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Nach Badsanierung: statt der vorhandenen soll mit 15x15 weiss neu gefliesst werden

gefragt von timohmi am 05.06.2008 um 10:30 Uhr

Bei mir werden die Wasserleitunegn saniert. Bei Einzug gab es im Bad einen Hängeboden (vom Vormieter) und ein komplett gefliestes Bad. (Laut Abnahmeprotokoll ist Hängeboden bei Auszug zu entfernen, Fliesen können dran bleiben.) Das nur als weitere Info, ausziehen wollte ich nicht. Mir wurde gesagt, daß sie mir den Hängeboden abnehmen aber nicht wieder ransetzen. Das wäre meine Aufgabe. Und sie würden auch nur dort wo sie die Wand aufgerissen haben, mit weißen 15x15cm Fliesen alles schliessen. Von den jetzigen Fliesen habe ich keine mehr. Kann ich darum die Wertminderung durch die billigen Fliesen geltend machen? Und müssen sie wirklich nicht den Hängeboden wieder einsetzten?

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Mietrecht x 3.885 Schaden x 473 Badsanierung x 14

anonym
beantwortet von timohmi am 5. Juni 2008 11:35
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  1. Die Wertminerung wäre dann über einen Schadensersatz vielleicht zu regeln??
  2. Warum müssen sie den Hängeboden nicht wieder hinsetzten aber Schränke u.ä. schon? die Fliesen sind 20x25cm und dann mit 15x15cm die halbe Wand zu fliesen auch wenn es ab einem Absatz in der Wand ist, muss man doch nicht hinnehmen?

anonym
beantwortet von Ellie2 am 5. Juni 2008 11:28
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Bei mir haben sie sogar eine andere Farbe nachgefliest....Mannomann! Ich konnte nichts dagegen machen. Die sind schon dreist!


collo
beantwortet von collo am 5. Juni 2008 10:50
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den Hängeboden müssen nicht wieder einsetzen.

Bei den Fliesen stellt sich folgende Frage:

wurden die Fliesen vom Vormieter eingesetzt, sind die weißen Fliesen ok.

wurden die Fliesen vom Vermieter angebracht, mußt du dich nun nicht mit "Stückwerk zufrieden geben. Dann muß zumindest die ganze Wand gefliest werden.

Ich weiß ja nicht, wie dein Badezimmer momentan aussieht. Notfalls würde ich dann lieber selbst die paar qm Fliesen kaufen, wenn es dadurch besser aussieht.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. Juni 2008 10:45
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Wie willst du eine Wertminderung geltend machen, wenn du zur Miete wohnst? Das geht nicht.

Du kannst eventuell eine Mietminderung einfordern. Schau mal in diesen Link:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Das funzt aber nur, wenn die optische Beeinträchtigung erheblich ist.


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