Nach 1,5 Jahre Krankheit und Rückkehr in den Job Versetzung in 100 KM entfernte Stadt .Rechtens?

6 Antworten

Das ist alles O.K. Wenn der AG 1.5 Jahre auf eine AN verzichten muss wegen krankheit wird der ja diese Zeit nicht warten als wird diese stelle mit jemanden anders besetzt auch wenn nur vorrübergehend.

Wenn du aus der Krankheit wieder zurück kommst ist der AG verpflichtet dich wieder einzusetzen aber das kann natürlich auch eine andere Position sein, da deine alte Position ja besetzt ist. An dieser Stelle wenden der AG BEM an.

"Gesetzlich verankert ist das BEM in § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIX).
Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder
wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM
anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie
die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen
Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie diese Klärung im Detail
auszusehen hat, gibt § 84 Absatz 2 SGBIX
bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind
angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist -
bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der
zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder
Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung"

Es gibt also keine Gesetzlichkeit dafür das der AG dich nicht an arsch der Welt versetzen darf, damit versucht er dich aber weiterhin zu beschäftigen!

Wenn du dir trozdem nicht sicher bist dann schalte ein Anwalt für Arbeitsrecht ein.

Gruß Max

Nur, weil Du krank gewesen bist und Du in eine andere Stadt versetzt worden bist, kann man doch nicht hier von Mobbing reden. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Nach dem Motto, jeder ist zu ersetzen.Wenn Du aufgrund der langen Genesungszeit nicht kommen konntest, musste doch wohl oder übel die Stelle neu besetzt werden, da wohl Personalmangel herrschte. Du hast keinen Anrecht auf Deinen Arbeitsplatz nach so einer langen Zeit. Es gibt mehrere Möglichkeiten, entweder ziehst Du um oder akzeptierst die momentane Situation oder schreibst neue Bewerbungen.

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist Dein Arbeitsort dort festgelegt (Ort, ggf. genaue Filiale)?

Wenn Du für einen bestimmten Betrieb eingestellt bist, kann der AG Dich nicht in einen anderen versetzen. Gibt es keine genaue Definition des Arbeitsortes, kann er sein Weisungsrecht ausüben und Dich evtl. auch woanders einsetzen. Dass kann man aber von einem Anwalt prüfen lassen, da es hier, wie fast überall, auch Ausnahmen gibt. Das kommt auf den Einzelfall an.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, solltest Du mal mit diesem sprechen.

Ich kann dir nur einen RA für Arbeitsrecht zu konsultieren ans Herz legen. Dergleichen ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich.

Mutmaßungen sind hier fehl am Platze und bringen auch keine Klarheit in eine derart existentielle Frage.

Viel Glück

Was der tatsächliche Grund für die Versetzung ist, kann man nicht sagen. Die Vermutung, dass man Dich los werden möchte, liegt unter den gegebenen Umständen natürlich nahe. Etwas dagegen unternehmen wirst Du nicht können, es wundert mich, dass man Dich bei so langer Absenz nicht schon längst gekündigt hat.

An Deiner Stelle würde ich mir einen anderen Job suchen, wobei natürlich der lange Krankenstand im Lebenslauf unter Umständen schon eine gewisse Hürde darstellen könnte und Du Dir für Deine Bewerbungen diesbezüglich eine gute Argumentation zurechtlegen solltest.

Ist das bei Euch so? Wundert mich. Bei uns in Österreich ist Krankheit kein Hinderungsgrund für eine Kündigung. Besonderen Kündigungsschutz gibt es nur für Schwangere und Behinderte.

cuno6: Deine Wortwahl ist ja nicht gerade das Gelbe vom Ei und lässt darauf schließen, dass Du aus der Gosse kommst und Dich mit Scheiß gut auskennst.

@Herb34...Das System in Österreich ist gar nicht mal so schlecht, wenn man auch durch Krankheit entlassen werden kann. Dann ist das in den Firmen doch sehr überschaubar. In Deutschland wird alles viel zu lasch behandelt.

@blackforestlady

@blackforestlady:

 In Deutschland wird alles viel zu lasch behandelt.

Entweder bist Du AG, hast das Glück gesund zu sein oder gehst selbst nicht arbeiten.

Ich bin froh, dass wir hier keine amerikanischen oder auch Schweizer Verhältnisse bezüglich Kündigungen haben.

Es gibt viele AN die z.B. durch ihren Beruf krank geworden sind, unverschuldet durch einen Unfall längere Zeit ausfallen, einen Herzinfarkt bekommen oder an einem Krebsleiden erkranken.

Soll man diese Menschen dann "bestrafen", indem man ihnen dann sofort auch noch den Job kündigt und sie psychisch noch mehr belasten?

Auch in Deutschland kann man wegen Krankheit kündigen. Zum Glück sind hier aber einige Dinge zu beachten, so dass das nicht willkürlich geschehen kann.

Ich kenne selbst viele AN die durch schwere Krankheit/Unfall viele Monate ausgefallen sind und nach erfolgreicher Wiedereingliederung weiter wertvolle Mitarbeiter des Betriebs sind.

Zum Glück wird bei uns nicht so schnell versucht länger erkrankte MA "loszuwerden". Es wäre schon sehr viel Wissen verlorengegangen. Die MA schätzen die Einstellung des AG und bringen sich mit guten Leistungen und Loyalität ein.

@Hexle2


Auch in Deutschland kann man wegen Krankheit kündigen. Zum Glück sind hier aber einige Dinge zu beachten, so dass das nicht willkürlich geschehen kann.

Von einer "Kündigung wegen Krankheit" war hier überhaupt nicht die Rede, sondern davon, dass (bei uns in Österreich) ein Krankenstand nicht vor einer regulären Kündigung schützt. Und für eine reguläre Kündigung bedarf es nicht einmal einer Angabe von Gründen, lediglich die Kündigungsfrist und die Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden. Ob der AN gerade gesund, krank, auf Arbeit oder im Urlaub ist, spielt dabei keine Rolle.

@blackforestlady: das ist nicht ganz korrekt ausgedrückt, auch in Österreich kann man nicht "wegen Krankheit entlassen werden". Eine Erkrankung stellt lediglich keinen Hinderungsgrund für eine reguläre Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) dar. Und für eine reguläre Kündigung ist keine Begründung erforderlich.