Eine Freundin von mir ist beim Finanzamt als Kleinunternehmerin gemeldet. Ob sie über die 7000€ Grenze kommt oder nicht steht noch nicht fest für dieses Jahr. Sie hat aber alle Rechnungen mit MwST gestellt. Muss sie diese 19% MwST, die auf jede Rechnung gestellt sind, dem Finanzamt abgeben, egal ob sie über 7000€ in diesem Jahr kommt oder nicht? Muss man, wenn man eine Rechnung mit MwST stellt, so oder so die MwST die man gestellt hat, dem Finanzamt abgeben?

Dümmer gehts nümmer? Warum stellt sie Rechnungen mit ausgewiesener MWSt, wenn sie Kleinunternehmerin ist? Wenn Sie die Grenze überschreitet, ist sie automatisch keine Kleinunternehmerin. Woher kommt eigentlich der Betrag von 7000 €? Ich kenne andere Beträge

Mehrwertsteuer vom Kunden verlangen und dann nicht abführen ist unfair.
Also entweder oder: entweder verlangen und abgeben, oder erst gar nicht auf die Rechnung schreiben.
Der Vorteil, wenn man Mehrwertsteuer einhebt, ist, dass man vom Vorsteuerabzug profitieren kann. Bei uns in Österreich sind es zwar andere %-Sätze, aber die Grundregeln sind höchstwahrscheinlich gleich. Also kann man sich freiwillig dazu erklären, MwSt. zu verlangen und abzuführen.

Bekanntlicherweise unterliegt ein Unternehmen , was Mwsr. ausweisstdem Vorsteuerabzug. Dies bedeudet im umgekehrten Fall, dass sie die Ausgaben, die sie für das Unternehmen hat ebenfalls mit ausgewiesener Mwst. bezahlken muss und dann werden die Einnahmen aus Mwst den Ausgaben gegengerechnet. und es verbleibt entweder eine Restschuld oder ein Guthaben..

MwSt die man einnimmt, muss man an das Finanzamt weiterleiten. Allerdings darf man sich vorher die Vorsteuer abziehen.
Die MwSt ist für den Unternehmer immer aufwandneutral, deswegen würde ich sie immer bevorzugen.
Für Honorarberatung nehme ich auch MwSt.
Richtig,ich auch.Und ich stelle meine Rechnungen grundsätzlich ohne MWSt..