Mutter zahlt kein Kindesunterhalt

7 Antworten

Ich finde das sehr gut, dass es auch mal auf die nicht zahlenden Mütter angesprochen wird. Denn im Gegensatz zu den nichtzahlenden Vätern kommen die immer ganz gut weg. Normaler Weise ist es aber in Deinem Fall Aufgabe der Beistandschaft des Jugendamtes das Geld einzuklagen. Die Kindesmutter ist zur Auskunft über ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet.

meines wissens gibt es in diesem fall keine beistandsschaft des jugendamtes (gemeinsames sorgerecht) - oder irre ich da?

@casala

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder "in dessen Obhut sich das Kind befindet", das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Es kann also der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, auch dann eine Beistandschaft beantragen, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge fortführen.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/4-kann-mein-kind-einen-beistand-erhalten-.html

LG Trinity

@casala

Hallo ihr beiden, nein! Es gibt in diesem Fall keine Beistandschaft. Es wird einfach gesagt: Klagen Sie! Wenn ich dann einen Titel habe ( mit denen eh nur tapezieren kann ) wird alles Weitergeprüft. Weil aber die etwa 1500 € für Gerichtskosten nicht in der Portokasse liegen, bekommt man auch keine Unterstützung. Das heist es: Was fahren sie für ein Auto. Verkaufen und ein kleineres holen. Sie haben Eigentum? Beleihen sie das! ...dann haben sie die Mittel einen Prozess zu führen.

@Jogagita

Sorry aber nach § 1712 BGB ist es m.E. ganz klar die Aufgabe des Jugendamtes im Rahmen der Beistandschaft die Unterhaltsansprüche für das Kind geltend zu machen.

Dabei ist es völlig unerheblich was Du verdienst, an Eigentum hast etc.. Fakt ist die Mutter weigert sich für Euer Kind zu zahlen obwohl sie selbständig ist. Wenn sie tatsächlich so wenig Einkommen hat, wo liegt dann bitteschön das Problem, das eben kurz nachzuweisen? Stinkt für mich zum Himmel. Darüber hinaus bin ich mir nichtmal sicher ob Du überhaupt die Kosten zahlen müsstest, denn hätte die Kindesmutter gleich Auskunft gegeben und freiwillig mitgewirkt dann müsste es gar kein Verfahren geben. Evtl. wird sie sich also sogar mit den Kosten rumschlagen müssen. Zumindest würde ich denken, dass sie sich anteilig beteiligen müsste. Letztlich würde wohl ein guter Anwalt der das Klagverfahren einleitet das gleich in der Klageschrift einbinden das der Kindesmutter als Antragsgegnerin die Kosten auferlegt werden. Ggf. solltest Du mal die Meinung eines anderen Anwalts dazu anhören.

LG Trinity

Das kann doch wohl nicht sein, mensch! Was ist denn mit den Anwälten diesen Landes los! Es kann dorch nicht sein, dass jemand selbständig ist und einfach so behaupten kann, dass sie nichts verdient. Dafür muss es doch Unterlagen geben, Finanzamt o.ä.

Du hast einen Anwalt. Falls Du ihm mißtraust solltest Du ihn wechseln.

Ich kenne das Spiel meine Ex zahlt seit 10 Jahren keinen Unterhalt, sie geht auch nicht arbeiten. Sie hat Schulden ohne Ende. Habe bis vor neun Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten, dann habe ich wieder geheiratet und habe nichts mehr bekommen. Meine jetztige Frau muss dafür mit aufkommen, das was die Aussage von Jugendamt. Es hat immer nur Ärger mit dieser Frau gegeben. Das einzige was ich bis heute erreicht habe ist das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Sie müsste heute noch Unterhalt für zwei Kinder zahlen, aber wo angeblich nichts zu holen ist, kann man nichts holen. Egal wie oft man klagt, selbst mit einem Titel habe ich bis heute kein Glück.

Ich bin auch eine von den bösen Ex-Frauen und zahle natürlich Unterhalt für meinen Sohn. Außerdem bin ich immer für ihn da und habe ihn alle 14 Tage 4 bei mir. Auch sonst ist er öfter bei mir. Also heult mal nicht rum. Geht arbeiten - das habe ich mit Kind auch getan!