Frage von Ali2012 24.07.2012

Nach 11 Jahren Schimmel

  • Antwort von astortom 24.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn der Schimmel durch falsches lüften entstanden ist bist du in der Haftung. Wenn der Schimmel durch Fehler in der Bausubstanz hervorgerufen wurde ist der Vermieter in der Haftung. Das kann letztendlich nur ein Sachverständigengutachten klären. Wenn ihr den Schimmel beseitigt haben wollt auf Kosten des Vermieters müsst ihr ihn darauf verklagen. Dann fällt die Beweislastpflicht euch zu. Und so ein Gutachten kostet zwischen 1000 und 2000 €. Aber Vorsicht: Nicht jedes Gutachten wird von den Gerichten anerkannt. Eine Mitminderung wäre auch denkbar, allerdings macht dies nur Sinn wenn die Haftung den Vermieter trifft. Also erst mal Mietminderung androhen. Momentan liegt die Beweislastpflicht noch beim Vermieter.

  • Antwort von MosqitoKiller 24.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das kann schon sein, es kann aber mindestens genausogut sein, dass in der Wohnung darüber ein Wasserschaden war. Die Beweislast trägt der Vermieter...

  • Antwort von Thunder1262 24.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das wälzen die Vermieter immer Gerne auf den Nutzer ab. Hol dir einen Sachverständigen. Ist eure Wohnung ganz oben, das eventuell das Dach undicht ist? War bei meiner Schwiegermutter so.

  • Antwort von Petent 24.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    so ein schimmel kommt ja nicht von heute auf morgen.. wir können das aus der ferne ohnehin nicht beurteilen, ob du richtig oder falsch lüftest oder was auch immer die ursache sein mag.

  • Antwort von tarasun 25.07.2012

    Oh, sowas ähnliches hatte ich auch mal im Schlafzimmer, es stand eine kleine Truhe an der Wand in der Ecke als ich beim umräumen war entdeckte ich diesen Schaden, rief bei der Hausverwaltung an, man fragte mich, ob etwas zu dicht an der Wand gestanden hätte? Also das dürfte so nicht sein ich müsste immer 10 cm Abstand halten oder aber ich hätte schlecht gelüftet. Nach 9 Jahren lüfte ich plötzlich falsch?? (Selbst der Maler der vorort war um zu schauen meinte es wäre meine schlechte Belüftung).

    Hatte mir dann die Wand näher betrachtet unter der Tapete war irgendwie alles hohl, also entfernte ich diese und siehe da da war der Fehler einige lange risse in der Wand, ja diese bösen Mieter die nicht richtig lüften. Bei uns im Haus ist in allen Wohnungen Schimmel, wenn Jemand auszieht wird einfach alles übergestrichen, statt mal dem Fehler auf den Grund zu gehen und auch was zu investieren, was nicht passierte seid dem ich hier wohne, alles verkommt.

  • Antwort von johnnymcmuff 24.07.2012

    Ich habe Ihn Mietminderung angedroht, das juckt ihm nicht, er verlangt das ich die betroffene stelle Fachgerechte Renovierung lassen soll und Ihm den Beweis vorlegen soll.

    Er ist in der Beweispflicht, wenn sich herausstellt, dass es Durch falsches Lüften kommt, musst Du Alles zahlen!

    Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

    Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

    Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

    Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

    Ob Du richtig lüftest, kannst Du hier nachlesen:

    Richtiges Lüften

    http://lueftungsleitfaden.intern.ws/

  • Antwort von pharao1961 24.07.2012

    Hat sich etwas an der baulichen Situation geändert? Wohnt oben drüber jemand der ggf. einen Wasserschaden hatte?

  • Antwort von hadiz 24.07.2012

    Ali2012. Schimmel hat tatsächlich etwas mit Lüften zu tun. Sollte dies über Jahre vernachlässigt worden sein, werden die Mauern mit der Zeit feucht und es entsteht Schimmel. Schimmel entwickelt sich langsam und kommt gar nicht etwa plötzlich. Somit könnte die Vermutung des Vermieters absolut richtig sein.

  • Antwort von Speedster2000 24.07.2012

    kann sein, kann auch nicht sein, ich weiss es nicht.

    ist aber auch egal, der vermieter ist für die beseitigung zuständig, egal ob du was falsch gemacht hast oder nicht. sollte er dir blöd kommen google mal nen bisschen nach da gibts nen haufen gerichtsurteile drüber :)

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