Nach 11 Jahren Schimmel
Nach 11 Jahren ist in unseren Bad Schimmel auf der Decke aufgetaucht. Mein Vermieter sagte, ich wäre schuld, ich hätte nicht richtig gelüftet. Was ich habe nicht verstehe ist, ich 10 Jahre habe richtig gelüftet, den so lange haben wir nie Schimmel gehabt, und jetzt auf einmal nicht haben wir falsch gelüftet? kann das sein?
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Wenn der Schimmel durch falsches lüften entstanden ist bist du in der Haftung. Wenn der Schimmel durch Fehler in der Bausubstanz hervorgerufen wurde ist der Vermieter in der Haftung. Das kann letztendlich nur ein Sachverständigengutachten klären. Wenn ihr den Schimmel beseitigt haben wollt auf Kosten des Vermieters müsst ihr ihn darauf verklagen. Dann fällt die Beweislastpflicht euch zu. Und so ein Gutachten kostet zwischen 1000 und 2000 €. Aber Vorsicht: Nicht jedes Gutachten wird von den Gerichten anerkannt. Eine Mitminderung wäre auch denkbar, allerdings macht dies nur Sinn wenn die Haftung den Vermieter trifft. Also erst mal Mietminderung androhen. Momentan liegt die Beweislastpflicht noch beim Vermieter.
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Das kann schon sein, es kann aber mindestens genausogut sein, dass in der Wohnung darüber ein Wasserschaden war. Die Beweislast trägt der Vermieter...
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Das wälzen die Vermieter immer Gerne auf den Nutzer ab. Hol dir einen Sachverständigen. Ist eure Wohnung ganz oben, das eventuell das Dach undicht ist? War bei meiner Schwiegermutter so.
Kommentar von MosqitoKillerMosqitoKiller 24.07.2012Hol dir einen Sachverständigen
Wozu sollte der Fragesteller das Geld ausgeben, wo die Beweislast doch beim Vermieter liegt?
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so ein schimmel kommt ja nicht von heute auf morgen.. wir können das aus der ferne ohnehin nicht beurteilen, ob du richtig oder falsch lüftest oder was auch immer die ursache sein mag.
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Oh, sowas ähnliches hatte ich auch mal im Schlafzimmer, es stand eine kleine Truhe an der Wand in der Ecke als ich beim umräumen war entdeckte ich diesen Schaden, rief bei der Hausverwaltung an, man fragte mich, ob etwas zu dicht an der Wand gestanden hätte? Also das dürfte so nicht sein ich müsste immer 10 cm Abstand halten oder aber ich hätte schlecht gelüftet. Nach 9 Jahren lüfte ich plötzlich falsch?? (Selbst der Maler der vorort war um zu schauen meinte es wäre meine schlechte Belüftung).
Hatte mir dann die Wand näher betrachtet unter der Tapete war irgendwie alles hohl, also entfernte ich diese und siehe da da war der Fehler einige lange risse in der Wand, ja diese bösen Mieter die nicht richtig lüften. Bei uns im Haus ist in allen Wohnungen Schimmel, wenn Jemand auszieht wird einfach alles übergestrichen, statt mal dem Fehler auf den Grund zu gehen und auch was zu investieren, was nicht passierte seid dem ich hier wohne, alles verkommt.
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Ich habe Ihn Mietminderung angedroht, das juckt ihm nicht, er verlangt das ich die betroffene stelle Fachgerechte Renovierung lassen soll und Ihm den Beweis vorlegen soll.
Er ist in der Beweispflicht, wenn sich herausstellt, dass es Durch falsches Lüften kommt, musst Du Alles zahlen!
Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein
Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.
Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.
Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).
Ob Du richtig lüftest, kannst Du hier nachlesen:
Richtiges Lüften
Kommentar von Ali2012 25.07.2012Danke für den Link. Wen ich so lese was ich so alles beachten muss. oha sage ich da.
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Hat sich etwas an der baulichen Situation geändert? Wohnt oben drüber jemand der ggf. einen Wasserschaden hatte?
