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Mutterschutz in der Probezeit

gefragt von LaMariposaLaMariposa am 26.07.2008 um 13:15 Uhr

ich habe vor 2 Monaten als Arzthelferin in einer neuen Praxis angefangen. Heute halte ich einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Ich kann mein Glück kaum fassen, da ich im Oktober letztes Jahr eine Fehlgeburt hatte. Meine Frage ist jetzt folgende: noch bin ich in der Probezeit (noch einen Monat) eigentlich muss ich ja bald meiner Chefin von der SS berichten, da ich ggf. gewissen Arbeiten nicht machen darf. Kann Sie mir dann Kündigen? Oder gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Vielen Dank für eure Hilfe

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Juli 2008 13:26
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Schließlich gilt auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da hier keine Wartezeit gilt, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Probezeit.html

Kommentar von tigeroli am 26. Juli 2008 13:28

das stimmt nicht ganz! Sofern die SS nicht der Grund für die Kündigung ist, gilt: ohne Angabe von Gründen!

Die SS kann nämlich nicht der Grund dafür sein, dass die Probezeit ausgehebelt wird!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Juli 2008 13:36

nein, einer schwangeren darf grundsätzlich nicht gekündigt werden, weder mit noch ohne grund.

auch nicht in der probezeit.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 26. Juli 2008 16:28

Völlig richtig. Der Kündigungsschutz für Schwangere ist knallhart und greift ab dem ersten Tag des Arbetsverhältnisses, selbst wenn die Arbeitnehmerin schon schwanger angefangen hat. Die Kündigung ist nur mit besonderer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Baden-WürttembergRegierungspräsidium) zulässig. Die Zustimmung wird so gut wie nie erteilt.

Will der Arbeitgeber dies vermeiden, muss er das Arbeitsverhältnis gleich von Anfang an für die Dauer der Probezeit befristen, dann endet es automatisch und nicht durch Kündigung


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 26. Juli 2008 16:31
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Der Kündigungsschutz des MuSchG § 9 greift schon von Anfang an. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Schwangerschaft kennt oder binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt bekommt.


anonym
beantwortet von tigeroli am 26. Juli 2008 13:25
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In der Probezeit kann man Dir kündigen ohne Angabe von Gründen.

Allerdings: kündigt Dir Deine Chefin mit dem Verweis auf die SS, hat sie schlechte Karten. Dagegen könntest Du nämlich vorgehen.

nochmal allerdings: wer will schon einen Arbeitsplatz (im kleinen Team), den man sich erstritten hat. - Da kann man dann eh nicht mehr arbeiten.

Mein Vorschlag: sag ihr ganz offen und fair, dass Du gern weiter arbeiten würdest, dass Du auch nach dem Kind wieder kommen möchtest ... Sie ist eine Frau und wird Dir vielleicht entgegen kommen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Juli 2008 13:28

In der Probezeit kann man Dir kündigen ohne Angabe von Gründen

nicht bei schwangerschaft.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 13:17
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in der Probezeit gibt es gar keinen Kündigungsschutz..

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Juli 2008 13:27

doch gibt es.


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