bin von Beruf Schlagzeuger und wenn ich mir doch ein Schlagzeug kaufe zahle ich die MwSt. mit wie bekomme ich diese wieder zurück
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und deine Rechnungen mit Mehrwertsteuer schreibst, kannst du das verrechnen. Ansonsten ist dein Ansinnen mehr als lustig.

Viele nette Antworten hier leider ziemlich chaotisch.
Die Frage ist, ob Du freiberuflicher Musiker (Künstler i.S. § 18 EStG) bist, oder angestellter Musiker nach § 19 EStG, oder als Mitgesellschafter einer als GbR organiniseren Band bist.
Nur mit dem Schlagzeug öffentlich freiberuflich auftreten, das wär das erst Mal, das ich davon gehört habe.
Bitte erläutere Deinen Status näher, dann kannst Du auch fundierte Antworten erhalten.

als selbstständiger als arbeits gerät von der steuer abstezen ab einem bestimmten betrag über mehrere jahre abschreiben...gib die rechnung deinem steuerberater der macht das dann
also ich bin freiberuflicher Musiker und bin an privaten Musikschulen tätig wo ich Rechnungen ohne die 7% MwSt. Schreibe
zudem habe ich eine Band mit der ich eine GbR Mitte 2008 gegründet habe
Es kommt drauf an, wie Du Deine Einnahmen umsatzversteuerst. Unterliegen die auch der Regelbesteuerung, dann kannst Du die VorSt des Schlagzeugs in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ansetzen...

Wenn Du zur Mehrwertsteuer optierst und selber Rechnungen mit Mehrwertsteuer rausjagst, dann kannst du die von Dir gezahlte MWST als Vorsteuer geltend machen, so wie bei jedem anderen Unternehmen.
Die bekommst du nicht zurück. Allerdings kannst du den Anschaffungspreis ggf. auch über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Frage (d)einen Steuerberater.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und Steuer zahlst, müßtest du das verrechnen können. Evtl. kommt dann sogar ne Abschreibung des Schlagzeugs infrage. Hast du keinen Steuerberater, den du dazu mal fragen kannst?

Spiel einfach im Finanzamt vor. Oder mach eine Umsatzsteuervoranmeldung
ganz Recht DH. sollte man noch dazu erwähnen, dass man dafür eine (Umsatz)Steuererklärung machen muss?
Widerspruch nur in einem Punkt: Ein Gewerbe braucht man dafür nicht. Eine künstlerische Tätigkeit kann auch als freier Beruf ausgeübt werden. Das nennt sich dann "einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit".
Aber eins davon müsste schon vorliegen.