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Nach ableben des Vermieters - an wen muss man die Miete weiterzahlen? Weiter an die Hausverwaltung?

gefragt von tyran am 12.01.2008 um 23:05 Uhr

Nachdem unser Mieter leider verstorben ist, hat mir ein Freund gesagt bzw mich dadrauf hingewiesen, dass ich mich informieren sollte an wen die nächsten Miete gezahlt werden muss. Weiß jemand wie das abläuft?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 12. Januar 2008 23:10
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Wenn Du bisher an die Hausverwaltuhng gezahl5t hast, bist Du jetzt nicht davon entbunden. Die Hausverwaltuhng wird das Konto treuhänderisch verwalten, bis die Frage der Erbschaft geklärt ist. Dann allerdings ist sie auch verpflichtet, die Mieter über die Änderungen zu informieren.


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. Januar 2008 23:57
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Die Hausverwaltung wurde vom verstorbenen Vermieter beauftragt und hat - wenn es keine gegenteiligen vertraglichen Regelungen gibt - selbst keine Existenzberechtigung mehr. Es hat schon Fälle gegeben, da hat die Hausverwaltung fleissig die Miete weiter kassiert und sich dann mit dem Geld aus dem Staub gemacht. Bis die Erbfolge geklärt ist -das kann dauern. Wenn es dann vielleicht noch eine Erbengemeinschaft ist, dann gibts erst recht Stress! Also: Für solche Fälle, in denen man nicht weiss, an wen man zahlen soll, gibt es eine Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht, bei der man den Sachverhalt (unklare Rechtslage wegen Tod des Vermieters) vortragen und alle künftigen Mieten bis zur Klärung der Erbfolge einzahlen kann. Der dann - irgendwann mal - berechtigte neue Vermieter kann dann beim Amtsgericht unter Nachweis seiner Vermietereigenschaft (Eigentumsnachweis)sich die Miete dort auszahlen lassen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, selbst die Rechtsnachfolge des verstorbenen Vermieters zu klären. Erst recht muss er nicht an die Verwaltung weiterzahlen, weil er gar nicht wissen kann, ob die Verwaltung über den Tod der Vermieters hinaus überhaupt zum Empfang der weiteren Mieten berechtigt ist. Die Sache mit der Hinterlegungsstelle ist die absolut sicherste - und kostet nichts. Ich habe das selbst schon durch und hatte keine Probleme damit. Da kann die Verwaltung mit Kündigung drohen, wie sie will - die haben keine Chance...


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Januar 2008 23:07
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Die Hausverwaltung oder der neue Vermieter müssen Dir eine entsprechende information zukommen lassen. Es ist nicht Deine Pflicht, deswegen nachzufragen.

Kommentar von isi600 am 12. Januar 2008 23:08

Bist du sicher? Meines WIssens steht im Mietvertrag wie es weiterläuft nach dem Ableben bzw wie lang der Vertrag aufrecht erhalten ist mit der Hausverwaltung

Kommentar von 96e4109c435278cc7bc3a571512f4ad9small Qetan am 12. Januar 2008 23:11

Ja, da bin ich mir ganz sicher.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Januar 2008 23:09
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Wenn es eine Hausverwaltung gibt, an die Du die Miete überweist, wird sich diesbezüglich ohnehin nichts ändern.

Ansonsten überweist Du die Miete wie bisher, bis sich jemand als Rechtsnachfolger legitimiert und ein anderes Konto nennt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. Januar 2008 23:09
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lag er nun doch tot in seiner wohnung, herzliches beileid.

du musst die miete weiterhin zahlen wie bisher, bis du neue anweisung bekommst evtl. auf eine andere kontonummer der erben zu überweisen.





Brigitta
beantwortet von Brigitta am 12. Januar 2008 23:28
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Weiter pünklich die Miete auf das vorgegebene Konto einzahlen. Die Erben werden sich garantiert melden!


america
beantwortet von america am 13. Januar 2008 00:12
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lieber tyran,mein beileid,

habe leider gestern mitverfolgt, wie es bei der findung deines vermieters ablief. nach meinem bauchgefühl würde ich sagen dass die miete an die dir bekannte kontonummer weiter bezahlst. hebe jedoch deine überweisungsausdrucke zur eventuellen beweislage sehr gut auf.


Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 14. Januar 2008 15:51
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An die Erben, und für die ist - bis auf Weiteres - die Hausverwaltung tätig, also muss weiter gezahlt werden wie bisher.




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