odemtann am 27.12.2006 um 15:24 Uhr
Die Anwartschaften stehen Ihr erst zu, wenn ich in Rente gehe, also wenn ich 65 Jahre alt werde. Nun ist sie leider verstorben. Was passiert nun mit den Anwartschaften, werden die 5 % meiner Rente wieder gut geschrieben, oder wer weiss was damit passiert? Was kann oder sollte ich machen ?

Hallo.
Siehe in der Broschüre http://www.deutsche-rentenversicherung-oberbayern.de/internet/d-rv/drvrsc.nsf/is...$file/wdv_heft12.pdf?OpenElement&ispReferrer=kapow.deutsche-rentenversicherung.de
unter dem Stichwort "Tod des Ausgleichsberechtigten" Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage. Schöne Grüße justii

Erst einmal die Rentenversicherung fragen - das kostet nichts.
Wenn die Antwort "unbefriedigend" ist, mit dem Scheidungsurteil zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
justii am 10. August 2007 21:27 Hoppla, da wurde wohl nicht der komplette Link übernommen. Bitte den gesamten Link kopieren (von http://........ bis .....deutsche-rentenversicherung.de) und direkt ins Browser-Adressfenster kopieren.
Hoppla, da wurde wohl nicht der komplette Link übernommen. Bitte den gesamten Link kopieren (von http://........ bis .....deutsche-rentenversicherung.de) und direkt ins Browser-Adressfenster kopieren.