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MwSt. zurück!!!

gefragt von pantera1981 am 10.12.2008 um 8:10 Uhr

bin von Beruf Schlagzeuger und wenn ich mir doch ein Schlagzeug kaufe zahle ich die MwSt. mit wie bekomme ich diese wieder zurück

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anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Dezember 2008 08:12
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Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und deine Rechnungen mit Mehrwertsteuer schreibst, kannst du das verrechnen. Ansonsten ist dein Ansinnen mehr als lustig.

Kommentar von amiria71 am 10. Dezember 2008 09:10

ganz Recht DH. sollte man noch dazu erwähnen, dass man dafür eine (Umsatz)Steuererklärung machen muss?

Widerspruch nur in einem Punkt: Ein Gewerbe braucht man dafür nicht. Eine künstlerische Tätigkeit kann auch als freier Beruf ausgeübt werden. Das nennt sich dann "einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit".

Aber eins davon müsste schon vorliegen.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 12. Dezember 2008 11:42
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Viele nette Antworten hier leider ziemlich chaotisch.

Die Frage ist, ob Du freiberuflicher Musiker (Künstler i.S. § 18 EStG) bist, oder angestellter Musiker nach § 19 EStG, oder als Mitgesellschafter einer als GbR organiniseren Band bist.

Nur mit dem Schlagzeug öffentlich freiberuflich auftreten, das wär das erst Mal, das ich davon gehört habe.

Bitte erläutere Deinen Status näher, dann kannst Du auch fundierte Antworten erhalten.


curafe
beantwortet von curafe am 10. Dezember 2008 08:29
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als selbstständiger als arbeits gerät von der steuer abstezen ab einem bestimmten betrag über mehrere jahre abschreiben...gib die rechnung deinem steuerberater der macht das dann


anonym
beantwortet von pantera1981 am 12. Dezember 2008 11:45
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also ich bin freiberuflicher Musiker und bin an privaten Musikschulen tätig wo ich Rechnungen ohne die 7% MwSt. Schreibe

zudem habe ich eine Band mit der ich eine GbR Mitte 2008 gegründet habe


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 11. Dezember 2008 08:50
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Es kommt drauf an, wie Du Deine Einnahmen umsatzversteuerst. Unterliegen die auch der Regelbesteuerung, dann kannst Du die VorSt des Schlagzeugs in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ansetzen...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Dezember 2008 09:20
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Wenn Du zur Mehrwertsteuer optierst und selber Rechnungen mit Mehrwertsteuer rausjagst, dann kannst du die von Dir gezahlte MWST als Vorsteuer geltend machen, so wie bei jedem anderen Unternehmen.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 10. Dezember 2008 08:42
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Die bekommst du nicht zurück. Allerdings kannst du den Anschaffungspreis ggf. auch über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Frage (d)einen Steuerberater.


anonym
beantwortet von peunty am 10. Dezember 2008 08:13
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Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und Steuer zahlst, müßtest du das verrechnen können. Evtl. kommt dann sogar ne Abschreibung des Schlagzeugs infrage. Hast du keinen Steuerberater, den du dazu mal fragen kannst?


zj1000
beantwortet von zj1000 am 10. Dezember 2008 08:12
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Spiel einfach im Finanzamt vor. Oder mach eine Umsatzsteuervoranmeldung


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