Denise180685 am 26.10.2009 um 12:43 Uhr
Mein Mann hat einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Der Brief ging an die Adresse von seinen Eltern, wo er schon 5 Jahre nicht mehr wohnt. Es kam nie eine Mahnung oder Rechnung von der Firma. Auf der Seite war er auch nie. Soll ich jetzt Anzeige gegen unbekannt machen oder Wiederspruch? In welcher Reihenfolge ist jetzt was richtig, damit wir die Forderung nicht zahlen müssen? Danke im Voraus!
http://board.gulli.com/thread/829159-saferpaymentcom-2995-nutzungsgebuehr-ja-is-...
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Das wird eine ganz normale Abofalle sein. Als erstes die Vollmacht von der Inkassofirma zuschicken lassen dafür das si Inkasso für die firma betreiben dürfen. Weiterhin denen Sagen das die Forderung von euch betritten wird. Mehr ist bei einer Inkassofirma nicht nötig. Bei einer strittigen Forderung ist eine Inkassofirma außen vor.

Ist ne Abzockerseite. Ich würde nix machen. Die Verbraucherzentralen sind mit sowas überlastet.
Denise180685 am 26. Oktober 2009 12:48 also keine anzeige oder wiederspruch?
almmichel am 26. Oktober 2009 12:50 Garnicht reagieren. Hab das auch so durchgezogen.
Genau! Lies mal hier im Blog: http://onlinedetektiv.com/314301.html - die haben gute Infos und der webmaster hilft auch weiter wenn´s mal klemmt ;_)

Widerspruch einlegen
Denise180685 am 26. Oktober 2009 12:45 formlos? wie sieht sowas aus?
Beides würd ich auch machen.. Ich würd als erstes bei mir um die Ecke ins Polizeirevier gehen und dort mal fragen was man tun kann, da ich keinen anwalt kenne bzw. keine Kosten haben möchte..
Melde es der Verbraucherzentrale, die kennen ihre Pappenheimer meist schon und wissen wie man im welchem Fall vorgeht!

In den meisten Fällen hilft da einfach nicht zu reagieren!
das hilft nur nicht ihm sondern der Inkassofirma.. Weis nur dass man bei Mahnbescheiden sofort wiedersprechen muss sonst gelten sie als rechtswirksam.
Denise180685 am 26. Oktober 2009 12:49 ist eine forderung und keinen mahnung ...
Würde auch dann nicht stimmen wenn das Inkassounternehem Mahnbesheid drüber schreibt. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man sofort Widersprechen eine Begründung des Widerspruchs ist dabei nicht notwendig. Erst wenn der Gläubiger dann klage erhebt sieht sich das ein Richter mal an.
Das gilt für eine gerichtlichen Mahnbescheid, aber nicht für irgend eine Brief von einer Inkassofirma. Im Übrigen kommt nach einegerichtlichen Mahnbescheid noch ein Volstreckungsbescheid gegen den man auch noch mal Widerspruch einlegen kann.

Wie heißt die Firma???
Denise180685 am 26. Oktober 2009 12:45 steht im Link, saferpament und das inkassounternehmen "wecollect"
Also Verträge übers Internet wo man nur Haken hintersetzt sind nicht Gültig. Ansonsten Verbraucherschutz hinzuziehen, wenn die Firma bekannt ist wissen die eh bescheid.

Die Frage ist erstmal, was wollen die?
Ist das so ein ABo-Fallen-Inkasso-Büro (erfährt man bei Goolge), dann gar nicht antworten.
Beim nächsten Brief an die Post zurückgeben: Unbekannt verzogen.
Denise180685 am 26. Oktober 2009 12:47 wissen wir nicht, ob es abo oder so ist, konnte uns die dame vom inkassobüro auch nicht sagen, aber sie meint, da haben sich schon viele andere beschwert bei ihr
Wieso betreiben die dann noch das Inkasso? Wenn eine Forderung strittig ist hat eine Inkassofirma gefälligst die Füsse still zu halten. Die Kosten der Inkassofirma braucht ihr übrigens nicht zu begleichen, wenn schon dann nur die Haupforderung beim Gläubiger direkt begleichen, die Inkassokosten sind sein Problem nicht eures. Welche Firma will den Geld von euch? Ich mein jetzt nicht das Inkassounternehmen sondern den ursprünglichen Gläubiger. Im zweifel mal googel oder http://www.computerbetrug.de ansurfen.
Ich würd da höchstens anrufen und einen unterschriebenen Vertrag verlangen.
Ansonsten: Nichts machen. Warten, bis Mahnbescheid kommt und dem widersprechen. Das wars. Die haben nix in der Hand und hoffen nur, dass die Leute aus Angst zahlen.
Hallo Denise,
auf gar keinen Fall bezahlen! Meiner Ansicht nach ist das System und ist ohne jegliche Rechtsgrundlage. Selbst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, diesem binnen zwei Wochen (ganz wichtig) widersprechen.
Danach ist die Firma beweispflichtig und das wird sich eine Firma mit diesen Methoden niemals antun. Viele haben schon die 93ste Mahnung, letzte und allerletzte Mahnung mit Androhung von allem möglichen Konsequenzen, aber es passiert nichts.
Also: auf gar keinen Fall zahlen! Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Schau mal auch hier (Verbrauchschutzforum), ein nützliches Link für alle, die auch abgezockt wurden: http://de.reclabox.com/