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Nach der Lehre arbeitslos und eine Wohnung(seit 2Monaten),was kann mann machen....?

gefragt von silberstern am 29.04.2008 um 14:47 Uhr

Mein Sohn hat bald Prüfung ( Lehre)beendet und zu gleich seit 2 Monaten eine eigene Wohnung.Man sagte Ihm ,das er eventuell übernommen wird.Was aber jetzt nicht danach aussieht.Was soll er machen ausser sich arbeitslos zu melden ,wegen seiner Wohnung !!Er hat seine ganzen Ersparnisse in der Wohnung reingesteckt .Bitte um Hilfe - antwort...sorry wegen meiner rechtschreibung...bin neu am pc;)


Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 29. April 2008 14:55
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Da er während der Ausbildung in die Arbeitslosenversicherung einzahlt hat er zunächst einen Anspruch auf ALG I. Entgegen anderslautender Meinungen ist es hierbei total egal wieviel die Eltern verdienen und vieviel Geld er noch auf dem Konto hat. Somit braucht er sich nur noch um einen Arbeitsplatz bemühen.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 29. April 2008 14:57

das stimmt. ich wusste nicht mehr, ob man nach einer ausbildung alg1 bekommt.


anonym
beantwortet von AureliaHoney am 29. April 2008 14:52
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Vielleicht kann er vorrübergehend eine Wohngemeinschaft gründen, das heißt ein Kumpel zieht mit ein und die beiden teilen sich die Miete, so lange bis dein Sohn wieder Arbeit hat und er die Wohnung wieder selbst unterhalten kann. Das wäre zumindest eine Überlegung wert, wenn er partout nicht ausziehen will.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. April 2008 14:59
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wenn er bereits eine eigene wohnung braucht er nicht mehr zurückzuziehen, dann übernehmen die Ämter..

er muss sich bei Kenntnis der Nichtübernhame soforet bei der ARGE registrieren lassen um nathlos seine ansprüche zu sichern..denn die Lehre endet am Tag der Prüfung


anonym
beantwortet von andaluz am 29. April 2008 14:49
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Um das Arbeitslos melden wird er wohl nicht rum kommen ! Und dann - weiterbewerben natürlich. Arbeitslosengeld gibts nicht unbegrenzt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 29. April 2008 14:49
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wenn er unter 25 ist, muss er wieder bei den eltern einziehen, weil der staat die kosten für eine wohnung nicht unter 25 übernimmt.




Kommentar von ArnoNestler am 29. April 2008 14:51

Finde das auch nicht verkehrt, wieder zuhause einzuziehen, bis er sich beruflich etabliert hat. Ist auch keine Schande! Ist vernünftig.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 29. April 2008 14:52

ehrlich gesagt, finde ich das auch vernünftig und man kann auch bis 25 zuhause wohnen. ausserdem sollen die jungen menschen so angespornt werden eine arbeit zu suchen.


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