ncteam am 03.09.2008 um 10:56 Uhr
ich hatte vor ca. 2 Wochen einen Arbeitsunfall (BG Chemie), wobei ich mir beide unterarme mit einer Säure verätzt habe. Ich habe avon 7 Tage im Krankenhaus verbracht.
Kann ich bei der BG Schmerzensgeld einklagen???

Ich denke das solltest Du mit einen Anwalt besprechen der sich mit solchen Dingen auskennt.
Zudem wird es eine Rolle spielen wie der Unfall passiert ist.
Wenn Du ihn verursacht hast bestimmt nicht, auch wenn dir eine Teilschuld (Falsche Schutzkleidung) eingeräumt wird bestimmt nicht.
Wenn die BG den Unfall fahrlässig verursacht hast evtl.
LG Wolpertinger
Hallo, ja kannst Du. Tipp: Wenn Du in der Gewerkschaft bist, wende Dich an die damit sie Dir einen Anwalt zur Seite stellen.Bei Arbeitsunfällen ist das so eine Sache...Hast Du die Sicherheitsvorschriften eingehalten? Schutzkleidung getragen? Das sind Fragen die kommen werden und man muss aufpassen das es nicht ein Bumerang wird. Also wenn Klage dann nur mit einem erfahrenen Anwalt an Deiner Seite!
Definitiv nein! Tatsache ist dass die BG, wenn auch wiederwillig, füs einen erlittenen Schaden und die Folgen aufkommt, aber eben nicht für die erlittenen Schmerzen.Wenn du deinem Arbeitgeber in irgendeiner Form fahrlässigkeit nachweisen kannst, dann hättest du eine Chance, IHN auf Schmerzensgeld zu verklagen. nachdem du aber was von BG Chemie geschrieben hast, wäre ich da gaaaanz vorsichtig! Schlafende Tiger sollte man nicht wecken.