Nach dem Abitur In WG Ziehen und Arbeiten ohne zu studieren?

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Hi,

also ob du dich mit einem Job finanziell über Wasser halten kannst, liegt ja am Job, an deiner Stundenzahl und damit deinem Einkommen.

Klar, mit einem 450€ Job kommst du nicht weit, ABER: Du kannst ja Vollzeit arbeiten. Gerade in der Gastronomie haben auch ungelernte Leute eine gute Chance einen 40-Stunden-Job zu bekommen. Inkl. Trinkgeld wird das sehr gut laufen.

Wenn du erstmal keinen 40-stunden-Job bekommst, dann nimmst du eben zwei 450€-Jobs an. Dann bist du in der Midi-Zone und bist auch geringfügig sozialversichert.

Du musst eben einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen. Ich habe z.B. immer ungelernt in der Produktion gearbeitet (40-Std) und war so versichert und hab gut Geld gemacht.

Wie gut das klappt hängt davon ab, wie gut du vorbereitet bist. Du musst im schlimmsten Falle jeden möglichen Job annehmen und wenn es das Klo putzen ist. Und wenn du da offen bist und wirklich suchst, seh ich das als machbar.

Danke für die Antwort Ich arbeite derzeit schon in der Spülküche einer Autobahnraststätte und das ist auch nicht das appetitlichste, also so gesehen ja, ich bin da ziemlich offen. Kannst du mir zufällig auch noch sagen wie es sich mit Förderungen zum Studium verhält, und ob mir durch dieses Jahr Förderungen "verloren" gehen können?

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@Cingom

Nein, dieses Jahr würde einer späteren Bafögförderung nicht im Wege stehen. Wie es dann aber mit Unterhalt aussieht (da du dich ja eben nicht um ein Studienplatz, Ausbildungsplatz bemühst) könnte anders aussehen. Im Endeffekt bist du verpflichtet deiner Ausbildung zielgerichtet nachzugehen.

Generell muss ich auch sagen, dass ich persönlich wenig davon halte. Ich finde es gut, da du dich selbst finanzierst, aber ich denke nicht, dass du danach wirklich weißt was du willst - und du verlierst dennoch 1 Jahr. Wenn du so viel arbeitest, wirst du damit ausgelastet sein. Und: Wenn du erstmal Geld verdienst, ist es später umso schwerer mit weniger Geld (zB. Bafög) klarzukommen.

Ich verstehe den Wunsch nach einem Neustart und bin auch direkt nach dem Abi weiter weggezogen und habe es genossen mein Leben selbst zu bestimmen. Aber dennoch war es mir wichtig etwas wirklich sinnvolles zu tun. Die Gefahr ist da, dass du dich an das geld gewöhnst und aus einem Jahr eben zwei oder drei werden. Und dann ist der Zug schon abgefahren.

Aber das ist deine Entscheidung. Du kannst stolz auf dich sein, wenn du das durchziehst, denn es gibt viel zu viele, die sich vor wirklicher Arbeit eher drücken. Deinem Charakter wird es nicht schaden. Aber: Dann musst du das auch alleine packen. Die Mama dann um bissl Geld zu fragen, weil es doch mal enger wurde oder man krank war und nicht genug Geld verdienen konnte wäre dann extrem enttäuschend und würde deinen Eltern in die Hände spielen.

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Sorry, deine Ma hat leider recht. Als ungelernte Kraft kannst  du vllt den Mindestlohn bekommen, aber sicher ist das nicht: da du ungelernt und ohne Ausbildung  bist, muss dir kein Betrieb  den Mindestlohn  zahlen. Und dann  kommt es ja darauf an,  wie viele Stunen du arbeiten kannst/ vom Betrieb aus angeboten bekommst. Bei zB 20 Wochenstunden a 8€ Brutto, und das mal 4,2 Wochen pro Monat hast du unter 700€. Dann  gehen davon auch noch Steuern herunter. Okay, du könntest das Kindergeld an dich auszahlen lassen. Aber Unterhalt von Seiten der Eltern brauchst du nicht erwarten, weil dein Bedarf bei ca 740€ liegt. Das ist schon  incl der Wohnungskosten. Wenn du irgendwo als Barkeeper jobbst, brauchst du auch entsprechende Bekleidung. 

