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Mutterschutz vor/nach der Geburt nehmen

gefragt von worfsterworfster am 01.09.2009 um 18:51 Uhr

Gesetzlich hat man ja das Recht, 6 Wochen vor der Geburt eines Kindes mit der Arbeit aufzuhören; nach der Geburt stehen einem dann 8 Wochen Mutterschutz zu. Wenn man die 6 Wochen vorher nicht ausnutzt - kann man die dann an die Zeit nach der Geburt anhängen, so dass man z.B. 14 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hat?


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anonym
beantwortet von Fensterplatz am 1. September 2009 18:52
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Nein. Nur, wenn Dein Kind früher kommt als errechnet, kannst Du die Tage, die es früher kam, hinten an hängen. Informier Dich doch mal in einer Schwangerschaftsberatungsstelle!


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anonym
beantwortet von Magali am 1. September 2009 18:51
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Man MUSS eine bestiimte Zeit in den Mutterschutz gehen, soweit ich weiß.


moon73
beantwortet von moon73 am 1. September 2009 18:52
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Nein, das ist nicht möglich. Der Mutterschutz vor und nach der Geburt ist gesetzlich geregelt und einem stehen eben nur die 6 Wo. vorher und 8 Wo. nachher zu. Aber du kannst ja im Anschluss an den MuSchu in Elternzeit gehen.


anonym
beantwortet von Simone01 am 1. September 2009 18:55
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Nein, das ist gesetzlich geregelt, zum wohle des Kindes und der Mutter. Du hast 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung und dann kannst Du 3 Jahre in den Erziehungsurlaub gehen. Kannst den Erziehungsurlaub aber auch splitten und einen Teil nehmen, wenn Dein Kind in die Schule kommt.


anonym
beantwortet von kongonet am 1. September 2009 18:52
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Nein das kannst du leider nicht tun.. die Wochen vor der Geburt musst du glaub ich sogar nehmen


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 1. September 2009 18:52
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Meines Erachtens ist der Mutterschutz in der Frist verbindlich und man darf sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten, auch, wenn man das möchte. "Gleitzeit" im Mutterschutz ist also m.E. nicht möglich. Aber vielleicht ist mein Kenntnisstand da etwas veraltet.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 1. September 2009 18:52
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acht wochen nach der geburt gibt es ein beschäftigungsverbot. vor der geburt kannst du freiwillig arbeiten.


JoScho
beantwortet von JoScho am 1. September 2009 18:53
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Mutterschutz hat seinen Sinn, ein Aufsparen ist nicht drinn. Entweder Du nimmst ihn, oder er verfällt. oder du nimmst später Erziehungsurlaub.


abiggi
beantwortet von abiggi am 1. September 2009 18:54
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nein, kannst Du nicht, denn es heisst nicht umsonst "Mutterschutz" Es ist ein Schutz für die werdende Mutter kurz vor der Geburt. Und kurz vor der geburt, ist nicht nach der Geburt, denn da stehen Dir 8 Wochen zu


sternchenausdd
beantwortet von sternchenausdd am 2. September 2009 07:18
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wenn man selbstständig ist, dann hat man z.b. gar keinen mutterschutz bzw. man muss sich diese zeit selbst finazieren, wenn man sie braucht. ich war z.b. auch bis 1 tag vor der geburt noch arbeiten, ging wunderbar bei überwiegend sitzender tätigkeit. als angestellter hast du diese 6 wochen davor und 8 wochen danach. die 6 wochen vorher lassen sich leider nicht übertragen, nur bei einer frühgeburt, werden dir zeiten angerechnet.


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