Kommentar von Ali2012 24.07.2012Über mir gibt es auch ein Wohnung mit Bad, der Vermieter glaubt nicht der Schimmel oben oben kommt. In den Wohnung oder Außen wurde bis jetzt nie was gemacht.
Kommentar von pharao1961pharao1961 24.07.2012Nun ja, wenn das richtig ist, was der Vermieter glaubt... Natürlich kommt der Schimmel nicht von oben, aber ggf. die Feuchtigkeit und dann bildet sich bei optimalen Bedingungen Schimmel an der Decke.
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Ali2012. Schimmel hat tatsächlich etwas mit Lüften zu tun. Sollte dies über Jahre vernachlässigt worden sein, werden die Mauern mit der Zeit feucht und es entsteht Schimmel. Schimmel entwickelt sich langsam und kommt gar nicht etwa plötzlich. Somit könnte die Vermutung des Vermieters absolut richtig sein.
Kommentar von Ali2012 24.07.2012In unsere Wohnung sind alle Türen außer WC. öffnen auch das von Bad.
Kommentar von bwhoch2bwhoch2 24.07.2012Damit liegt der Grund "falsches Lüften" eigentlich schon auf der Hand. Wenn in einer Wohnung alle Türen offen stehen und die Raumluftfeuchtigkeit aus jedem Raum ungehindert da hin ziehen kann, wo die kälteste Ecke ist, in der des ausserdem sowieso schon feucht ist, braucht man sich über Schimmel im Bad nicht zu wundern.
Wenn dann noch dazu kommt, dass Du vielleicht das Fenster im Bad nur gekippt hast und das stundenlang, dann ergibt sich an einer Außenwand in der Nähe eine kalte Stelle.
Übrigens kann Vermieter oder Hausverwalter sehr einfach feststellen, ob die Nässe von außen, von innen oder von oben kommt. Es gibt Messgeräte, die messen die Temperatur in der Wand und zeigen an, ob es z. B. von innen nach außen viel kälter wird oder gar innen die kälteste Stelle ist. Dann weiß er sofort, wo das Problem her kommt. Sei vorsichtig mit Mietkürzung. Der Schuß könnte nach hinten los gehen.
Kommentar von tarasuntarasun 25.07.2012@bwhoch2
"Damit liegt der Grund ""falsches Lüften"" schon auf der Hand". Jeder erzählt etwas anderes - mein Hausverwalter hatte mir nach meinem Fall geraten alle Türen zu öffnen, damit die Luftströme sich verbinden können, doch dies tu ich nicht (in der Heizperiode), dann sind nämlich alle Räume kalt. Ausserdem möchte ich sagen, dass viele Fenster gar nicht auf Kippe brauchen da sie von vorherein schlecht schließen und täglich kalte Luft reinlassen. Ich lüfte in der kühlen Jahreszeit 4-5 mal ca.3 bis 4 Min auf stoß und schließe dabei die Türen und dennoch habe ich Schimmel, dann fragt man sich woher kommt der wohl?? Kannst du mir das sagen - bitte?
Kommentar von bwhoch2bwhoch2 25.07.2012Schlechte Fenster können logischerweise Verursacher von Schimmel sein, weil die Wandoberflächen in der Nähe stark auskühlen. Typisch dann Schimmel in den Fensterlaibungen. Ansonsten lüftest Du richtig mit 3 bis 4 Minuten Fenster weit auf, aber falsch, weil die Zimmertüren dabei geschlossen sind. Also auf Durchzug lüften und die Feuchtigkeit geht raus. Dann wieder Fenster und Türen zu.
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kann sein, kann auch nicht sein, ich weiss es nicht.
ist aber auch egal, der vermieter ist für die beseitigung zuständig, egal ob du was falsch gemacht hast oder nicht. sollte er dir blöd kommen google mal nen bisschen nach da gibts nen haufen gerichtsurteile drüber :)
Kommentar von Thunder1262Thunder1262 24.07.2012st aber auch egal, der vermieter ist für die beseitigung zuständig, egal ob du was falsch gemacht hast oder nicht.
