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Nach arbeit wieder schule, steht mir ALG zu?

gefragt von juma1 am 12.05.2009 um 23:21 Uhr

hallo

habe eine ausbildung gemacht und war noch 2 jahre danach bei der firma tätig... nun bin ich arbeitslos!!! bekomme 1jahr arbeitslosengeld, will aber wieder schule machen (berufskolleg). steht mir das jahr arbeitslosengeld trotzdem zu???

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schule x 22.913 beruf x 14.529 arbeitslosengeld x 725

anonym
beantwortet von Maya1998 am 12. Mai 2009 23:25
1x
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Maximal Schülerbafög, wobei das bei einer 2.Ausbildung schon schwierig wird. Das Zeug heißt ARBEITSLOSENGELD und dein Status ist dann SCHÜLER.

Kommentar von juma1 am 12. Mai 2009 23:32

also ich (weiblich) habe verfahrensmechanikerin gelernt und interessiere mich für eine bürokaufmännische schulische ausbildung als fremdsprachenkorrespondentin.... kann man dem arbeitsamt nicht irgendwie klar machen das ich in dem beruf keine guten chancen habe und das es in der momentanen wirtschaftlichen lage eigentlich perfekt für mich wäre sowas zu machen

Kommentar von Maya1998 am 12. Mai 2009 23:47

Das Arbeitsamt interessiert es herzlich wenig, ob du nochmal ne andere Ausbildung machst oder nicht. Sobald du Schüler bist, klappen die ihre Akte zu und du wirst in den "Erledigt"-Schrank gelegt, weil du eben nicht mehr arbeitslos bist, sondern als Schülerin zählst. Du kannst Wohngeld beantragen? Schülerbafög? Deine Eltern anpumpen? Oder noch besser: Jobben!

Kommentar von juma1 am 12. Mai 2009 23:54

ja gut, also alles so wie ich mir es gedacht habe... danke für die schnellen antworten


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Mai 2009 23:23
1x
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''steht mir das jahr arbeitslosengeld trotzdem zu?''

Nur wenn du der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Kommentar von juma1 am 12. Mai 2009 23:26

also doof gesagt nur wenn ich abendschule machen würde?? oder wenn ich die schule dann abbreche wenn das arbeitsamt mich vermittelt?? unterstützt einen das arbeitsamt in irgendeiner anderen art und weise, wenn ich mich schulisch weiterbilde???

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Mai 2009 23:30

''also doof gesagt nur wenn ich abendschule machen würde? oder wenn ich die schule dann abbreche wenn das arbeitsamt mich vermittelt?''

So isses.

''unterstützt einen das arbeitsamt in irgendeiner anderen art und weise, wenn ich mich schulisch weiterbilde?''

Nur unter bestimmten Bedingungen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Mai 2009 23:30

''also doof gesagt nur wenn ich abendschule machen würde? oder wenn ich die schule dann abbreche wenn das arbeitsamt mich vermittelt?''

So isses.

''unterstützt einen das arbeitsamt in irgendeiner anderen art und weise, wenn ich mich schulisch weiterbilde?''

Nur unter bestimmten Bedingungen.



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