conzu am 27.02.2007 um 13:48 Uhr
Greift der Mutterschutz auch bei Angehörigen des Öffentl. Dienstes während einer Sonderbeurlaubung für die Dauer von 3 Jahren laut BAT oder hat man während dieser Zeit kein Recht auf Entgeltzahlungen?

Der Mutterschutz dient - wie schon der Name sagt - dem Schutz der Mutter rund um die Entbindung.
Sie soll da also nicht arbeiten müssen, das Gehalt wird fortgezahlt.
Während einer Sonderbeurlaubung arbeitest Du doch wohl ohnehin nicht?
Wovor willst Du denn da zusätzlich geschützt werden?
Natürlich ist es mir erlaubt, während des Sonderurlaubs mit der Genehmigung des AG einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Mal ganz abgesehen davon, habe ich gehört, dass die Elternzeit und der Mutterschutz die Sonderbeurlaubung unterbrechen können. Diese Unterbrechung der Elternzeit/des Mutterschutzes würde dann an die Zeit des Sonderurl. angehängt werden.....und den Sonderurlaub somit verlängern. Vielleicht habe ich die Frage zu ungenau gestellt. Das wäre ja möglich!