Das ist nicht Korekt. Wenn du als Nutzer eines Fahrzeugs in einen Nagel Fährst, bezahlt den auch nicht der Eigentümer, sondern der, der ihn Kaputt gemacht hat.
Kommentar von MosqitoKillerMosqitoKiller 24.07.2012Das ist sehr wohl korrekt...
§ 535 BGB:
"Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Das gilt für Wohnungen genauso wie für Mietwagen. Der Vermieter kann evtl. danach Schadenersatz verlangen, reparieren muss aber IN JEDEM FALL erstmal er selbst...
Kommentar von ProfDrHouseProfDrHouse 24.07.2012eben nicht
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/maengelbeseitigung.html#pflicht_...
Das BGB hält in § 535 ausdrücklich als Pflicht des Vermieters fest: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Mieter/innen haben folglich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihre Wohnung (und das Haus) laufend instand hält und, sobald nötig, instand setzt – also auftretende Mängel beseitigt. Ausgeschlossen ist das Recht auf Mängelbehebung nur dann, wenn Mieter/innen den Mangel selbst verschuldet haben.
Aber: Bei z. B. feuchten Wänden und Schimmelbildung flüchten sich die Vermieter gern in die Behauptung, der Mieter/die Mieterin habe den Mangel durch unzureichendes Lüften oder Heizen und somit durch vertragswidriges Verhalten selbst verschuldet. Lassen Sie sich dadurch nicht einschüchtern: Ein Verschulden muss Ihnen der Vermieter in jedem Fall erst nachweisen!
Kommentar von MosqitoKillerMosqitoKiller 24.07.2012Ausgeschlossen ist das Recht auf Mängelbehebung nur dann, wenn Mieter/innen den Mangel selbst verschuldet haben.
Das ist die Auslegung und die praktische Konsequenz zweier unterschiedlicher Rechtsnormen, nämlich der Pflicht des Vermieters zur Behebung gem § 535 BGB und des Rechts des Vermieters auf Schadenersatz gem. § 823 BGB, nach der rechtswissenschaftlichen Beurteilung ist dies aber nicht so und muss getrennt werden. Denn damit diese praktische Konsequenz eintritt, muss der Vermieter die Schuld des Mieters erstmal zweifelsfrei und unstrittig bewiesen haben, und diesen Beweis muss der Vermieter führen. Das kommt in der Praxis aber nur höchst selten vor und ist hier offensichtlich nicht der Fall. Somit hat der Vermieter kein Recht auf Schadenersatz und es bleibt allein bei seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung gem. § 535 BGB...
Kommentar von ProfDrHouseProfDrHouse 24.07.2012nein nicht § 823 BGB
sondern § 536a BGB
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Kommentar von MosqitoKillerMosqitoKiller 24.07.2012Es geht hier um den Schadenersatz des VERmieters aufgrund etwaigen falschen Lüftens des Mieters, und der geht selbstverständlich NICHT aus § 536a BGB hervor, sondern aus § 823 BGB. Nur daraus könnte sich überhaupt die Pflicht des Mieters zu Handeln ergeben. Bitte korrekt lesen...
Kommentar von Ali2012 24.07.2012Das habe ich gemacht, der Vermieter bekommt immer recht, Der Mieter hat dafür zu sorgen das man, den Bad 2 mal am Tag durchlüftetet, und die Fliesen nach der Dusche abtrocknet.
Kommentar von hadizhadiz 24.07.2012Ali2012. Lieber Ali, als Mieter hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Sorgfaltspflicht ist eine davon.
Ich habe Ihn Mietminderung angedroht, das juckt ihm nicht, er verlangt das ich die betroffene stelle Fachgerechte Renovierung lassen soll und Ihm den Beweis vorlegen soll.
Du musst ihm nicht nur mit Mietminderung drohen, sondern ihm eine Frist setzen (konkretes Datum) bis wann er denn Schimmel zu entfernen hat (am besten schriftlich). Denkt daran dass ihr das auch beweisen müsst. Irgendwann wird er reagieren. Er will ja seine Miete.