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Nach 4 monaten wurde mir von meinen Arbeitgeber gekündigt,wieviel Urlaubsanspruch habe ich?

gefragt von Blutschwester am 15.07.2009 um 15:30 Uhr

Also, ich habe am 01.April 2009 eine neue Arbet angenommen, jetzt hat mir mein AG gekündigt,wegen wirtschaftlicher Veränderung im Betrieb.Also bis zum 31.07.2009.Da ich 4 Monate gearbeitet habe,4-Tage Woche ,26 Std. Jahresurlaub wären 30 Tage.Was bekommen ich an Urlaubsanspruch,wer kann mir da weiterhelfen?


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unicorny
beantwortet von unicorny am 15. Juli 2009 15:34
3x
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Vereinbarte Urlaubstage pro Jahr/12*4, wobei Tage ab ,5 hochgerechnet werden.


Jareena
beantwortet von Jareena am 15. Juli 2009 15:31
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Kommt auf den Vertrag drauf an aber eine Faustregel ist 2-3 Tage pro Monat komt auch aufn Beruf drauf an im Einzelhandel hat man mehr Urlaub als in anderen berufen da eine 6 tage woche zählt. aber im Schnitt müsten es mindestens 8-12 sein


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 15. Juli 2009 15:31
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Wenn nichts anderes vereinbart wurde - 2,5 Tage pro Monat, also 10 Tage für vier Monate.


anonym
beantwortet von Annaberg am 15. Juli 2009 15:32
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Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, d.h. pro Monat 2 Tage.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 15. Juli 2009 15:32
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12 Monate hat das Jahr. 30 : 12 x 4


Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 15:34

Ist aber reduzierte Stundenzahl...

Kommentar von chicaBlue am 15. Juli 2009 15:37

ja,klar. ist aber auch Gehaltsmäßig noch auszurechnen. Es ging nur um die Urlaubstage

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 16:00

War eine teilzeitbeschäftigung,geht nur um Urlaub.Aber das prüft jetzt schon seit über einer Woche der Steuerberater von meinen Ag.

Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 16:20

nimm meine Rechnung - die müßte hinkommen, da sie Deine Teilzeit berücksichtigt


simba67
beantwortet von simba67 am 15. Juli 2009 15:32
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das müsste in deinem arbeitsvertrag stehen. die urlaubstage teilst du dann durch 12 mal 4 (monate)

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 15. Juli 2009 15:34

Stimmt, so wird es gerechnet. Abzüglich natürlich der Tage, die schon genommen wurden. Nur falls es schon der Fall wäre in 4 Monaten.

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 16:08

Wäre ja schön gewesen,einen Arbeitsvertrag,hab keinen bekommen.Im Mai wollten die einen machen,aber jetzt brauch ich ihn auch nicht mehr,is aber komisch,mußte alles nachfragen,Antworten waren immer sehr fadenscheinig,na ja,jedenfalls danke

Kommentar von B60cbce2b9837f6e83ccb82699c3c260smallsimba67 am 15. Juli 2009 16:47

ich hab dir geschrieben was ich weiss. Dann frag mal einen Rechtsanwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Erwartest du hier lauter Experten?

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 21:11

Hast du was falsch verstanden: Du weißt es ,ich weiß es aber anscheinend mein Nochchef nicht.Aber danke


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2009 15:33
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Jahresurlaub (Bezug: 5-Tage-Woche) bei 4-Tage-Woche wird anteilig gerechnet - also 80% - aufgerundet auf ganze Tage. Macht 24 Tage.

Vier Monate sind 1/3 Jahr - entsprechend der Anteil am Jahresurlaub - wieder auf ganze Tage aufgerundet. Macht 8 Tage.

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 16:02

Danke. Deine Antwort war mir sehr hilfreich.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. Juli 2009 15:37
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Es wären in deinem Fall 10 Werktage.

Als Werktage gelten alle Kalendertage,die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 15:54

Danke. Hab mir auch so 10 tage errechnet,aber mein AG meint das muß sein steuerberater errechnen, das ist jetzt schon über eine Woche her, habe heute nachgefragt,is immer noch beim Steuerberater,komisch..

Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 16:21

10 Tage ist nicht richtig, da die Arbeitszeit nicht die 5-Tage-Woche sondern nur eine 4-Tage-Woche ist.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. Juli 2009 16:35

Weisst du es besser? Es geht um Werktage und nicht um Arbeitstage.

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 17:38

Also ich bin für jeden Rat dankbar.Obs jetzt 8 oder 10 sind,egal hauptsache is das ich nicht bis zum schluß arbeiten muß, da ich ja gekündigt worden bin.Aber jetzt freuts mich das ichs bald ausgestenden habe. danke


erweh
beantwortet von erweh am 15. Juli 2009 17:46
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Wenn es so in Deinem Vertrag steht wie Du es hier geschrieben hast, gilt die Rechnung die schon chicablue hier aufgemacht hat. Wenn im Vertrag 30 Werktage steht zählt der Samstag mit rein (ist aber eher ungewöhnlich) ansonsten 30:12x4 = 10 Tage. Und da beist die Maus keinen Faden von ab.

Steht in Deinem Vertrag etwas über eine Teilzeitregelung sieht es natürlich anders aus.

Kommentar von Blutschwester am 15. Juli 2009 21:08

Ja,eher nein bis dato keinen Arbeitsvertrag bekommen,aber egal um das gehts ja auch jetzt nicht mehr,es ist so das wir Sa nicht arbeiten müssen und gestern habe ich mir auch Info von Arbeitsgericht eingeholt,die sagten das auch, aber es ist immer besser viele Meinungen zu hören,aber anscheinend hat mein Chef damit Problem, denn der Steuerberater rechnet schon sein über einer Woche daran:) Danke


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 17. Juli 2009 18:18
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Du hast keinen Anspruch auf Urlaub! Denn:

§4 Bundes-Urlaubs-Gesetz (BUrlG)

Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.


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