Nachdem unser Mieter leider verstorben ist, hat mir ein Freund gesagt bzw mich dadrauf hingewiesen, dass ich mich informieren sollte an wen die nächsten Miete gezahlt werden muss. Weiß jemand wie das abläuft?

Wenn Du bisher an die Hausverwaltuhng gezahl5t hast, bist Du jetzt nicht davon entbunden. Die Hausverwaltuhng wird das Konto treuhänderisch verwalten, bis die Frage der Erbschaft geklärt ist. Dann allerdings ist sie auch verpflichtet, die Mieter über die Änderungen zu informieren.
Die Hausverwaltung wurde vom verstorbenen Vermieter beauftragt und hat - wenn es keine gegenteiligen vertraglichen Regelungen gibt - selbst keine Existenzberechtigung mehr. Es hat schon Fälle gegeben, da hat die Hausverwaltung fleissig die Miete weiter kassiert und sich dann mit dem Geld aus dem Staub gemacht. Bis die Erbfolge geklärt ist -das kann dauern. Wenn es dann vielleicht noch eine Erbengemeinschaft ist, dann gibts erst recht Stress! Also: Für solche Fälle, in denen man nicht weiss, an wen man zahlen soll, gibt es eine Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht, bei der man den Sachverhalt (unklare Rechtslage wegen Tod des Vermieters) vortragen und alle künftigen Mieten bis zur Klärung der Erbfolge einzahlen kann. Der dann - irgendwann mal - berechtigte neue Vermieter kann dann beim Amtsgericht unter Nachweis seiner Vermietereigenschaft (Eigentumsnachweis)sich die Miete dort auszahlen lassen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, selbst die Rechtsnachfolge des verstorbenen Vermieters zu klären. Erst recht muss er nicht an die Verwaltung weiterzahlen, weil er gar nicht wissen kann, ob die Verwaltung über den Tod der Vermieters hinaus überhaupt zum Empfang der weiteren Mieten berechtigt ist. Die Sache mit der Hinterlegungsstelle ist die absolut sicherste - und kostet nichts. Ich habe das selbst schon durch und hatte keine Probleme damit. Da kann die Verwaltung mit Kündigung drohen, wie sie will - die haben keine Chance...

Die Hausverwaltung oder der neue Vermieter müssen Dir eine entsprechende information zukommen lassen. Es ist nicht Deine Pflicht, deswegen nachzufragen.

Wenn es eine Hausverwaltung gibt, an die Du die Miete überweist, wird sich diesbezüglich ohnehin nichts ändern.
Ansonsten überweist Du die Miete wie bisher, bis sich jemand als Rechtsnachfolger legitimiert und ein anderes Konto nennt.
lag er nun doch tot in seiner wohnung, herzliches beileid.
du musst die miete weiterhin zahlen wie bisher, bis du neue anweisung bekommst evtl. auf eine andere kontonummer der erben zu überweisen.

Weiter pünklich die Miete auf das vorgegebene Konto einzahlen. Die Erben werden sich garantiert melden!

lieber tyran,mein beileid,
habe leider gestern mitverfolgt, wie es bei der findung deines vermieters ablief. nach meinem bauchgefühl würde ich sagen dass die miete an die dir bekannte kontonummer weiter bezahlst. hebe jedoch deine überweisungsausdrucke zur eventuellen beweislage sehr gut auf.

An die Erben, und für die ist - bis auf Weiteres - die Hausverwaltung tätig, also muss weiter gezahlt werden wie bisher.