Ach ja, hast du schon eine Einrichtung  für das bessgte WG- Zimmer?  Hast du schon Geld, um die nötige Kaution hinterlegen zu können? 

Du denkst leider auch anderweitig sehr kurzsichtig, denn wenn du deine Ausbildung / Studium nicht zügig in Angriff nimmst, könnte dir diese Bummelei deinen weiteren Anspruch auf Unterhalt kosten. LG 

Eieieieiei...

Der Mindestlohn liegt bei 8,50 € pro Stunde

Bei deinen 700 Euro würde er gar keine Steuern zahlen

Kindergeld gäbe es in dem Fall auch nicht

Unterhaltspflichtig wären die Eltern auch nicht wenn er keine Ausbildung macht

Er kann aber auch problemlos 40 Stunden die Woche arbeiten, gibt genug Jobs in der Gastronomie bei denen man Vollzeit arbeiten kann.

Es gibt genügend Leute die von dem Geld leben müssen. Eine WG davon zu finanzieren ist natürlich problemlos möglich!

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@Messkreisfehler

Du scheinst dich nicht gut auszukennen, was den Mindestlohn angeht und was man bei einem Midijob (Gleitzone zw 450€- bis 850€- Jobs) zu zahlen hat. 

Ausnahmen: Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Ausnahmenvom Mindestlohn bestehen für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Es soll vermieden werden, dass sich junge Leute einen Job suchen, anstatt eine (in aller Regel) schlechter bezahlte Ausbildung zu beginnen. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose. Wer nach wenigstens 12-monatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Es soll für Arbeitgeber der Anreiz erhöht werden, Langzeitarbeitslose einzustellen.

Für Ehrenamtliche und Praktikanten in der Ausbildung gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht. Auch wer freiwillig ein Praktikum macht, das nicht länger als 3 Monate dauert, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Als Midijob oder Gleitzonenfall 

bezeichnet man in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat liegt und 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Innerhalb dieser Gleitzone ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteilkonstant bei 19,325 % liegt (Werte für 2015).

Zweck dieser Regelung sei es, die so genannte Teilzeitmauer zu durchbrechen, also für Arbeitnehmer den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver zu machen. Der Arbeitnehmer soll nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet werden, wenn das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze übersteigt.[1]

Im Gegensatz zu einem Minijob sind Midijobs jedoch nicht steuervergünstigt. 

Natürlich  könnte er 40 Std pro Woche machen,  aber Voraussetzung dafür  ist, einen Betrieb  zu finden, der den AG auch für die Stundenzahl einstellt. Da hat man als Frischling in der Branche erst einmal  das Nachsehen. Btw: ich weiß,  wovon ich schreibe, da ich selbst in der Gastronomie tätig  bin. 

Stichwort Kindergeld : da bist du auch auf dem  falschen Dampfer, Messkreisfehler. LG 

LG 

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@Elfi96

Die Frage ist wer hier wohl keine Ahnung hat...

So, dann gehen wir das mal der Reihe durch...

Der Fragant wird wohl volljährig sein...

Mindestlohn Gastro:

http://gastgewerbe-magazin.de/finanzierungsloesungen/mindestlohn-in-der-gastronomie-und-hotellerie-ab-2015-31222

"
Hier finden Sie alle Fakten zum Mindestlohn von 8,50 Euro, der ab dem 1. Januar 2015 auch für die Gastronomie Pflicht wird.

Der Fragant ist weder unter 18 noch ist er Langzeitarbeitslos, die 8,50 € pro Stunde sind somit zu zahlen.

Zu den Steuern...

Solange sein Verdienst unter dem Steuerfreibetrag liegt, zahlt er eben keine Lohnsteuer...

Gib doch mal deine eben erwähnten 700 Euro bei einem brutto netto Rechner ein...

Die Abgaben für nen Minijob müssen zudem den Fragenten nicht interessieren... ER zahlt sie nicht, sondern sein Arbeitgeber...

Auch beim Kindergeld bin ich nicht auf dem Holzweg... viel eher Du...

