Mein Sohn hat bald Prüfung ( Lehre)beendet und zu gleich seit 2 Monaten eine eigene Wohnung.Man sagte Ihm ,das er eventuell übernommen wird.Was aber jetzt nicht danach aussieht.Was soll er machen ausser sich arbeitslos zu melden ,wegen seiner Wohnung !!Er hat seine ganzen Ersparnisse in der Wohnung reingesteckt .Bitte um Hilfe - antwort...sorry wegen meiner rechtschreibung...bin neu am pc;)
Da er während der Ausbildung in die Arbeitslosenversicherung einzahlt hat er zunächst einen Anspruch auf ALG I. Entgegen anderslautender Meinungen ist es hierbei total egal wieviel die Eltern verdienen und vieviel Geld er noch auf dem Konto hat. Somit braucht er sich nur noch um einen Arbeitsplatz bemühen.
Vielleicht kann er vorrübergehend eine Wohngemeinschaft gründen, das heißt ein Kumpel zieht mit ein und die beiden teilen sich die Miete, so lange bis dein Sohn wieder Arbeit hat und er die Wohnung wieder selbst unterhalten kann. Das wäre zumindest eine Überlegung wert, wenn er partout nicht ausziehen will.

wenn er bereits eine eigene wohnung braucht er nicht mehr zurückzuziehen, dann übernehmen die Ämter..
er muss sich bei Kenntnis der Nichtübernhame soforet bei der ARGE registrieren lassen um nathlos seine ansprüche zu sichern..denn die Lehre endet am Tag der Prüfung
Um das Arbeitslos melden wird er wohl nicht rum kommen ! Und dann - weiterbewerben natürlich. Arbeitslosengeld gibts nicht unbegrenzt.

wenn er unter 25 ist, muss er wieder bei den eltern einziehen, weil der staat die kosten für eine wohnung nicht unter 25 übernimmt.
Finde das auch nicht verkehrt, wieder zuhause einzuziehen, bis er sich beruflich etabliert hat. Ist auch keine Schande! Ist vernünftig.
gertrude2 am 29. April 2008 14:52 ehrlich gesagt, finde ich das auch vernünftig und man kann auch bis 25 zuhause wohnen. ausserdem sollen die jungen menschen so angespornt werden eine arbeit zu suchen.
das stimmt. ich wusste nicht mehr, ob man nach einer ausbildung alg1 bekommt.