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MutterKind-Kuren: Kann die jeder machen - und wird sie von der Krankenkasse bezahlt?

gefragt von ilsebilse am 24.03.2007 um 17:09 Uhr

Oder gilt so ein Angebot nur bei kranken Müttern oder Kindern? Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen und gibt es vielleicht jemand der einen Tip hat, wo es schön ist für eine solche Kur?


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Reply


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 24. März 2007 21:03
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Habe gerade in der Zeitung gelesen, das ab 1.April 2007 ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft tritt, das die Krankenkassen Mutter-Kind kuren bezahlen...


anonym
beantwortet von hellmi am 24. März 2007 18:03
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eine mutter-kind-kur wird normalerweise - auf antrag - von der krankenkasse bezahlt. man sollte aber vorab folgenden weg gehen: zum betreuenden arzt, der dann erst mal generell prüft, ob das "notwendig/empfehelenswert" ist. dann zur caritas, denn die haben erstens erfahrung, was den formular-kram betrifft und zweitens auch empfehlungen, welches kurhaus geeignet ist - denn das ist abhängig von der diagnose des arztes (ständig erkältungen / erschöpft / andere). die caritas z.b. hat dann auch meistens kataloge von den betr. kurhäusern - die mit den betr. krankenkassen zusammenarbeiten - und man kann schon mal einen überblick bekommen. die formulare bekommt man auch bei der caritas, der arzt muss sie ausfüllen und dann geht das ganze an die krankenkasse zur genehmigung. man kann auch wunschtermine in diese formulare eintragen, ob dann das haus allerdings platz hat, muß dann geklärt werden (kann man auch vorab tel. direkt machen). normalerweise genehmigt die kk das dann auch. also, viel erfolg!


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 24. März 2007 18:37
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Mutter-und-Kind-Kur ist doch heute schon fast normal. Wenn ich als Mutter krank werde und danach dringend Erholung bzw. eine Kur benötige, wohin denn mit dem Kind? Kinder benötigen doch die Mutter! Entweder fehlen die Väter oder diese gehen arbeiten und auf die Arbeit kann in finanzieller Hinsicht wohl kaum verzichtet werden. Die Großeltern können auch nicht immer die Kinder übernehmen und es wird wahrscheinlich auch nicht von jeder Mutter geduldet, wenn das Kind bei den Großeltern irgendwie umerzogen wird (dann kann ja gleich auf die Kur verzichtet werden). Zwei Kolleginnen waren jetzt in einer Mutter-Kind-Kur. Während dessen die Mütter ihre Anwendungen bekommen, gehen die Kinder in Spielgruppen. Die Kinder waren irgendwie traurig, als die Kur beendet war.

Die Voraussetzungen für die Mutter-Kind-Kur muss aber mit dem Arzt abgesprochen werden bzw. wird der Arzt das regeln.


anonym
beantwortet von MisterRR am 25. März 2007 18:35
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Grundsätzlich kann jede Mutter und jedes Kind eine Mutter-Kind-Kur bei der Krankenversicherung beantragen. Vorher sollte man entsprechende ärzliche Bescheinigungen beim Haus- und Kinderarzt besorgen, die eine Kur befürworten. Im Anschluß mit der Krankenversicherung sprechen, welche dann den Kurantrag ablehnt oder zustimmt. In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Manche Krankenversicherungen besitzen allerdings eigene Kurikliniken oder kooperieren mit Vertragskliniken. Das heißt, daß man in diesem Falle keine oder nur ganz eingeschränkte Wahlmöglichkeiten hat, den Kurort oder die Kurklinik selber zu bestimmen. Auf jeden Fall muß eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung vorliegen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann man die Kur möglicherweise selber zahlen.




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