Schön, dass Du in der Gastro tätig bist... Ich bin selbst Arbeitgeber und hab auch geringfügig Beschäftigte...

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@Messkreisfehler

Volljährige Kinder werden unter Berücksichtigung ihres Ausbildungsstatus berücksichtigt. Beabsichtigt der Fragant also erst mal keine Ausbildung zu absolvieren, so verliert er nach der kurzen Übergangszeit auch seinen Anspruch auf Kindergeld...

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Okay, du könntest das Kindergeld an dich auszahlen lassen.

Nö, das fällt nämlich weg, wenn er nicht studiert oder eine Ausbildung macht. ;)

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@Kristall08

Nee sorry, der Anspruch auf KG fällt nur weg, wenn die Übergangszeit zw zwei Ausbildungsabschnitten länger als  4 Monate dauert.  Das KG wird ansonsten auch weiter gezahlt, ganz gleich, wie viel  man dann verdient. Vllt mal den neusten Flyer von der KG- Stelle downloaden. LG 

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@Elfi96

Und Du solltest dir vielleicht anstatt nur den Flyer zu lesen auch mal die aktuelle Rechtsprechung dazu anschauen..., vor allem die Entscheidung des Bundesfinanzhofes Az.: III RR 66/05 und R 68/5, demnach würde sein "Übergangsanspruch" nach 3 Monaten wegfallen...

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Mal angenommen ich fände einen Arbeitgeber, der mir als 18 jährigen Mindestlohn zählt, und der mich mehr als 20 Stunden die Woche beschäftigt, sagen wir wie eine geregelte Arbeitswoche mit acht Stunden Pro Werktag, dann hätte ich 8,50€ x 40 Wochenstunden, mal 4 ergibt einen Monat. Heißt 1.360 € ... Ich hab mal gehört dass im allgemeinen die Hälfte, also 680€ für Versicherungen Etc weggehen, womit ich nochmal so viel zum über die Runden kommen hab. Bis zu 400€ für die Miete in einer WG, dann Nahrung (150€) und Natürlich Strom und Heizung falls im Mietpreis nicht enthalten, außerdem noch 50€ für Handy und Internet. Derzeit habe ich 1.500 für ein Tattoo gespart, das zirka ein Drittel Kosten wird. wenn ich noch etwas weiter Spare sollte dass hoffentlich für eine Kaution reichen, da dies glaube ich drei Monate mieten (3x400€) beträgt. Außerdem ist mein Verhältnis zu meinen Eltern keines, bei dem ich Unterhalt erst einklagen müsste, sie(eigentlich meine Mutter) sind nur nicht mit diesem "Plan" einverstanden. Würde das jetzt, in diesem Gedanken Model, in Etwa Hinhauen?

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@Cingom

Lebensmittel kannst du  so ca 40 bis 50 € pro Woche  kalkulieren. Strom und Heizung: da kommt so überm Daumen gepeilt um die 80€/ Monat zusammen. Dann hast du noch den Rundfunkbeitrag von knapp 18 €. Ev brauchst du Bus-/ Bahnticket, um zur Arbeit zu kommen. Ev brauchst du auch noch Waschmittel und Hygieneartikel. Und der größte Denkfehler: noch hast du weder einen Job noch ein WG- Zimmer. LG 

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@Cingom

Bei einer 40 Stunden Woche kommst Du rechnerisch auf 172 Stunden pro Monat. Also 1462 € brutto. Bei Lohnsteuerklasse 1 und KIrchenzugehörigkeit blieben dir damit 1076,49 € im Monat.

WG-Zimmer Kosten hängen von deinem Wohnort ab und wie groß die WG sein soll bzw die Wohnung ist. MIt 400 Euro haste da schon großzügig gerechnet.

Mit den 1076 € im Monat kannste dir durchaus eine WG Wohnung leisten. WIe gesagt, es gibt genügend Menschen die "nur" den Mindestlohn verdienen und damit ihre ganz normale Wohnung finanzieren.

