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MwSt. zurück!!!

Frage von pantera1981 pantera1981

bin von Beruf Schlagzeuger und wenn ich mir doch ein Schlagzeug kaufe zahle ich die MwSt. mit wie bekomme ich diese wieder zurück

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Antworten (9)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und deine Rechnungen mit Mehrwertsteuer schreibst, kannst du das verrechnen. Ansonsten ist dein Ansinnen mehr als lustig.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ganz Recht DH. sollte man noch dazu erwähnen, dass man dafür eine (Umsatz)Steuererklärung machen muss?

    Widerspruch nur in einem Punkt: Ein Gewerbe braucht man dafür nicht. Eine künstlerische Tätigkeit kann auch als freier Beruf ausgeübt werden. Das nennt sich dann "einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit".

    Aber eins davon müsste schon vorliegen.

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Viele nette Antworten hier leider ziemlich chaotisch.

    Die Frage ist, ob Du freiberuflicher Musiker (Künstler i.S. § 18 EStG) bist, oder angestellter Musiker nach § 19 EStG, oder als Mitgesellschafter einer als GbR organiniseren Band bist.

    Nur mit dem Schlagzeug öffentlich freiberuflich auftreten, das wär das erst Mal, das ich davon gehört habe.

    Bitte erläutere Deinen Status näher, dann kannst Du auch fundierte Antworten erhalten.

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    Antwort von curafe curafe

    als selbstständiger als arbeits gerät von der steuer abstezen ab einem bestimmten betrag über mehrere jahre abschreiben...gib die rechnung deinem steuerberater der macht das dann

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    Antwort von pantera1981 pantera1981

    also ich bin freiberuflicher Musiker und bin an privaten Musikschulen tätig wo ich Rechnungen ohne die 7% MwSt. Schreibe

    zudem habe ich eine Band mit der ich eine GbR Mitte 2008 gegründet habe

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    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    Es kommt drauf an, wie Du Deine Einnahmen umsatzversteuerst. Unterliegen die auch der Regelbesteuerung, dann kannst Du die VorSt des Schlagzeugs in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ansetzen...

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn Du zur Mehrwertsteuer optierst und selber Rechnungen mit Mehrwertsteuer rausjagst, dann kannst du die von Dir gezahlte MWST als Vorsteuer geltend machen, so wie bei jedem anderen Unternehmen.

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Die bekommst du nicht zurück. Allerdings kannst du den Anschaffungspreis ggf. auch über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Frage (d)einen Steuerberater.

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    Antwort von peunty peunty

    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und Steuer zahlst, müßtest du das verrechnen können. Evtl. kommt dann sogar ne Abschreibung des Schlagzeugs infrage. Hast du keinen Steuerberater, den du dazu mal fragen kannst?

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Spiel einfach im Finanzamt vor. Oder mach eine Umsatzsteuervoranmeldung

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