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My-Hammer und die MwSt

gefragt von Gina2104Gina2104 am 04.11.2009 um 15:30 Uhr

Wenn ich bei My-Hammer einen Auftrag ersteigere, ersteigere ich diesen Brutto, also incl. der MwSt. Ist es legal, dass My-Hammer von diesem Bruttoberag 4% Vermittlungsgebühr erhällt und dann noch mal die MwSt draufpackt. Meiner meinung nach müssten Sie von Netto die 4% kassieren + MwSt oder aber von Brutto und dann incl. MwSt.


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anonym
beantwortet von Stastny am 4. November 2009 15:31
0x
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was is??


cptvision
beantwortet von cptvision am 9. November 2009 11:20
0x
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Verwirrend, ich weiß.

Ob es legal ist, stellt sich eigentlich als Frage nicht... MH erhebt Provision von 4% der Auftragssumme.. basta! Die MwSt. kannst Du als Vorsteuerabzugsberechtigte/r ja eh geltend machen. Dann bezahlts Du eh nur die 4%. Wenn Du zum Abzug der Vorsteuer nicht berechtigt bist : "pech" dann zahlste eben mehr!

So richtig und wirklich unfair wird es eben mein Materialkostenintensiven Aufträgen, wenn z.B. die Materialkosten 50% oder mehr ausmachen... dann zahlt man als AN rechnerisch richtig fett Provision an MH.

Einige meiner MH Kunden wissen meist gar nicht, das MH von den Auftragnehmern Provision kassiert.. das sollten mal ALLE Dienstleister dort den Auftraggebern mitteilen...



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