe ich ja noch nie gehoert , das die schwangere Frau das Haus verlassen muss. Was war denn das fuer Polizisten , bei haeuslicher Gewalt haetten sie den Mann mitnehmen muessen.

  • Antwort von aemmy 11.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    das darf er nicht und schloss auswechseln schon gar nicht. da ihr anscheinend keine gütertrennung habt ist alles gemeinsames eigentum.geh schnell zum arzt und lass dir die spuren der körperlichen gewalt dokumentieren und geh SOFORT zum Anwalt . Notfall. habt ihr ein Frauenbüro in eureNähe? oder nochmal zur Polizei dass sie dich begleitet um nochmal in die Wohnungf zu kommen um sich ersrmal sachen zu holen und dann alles andere in die Wege zu leiten.

  • Antwort von Lrott 11.07.2012

    Kein Ehevertrag abgeschlossen? Dann darf er dir das Recht auf die Wohnung verweigern, da er diese vor der Ehe in seinem Besitz war. Das Auto steht euch beiden gleichermasen zu.

  • Antwort von Starrynight0815 11.07.2012

    Ab zur Polizei, die verschaffen dir Zutritt!

  • Antwort von mrhetzel 11.07.2012

    Geh mal ganz schnell zu einem Anwalt!!!!

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