Hallo!
Ich bin nun mit meinem Studium fertig und wollte noch ein paar Monate herumreisen (backpacken) bevor ich mich für einen Job bewerbe. Bis auf Praktika habe ich noch nie gearbeitet.
Ein Freund sagte mir, ich müsse mich "arbeitssuchend" melden, damit keine Lücken in der Rentenversicherung entstehen. Stimmt das so?

ja das stimmt. schliesslich gehörte dein studium zur berufsausbildung :-)

Auf jeden Fall. Ich hatte meine Unterlagen von damals leider weggeschmissen!
aber ich hatte doch noch nie rentenansprüche. dann ist da doch gar keine lücke?! oder bin ich, wenn ich mich jetzt arbeitssuchend melde ein paar monate länger in die rentenversicherung einzahlend, und bekomme dann mehr rente später?
mhchocolate am 11. August 2009 16:07 Wie oben gesagt, zählt das mit zur Berufsausbildung und wird angerechnet (wenn auch wohl keine Riesenbeträge zusamnenkommen).
Die Zeit, in der man sich arbeitssuchend meldet, zählt für die 35 Versicherungsjahre, die man braucht, um mit 63 eine vorgezogene Rente zu bekommen.
Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor Beendigung des Studiums arbeitssuchend melden und sich über diese Zeit eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit geben lassen.