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Also erstens ja, ich hab keine WG und Keinen Job, weil ich gerade Noch dabei bin zu FRAGEN OB DAS SO HINHAUT. Zweitens, Lebensmittel kommen bei mir kaum so teuer, da ich unverhältnismäßig wenig esse, in der Regel nicht mehr als eine warme Mahlzeit und abends und früh je einen Joghurt... wenn überhaupt. (Nein, keine Essstörung, ich brauch einfach nicht so viel) Drittens war die Frage ob man sich als Abiturient mit einem Vollzeit Job bereits in einer WG einleben kann, bevor ich mich nächstes Jahr für einen Studiengang entscheide. Viertens: Elfi96, Danke für deine Antwort, aber wenn ich mir dein Profil so anschauen schließe ich mal darauf das du auch Mutter bist, weshalb ich dir zwar dankbar für deine Hilfe bin, aber sie nicht so schwer Gewichte wie zB die eines Studenten oder Arbeitgebers aus der Gastronomie. Zumal ihr euch hier echt angifted wie die Vipern.

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Übrigens ist meine Ansicht ganz ähnlich der von Messkreisfehler, nicht weil ich parteiisch bin(dann würde ich nämlich hier wohl kaum nachfragen um mich zu erkundigen ob ich mich vll irre) sondern weil ich auch der Meinung bin, dass es ja auch Menschen gibt die nur von Mindestlohn Leben, und die kommen ja auch irgendwie um die Runden... also sollte das doch theoretisch auch bei mir für ein Jahr funktionieren bis ich weiß was ich studieren will....

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@Cingom

Ob Messkreisfehler wirklich Chef und in der Gastro ist, zweifle ich stark an. Ja, ich bin schon  erwachsen und Mutter eines Noch- Studenten. Ja, ich arbeite  seit 30 (!) Jahren in der Gastro und mein Sohn jtz ebenfalls mit mehr Stunden, bis er seine Ausbildung anfängt. (Er kellnert seit 3 Jahren.) 

Nein, es ist nicht leicht, in der Gastro Fuß zu fassen, wenn man 1. den Umgang mit Gästen noch nicht auf dem Schirm hat und 2. keinen Fürsprecher hat. 

 Und genau wegen meines Jobs in der Gastro habe ich eine exxellente Menschenkenntnis und kann  mir ua auch durch geschriebenen Text Urteile über meine Mitmenschen  bilden.  

Mir ist schon  bewusst, dass du hier nachfragst, ob das Ganze finanziell hinhaut. Bedenke aber, dass du als Nichtstudent in keine Studenten- WG unterkommen kannst, die sich in einem Wohnkomplex eines Studentenwerkes befindet. Und was das bedeutet: in der momentanen Lage des Landes ist preiswerter Wohnraum ziemlich rar geworden. Ich will es dir bestimmt nicht mies quatschen, aber du kannst für Spaß mal die Wohnungsannoncen durchforsten. LG 

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Hallo Cingdom,

als ich in der Oberstufe Infos gesucht habe bin ich beim Berufsinformationszentrum auf eine Brochure gestoßen, in der Jobs und Praktika im Ausland.

Von Mitarbeiter im deutschen Pavillion in Disneyland Florida bis Farmsaisonarbeiter in Australien war alles dabei :)

Aupair oder Annimateur sind auch noch gute Jobs im Ausland.

Mir hat es leid getan, dass ich direkt mit dem Studium angefangen habe und nicht die Zeit genutzt habe ein Jahr im Ausland zu verbringen und Erfahrungen zu sammeln.

LG und alles Gute!

Hourriyah

Mach Dir bewußt, dass Kindergeld nur bis zum vollendeten 25.LJ gezahlt wird.

Und diese 190 € musst Du erst mal zusätzlich verdienen wenn Du über dieses Alter hinaus studierst.

Auch beim BAFÖG gibt es Altersgrenzen

Ein FSJ " verlängert " diese Altersgrenzen, außerdem wären es bis Studienbeginn noch einige Monate

Angenommen, du studierst und bekommst BaföG und wohnst in einer WG, dann hast du weniger Geld zur Verfügung, als wenn du in einer WG wohnst und arbeitest. Also das Argument, dass du die WG nicht bezahlen kannst, wenn du arbeitest, zählt nicht so richtig.