Nach Auszug eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft einfach Kürzung der Miete durch JC?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung muss dann angemessen für 4 Personen sein und wenn das die 1000 € wären,dann müssen diese auch weiter gezahlt werden !

Sollte das nicht der Fall sein,dann zahlt das Jobcenter in der Regel für weitere 6 Monate die tatsächlichen KDU - und wird die Familie ggf.zum Umzug auffordern.

Dann muss das Jobcenter aber auch alle Kosten übernehmen,deshalb wird hier dann vorher eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt,dass bedeutet,dass Jobcenter wird hier den Überschuss der von der Familie selber gezahlt werden müsste,mal 6 Monate Bezugszeitraum nehmen und das mit evtl.Kosten für einen Umzug vergleichen.

Denn dann würden sie die Familie nicht zum Umzug,sondern nur zur Kostensenkung auffordern und dann bliebe es der Familie selber überlassen,ob sie sich eine neue angemessene Wohnung sucht oder die Differenz nach der Übergangszeit selber zahlt.

Somit würde das Jobcenter sparen,weil sie dann der Familie in der Regel nur eine Beihilfe für den Umzug zahlen würden,diese richtet sich nach den Personen im Haushalt.

Es würde dann also nur Geld für einen Transporter zum mieten geben und ggf.noch etwas für die Verköstigung der Helfer,die musst die Familie auch selber besorgen,so ist normal der Regelfall.

Gibt es einen § wo ich das nachlesen kann? Der Junge, dessen Familie das betrifft, will für seine Eltern einen Überprüfungsantrag stellen.

@Maloiya

Die Kosten der Unterkunft und Heizung regelt der § 22 SGB - ll und für den Überprüfungsantrag ist der § 44 SGB - X - dazu findest du im Internet auch Musterschreiben !

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

ähm, das jc weiß ja dass der älteste ausgezogen ist, trotzdem wurde die miete gekürzt....eben ein 5 weniger gezahlt....das finde ich komisch, weil die miete ja auch für 4 personen noch angemessen ist.

Widerspruch einlegen und beim Amtsgericht ggf. ein Beratungshilfeschein für einen Anwalt holen.

versteh ich nicht --- die müssten doch eher mehr zahlen, da ja der verheiratete nun kein hartz 4 mehr bekommt, oder ? .... kann natürlich sein, dass er/sie weiter hartz4 bekommt und deshalb das hier abgezogen wird.  Ihr müsstet einfach nen neuen Antrag stellen, damit der ausgezogene bei euch in der Rechnung nicht mehr auftaucht.

ähm, das jc weiß ja dass der älteste ausgezogen ist, trotzdem wurde die miete gekürzt....eben ein 5 weniger gezahlt....das finde ich komisch, weil die miete ja auch für 4 personen noch angemessen ist.