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Mysteriöse Inkassoforderung, was soll ich tun?

gefragt von Denise180685Denise180685 am 26.10.2009 um 12:43 Uhr

Mein Mann hat einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Der Brief ging an die Adresse von seinen Eltern, wo er schon 5 Jahre nicht mehr wohnt. Es kam nie eine Mahnung oder Rechnung von der Firma. Auf der Seite war er auch nie. Soll ich jetzt Anzeige gegen unbekannt machen oder Wiederspruch? In welcher Reihenfolge ist jetzt was richtig, damit wir die Forderung nicht zahlen müssen? Danke im Voraus!

http://board.gulli.com/thread/829159-saferpaymentcom-2995-nutzungsgebuehr-ja-is-...


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anonym
beantwortet von Drachentoeter am 26. Oktober 2009 12:55
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Hilfreichste Antwort

Das wird eine ganz normale Abofalle sein. Als erstes die Vollmacht von der Inkassofirma zuschicken lassen dafür das si Inkasso für die firma betreiben dürfen. Weiterhin denen Sagen das die Forderung von euch betritten wird. Mehr ist bei einer Inkassofirma nicht nötig. Bei einer strittigen Forderung ist eine Inkassofirma außen vor.


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almmichel
beantwortet von almmichel am 26. Oktober 2009 12:46
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Ist ne Abzockerseite. Ich würde nix machen. Die Verbraucherzentralen sind mit sowas überlastet.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 26. Oktober 2009 12:48

also keine anzeige oder wiederspruch?

Kommentar von Aa816d345431cfb29daf2edd6600613dsmallalmmichel am 26. Oktober 2009 12:50

Garnicht reagieren. Hab das auch so durchgezogen.

Kommentar von guteantwort3367 am 9. November 2009 02:53

Genau! Lies mal hier im Blog: http://onlinedetektiv.com/314301.html - die haben gute Infos und der webmaster hilft auch weiter wenn´s mal klemmt ;_)


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 26. Oktober 2009 12:44
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Widerspruch einlegen

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 26. Oktober 2009 12:45

formlos? wie sieht sowas aus?


anonym
beantwortet von ProPhiL am 26. Oktober 2009 12:44
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Beides würd ich auch machen.. Ich würd als erstes bei mir um die Ecke ins Polizeirevier gehen und dort mal fragen was man tun kann, da ich keinen anwalt kenne bzw. keine Kosten haben möchte..


anonym
beantwortet von MeinPapa am 26. Oktober 2009 12:45
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Melde es der Verbraucherzentrale, die kennen ihre Pappenheimer meist schon und wissen wie man im welchem Fall vorgeht!



dnsl9r
beantwortet von dnsl9r am 26. Oktober 2009 12:44
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In den meisten Fällen hilft da einfach nicht zu reagieren!

Kommentar von ProPhiL am 26. Oktober 2009 12:46

das hilft nur nicht ihm sondern der Inkassofirma.. Weis nur dass man bei Mahnbescheiden sofort wiedersprechen muss sonst gelten sie als rechtswirksam.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 26. Oktober 2009 12:49

ist eine forderung und keinen mahnung ...

Kommentar von Drachentoeter am 26. Oktober 2009 13:01

Würde auch dann nicht stimmen wenn das Inkassounternehem Mahnbesheid drüber schreibt. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man sofort Widersprechen eine Begründung des Widerspruchs ist dabei nicht notwendig. Erst wenn der Gläubiger dann klage erhebt sieht sich das ein Richter mal an.

Kommentar von Drachentoeter am 26. Oktober 2009 12:51

Das gilt für eine gerichtlichen Mahnbescheid, aber nicht für irgend eine Brief von einer Inkassofirma. Im Übrigen kommt nach einegerichtlichen Mahnbescheid noch ein Volstreckungsbescheid gegen den man auch noch mal Widerspruch einlegen kann.


lilbabe
beantwortet von lilbabe am 26. Oktober 2009 12:44
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Wie heißt die Firma???

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 26. Oktober 2009 12:45

steht im Link, saferpament und das inkassounternehmen "wecollect"


anonym
beantwortet von Killerjoe am 26. Oktober 2009 12:44
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Also Verträge übers Internet wo man nur Haken hintersetzt sind nicht Gültig. Ansonsten Verbraucherschutz hinzuziehen, wenn die Firma bekannt ist wissen die eh bescheid.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 26. Oktober 2009 12:45
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Die Frage ist erstmal, was wollen die?

Ist das so ein ABo-Fallen-Inkasso-Büro (erfährt man bei Goolge), dann gar nicht antworten.

Beim nächsten Brief an die Post zurückgeben: Unbekannt verzogen.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 26. Oktober 2009 12:47

wissen wir nicht, ob es abo oder so ist, konnte uns die dame vom inkassobüro auch nicht sagen, aber sie meint, da haben sich schon viele andere beschwert bei ihr

Kommentar von Drachentoeter am 26. Oktober 2009 12:58

Wieso betreiben die dann noch das Inkasso? Wenn eine Forderung strittig ist hat eine Inkassofirma gefälligst die Füsse still zu halten. Die Kosten der Inkassofirma braucht ihr übrigens nicht zu begleichen, wenn schon dann nur die Haupforderung beim Gläubiger direkt begleichen, die Inkassokosten sind sein Problem nicht eures. Welche Firma will den Geld von euch? Ich mein jetzt nicht das Inkassounternehmen sondern den ursprünglichen Gläubiger. Im zweifel mal googel oder http://www.computerbetrug.de ansurfen.


honey444
beantwortet von honey444 am 28. Oktober 2009 13:43
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Ich würd da höchstens anrufen und einen unterschriebenen Vertrag verlangen.

Ansonsten: Nichts machen. Warten, bis Mahnbescheid kommt und dem widersprechen. Das wars. Die haben nix in der Hand und hoffen nur, dass die Leute aus Angst zahlen.


anonym
beantwortet von Tomasso am 8. November 2009 13:52
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Hallo Denise,

auf gar keinen Fall bezahlen! Meiner Ansicht nach ist das System und ist ohne jegliche Rechtsgrundlage. Selbst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, diesem binnen zwei Wochen (ganz wichtig) widersprechen.

Danach ist die Firma beweispflichtig und das wird sich eine Firma mit diesen Methoden niemals antun. Viele haben schon die 93ste Mahnung, letzte und allerletzte Mahnung mit Androhung von allem möglichen Konsequenzen, aber es passiert nichts.

Also: auf gar keinen Fall zahlen! Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Schau mal auch hier (Verbrauchschutzforum), ein nützliches Link für alle, die auch abgezockt wurden: http://de.reclabox.com/


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