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Mutterschutzfristen

gefragt von 19sunny8919sunny89 am 04.11.2009 um 13:36 Uhr

schreibe morgen eine Arbeit und muss dafür wissen wie die mutterschutzfristen aufgebaut sind also z.b 6 wochen vor geburt des babys und dann nochmal 8 wochen danach. aber kann mir bitte einer erklären wieso sie so aufgebaut sind? was wenn man das kind 1-2 monate zu früh bekommt? hat man dann 15 wochen nach der geburt frei???


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Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 4. November 2009 14:07
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§13 und §14 MuSchG regelt die Fristen des Mutterschutzes, dies sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Maßgeblich für den Beginn der 6 Wochen Frist ist der errechnete Termin der Geburt. 6 Wochen vor der Geburt darf die werdende Mutter nicht arbeiten. Kommt das Kind früher, hat die Mutter Pech gehabt, dann ist die 6 Wochen Frist vor dem Geburtstermin kürzer. Es wird keine Ausgleichszeit hinten dran gehängt. Kommt das Kind später, dann verlängert sich die Frist bis zum tatsächlichen Geburtstermin. Die 8 Wochen Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt. Im Anschluss kann die Mutter Elternzeit beantragen. Peter Kleinsorge


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turalo
beantwortet von turalo am 4. November 2009 13:37
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Bei einer Geburt zu einem früheren Zeitpunkt, als der errechnete, hast du "Pech" gehabt. Die Nachfrist verlängert sich dadurch nicht. Bei Mehrlingsgeburten ändern sich die Schutzzeiten allerdings. Ich weiß nur nicht genau, in welcher Form.


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 4. November 2009 13:39
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Die 6 Wochen vor dem erechneten Geburtstermin sind dazu da, das die Mutter ab Beginn dieser Zeit nicht mehr arbeiten darf. Die 8 Wochen werden ab der Geburt des Kindes gerechnet. Mein Sohn kam fast 4 Wochen zu früh, ich hatte dadurch keinen längeren Mutterschutz.


schildi
beantwortet von schildi am 4. November 2009 13:37
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dann google und lerne mal schön

Kommentar von Simple_avatar3small19sunny89 am 4. November 2009 13:40

wenn ich da ne antwort gefunden hätte würde ich jetzt bestimmt nicht hier nachfragen -.-

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 4. November 2009 13:42

wenn man richtig sucht findet man auch viel :-))

Kommentar von Simple_avatar3small19sunny89 am 4. November 2009 13:58

ja ohne ende fachbegriffe die einen nur noch mehr verwirren^^


anonym
beantwortet von bluebaby am 5. November 2009 07:59
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Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Zwillingen oder wenn das Baby zu früh geboren ist, wird die nachgeburtliche Schutzfrist um vier Wochen verlängert. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Frist nochmals um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde. So ist das 100% korrekt, weil ich es selbst gerade so habe. Sprich drei Wochen bis zur Geburt genommen, die restlichen drei Wochen erhalten, da Frühgeburt und die acht Wochen dann auf zwölf verlängert bekommen. Steht auch alles im Mutterschutzgesetz.


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