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Mutterschutzgesetz-Für welchen Zeitraum besteht Kündigungsschutz?

gefragt von renard5 am 15.03.2008 um 14:01 Uhr

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anonym
beantwortet von libertezeh am 15. März 2008 14:02
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Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Vgl. § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.




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