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N'Abend! Gilt das Erbrecht auch bei Adoption?

gefragt von DrapodieDrapodie am 04.12.2008 um 18:14 Uhr

Heute haben wir in der Schule mal in das BGB reingeschaut. Wir haben uns dort etwas zum Erbrecht durchgelsen und da fiel von einem meiner Mitschüler die Frage, ob das Erbrecht auch für Adoptierte gilt, d.h. wenn die leiblichen Eltern verscheiden sollten. Da gibt es ja diesen Pflichtteil. Leider kamen wir zu keiner Antwort. Deshalb frage ich jetzt euch: Bekommt man als Adoptivkind etwas vom Pflichtteil seiner leiblichen Eltern und wie groß ist ein Pflichtteil, also wieviel Prozent?

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Schon einmal vielen Dank.^^

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moon73
beantwortet von moon73 am 4. Dezember 2008 18:16
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Hilfreichste Antwort

Bei einer Adoption gehen alle Rechte und Pflichten auf die Adoptiveltern übern, d.h. auch : die leiblichen Eltern verlieren somit alle Rechten und Pflichten, also kein Erbanspruch.

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 4. Dezember 2008 18:17

Achso, dankeschön.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. Dezember 2008 18:19

Adoption und Erbrecht nach §§ 1741 ff BGB Bei Adoptionen seit dem 01.01.1977 wird zwischen Voll- und Minderjährigen unterschieden. Adoption Minderjähriger: Seit dem 01.01.1977 wird durch die Adoption Minderjähriger die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern. Für den adoptierten Minderjährigen erlischt damit auch komplett das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und leiblichen Verwandten.

http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/adoptionunderbrecht.html

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. Dezember 2008 18:27

Hinweis:

Altadoptionen vor dem 01.01.1977: hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Adoption von Voll- und Minderjährigen. Grundsätzlich bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten fortbestehen, so dass das altadoptierte Kind unter Umständen nach beiden Elternpaaren (leibliche- und Adoptiv-Eltern) erben kann, es besteht jedoch kein Erbrecht nach den weiteren Verwandten der Adoptiveltern.

Kommentar von 71b3fcd58cf20bff36b0f6a94b2f8524smallSquadStein am 4. Dezember 2008 20:09

DDR - Adoptionen sind allerdings immer Vollrechtsadoptionen.


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 4. Dezember 2008 18:20
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In der Frage steht: "...wenn die leiblichen Eltern verscheiden sollten...".

Ein adoptiertes Kind gilt nur noch als Kind der Adoptiveltern. Wenn die leiblichen Eltern, die Erzeuger, sterben, gibt es nichts zu erben, es sei denn, die leiblichen Eltern haben das Kind im Testament bedacht.

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 4. Dezember 2008 18:23

Achso, das wusste ich nicht. Ich dachte immer, dass man dann trotzdem vielleicht noch zu den leiblichen Eltern gehört. Danke für die Antwort.^^


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 4. Dezember 2008 18:18
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Ja, adoptierte Kinder erben nichts von ihren leiblichen Eltern.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 4. Dezember 2008 18:15
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anonym
beantwortet von TanteBertha am 4. Dezember 2008 18:25
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Nach einer Adoption sind Deine leibichen Eltern "Fremde". Du hast rechtlich nichts mehr mit ihnen zu tun. Auch keinen Erbanspruch.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. Dezember 2008 19:24
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Nein er ist von allen Rechten und Pflichten der leiblichen-Eltern entbunden !

Kommentar von 71b3fcd58cf20bff36b0f6a94b2f8524smallSquadStein am 4. Dezember 2008 20:10

Aber nur bei der Annahme Minderjähriger.


mayflake
beantwortet von mayflake am 4. Dezember 2008 18:16
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Ich glaube ja die leiblichen Eltern immer noch die Eltern sind auch wenn sie Ihre Rechte abgegeben haben.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Dezember 2008 19:19

nein, die leiblichen Eltern haben die Stellung als leibliche Eltern verloren.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Dezember 2008 18:15
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natürlich, denn mit der Adaption sind die Kinder den Eigenen völlig gleichgestellt..

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Dezember 2008 19:19

und wer bitte ist der Adapter/in :-)


sanne172
beantwortet von sanne172 am 4. Dezember 2008 18:15
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Das adoptierte Kind ist dem leiblichen völlig gleichgestellt


curafe
beantwortet von curafe am 4. Dezember 2008 18:15
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ja, adoptivkinder sind leiblichen gleichgestellt


Topismama
beantwortet von Topismama am 4. Dezember 2008 18:15
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yes yes... hat die gleichen rechte und pflichten wie leibliche...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. Dezember 2008 18:15
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Ja Kind ist Kind. Und der Pflichtteil ist abhängig von der Anzahl der Kinder. 50% geht üblicherweise an den Ehepartner und die Kinder teilen sich den Rest.


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