Nach 4 Jahren wurde mir gekündigt, steht mir eine Abfindung zu?

12 Antworten

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Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an dich zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings eine "Messlatte", nämlich die so genannte "Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.

Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe Richtschnur. Sie kann unter-, aber auch überschritten werden. Wesentlicher Anhaltspunkt dafür, welchen Abfindungsbetrag du "herausholen" kannst, ist die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage:

DH, Und guten Morgen!

Geh zu nem Anwalt. Abfindun gsteht dir immer zu. Wieviel das letztlich sein wird steht in den sternen. Da wird der Anwalt teurer sein

wenn dir aus finanziellen gründen gekündigt wurde wirst du keine abfindung kriegen,

Eine Abfindung "steht" einem nur zu, wenn das in der Kündigung so vereinbart (z.B. Aufhebungsvertrag) wurde oder ein Sozialplan existiert! Ansonsten hat man auch nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit kein "Recht" auf eine Abfindung!

Also kinder hat nur eine und die ist schon über 50. die andre ist anfang 20 seit 1 jahr dabei und bekommt noch stütze vom amt. ich bin 27 und wie gesagt seit 4 jahren dabei aber auch ohne kinder.

@Suzilein

Das hat mit Kindern nichts zu tun!

Du mußt gegen die Kündigung Klage erheben. Dann wird Dein AG entweder Dich wieder einstellen müssen, oder aber er bietet Dir eine Abfindung an. Denn wenn alle anderen nach Dir eingestellt wurden, hast Du gute Chancen. Dann geht es aber auch noch nach Alter, Kinder usw.(Sozialplan).Er wird Dir was anbieten, wenn er Dich wirklich loswerden will.Das ist meine Erfahrung.

Da ich aber nicht wieder eingestellt werden will, müsste ich ihm also vorschlagen mir ne abfindung zu zahlen oder eben ich geh vors gericht. Hab die kündigung aber schon unterschrieben.