Hallo, Hätte da mal eine Frage zum Pflichteil.
Meine Mutter muß das elterliche Haus verkaufen. Der Vater ist verstorben. Ein Testament gibt es keins. Das Haus gehört laut Erbschein sowie Grundbucheintrag zur Hälfte meiner Mutter, 1/4, meinem Bruder sowie 1/4 mir. Muß meine Mutter nach dem Verkauf mir den vollen Erbtanteil(1/4) oder wie ich gehört habe nur einen Pflichteilausbezahlen. Wenn ja, wie hoch wäre der? Vielen Dank für Antworten im voraus
LG Nicole

Wenn Du nicht darauf bestehst, muss sie Dir Dein Viertel auch nicht auszahlen. Rechtlich steht es Dir zu. Menschlich musst Du selber für Dich entscheiden. Wir kennen ja auch nicht die Hintergründe, wer was dringender braucht.
Aber vergiß nicht, i.d.R. ist eine Mutter ein Leben lang für ihre Kinder da. Ist schön, wenn auch was zurück kommt. Viel Glück
Wenn das Haus doch schon zu einem 1/4 Dir mit gehört kann deine Mutter das doch nicht ohne Deine Zustimmung verkaufen das selbe gibt auch für deinen Bruder sollte der über 18 sein.
Oder irre ich mich da nun ?

Hallo Sonne!
Der Pflichtteil ist nur bei einer Enterbung mit Testament vorgesehen, d.h. der Enterbte bekommt einen gewissen Mindestbetrag, um nicht ganz leer auszugehen.
In Deinem Fall ist es aber die gesetzliche Erbfolge ohne Testament.
Wenn Du volljährig bist, gehört Dir ein Viertel, Deinem Bruder ein Viertel und Deiner Mutter zwei Viertel = die Hälfte.
Die Kinder bekommen die eine Hälfte zu gleichen Teilen, der verwitwete Ehepartner die andere Hälfte.
Das heißt, eure Mutter kann, falls ihr volljährig seid, ohne eunre Zustimmung das Haus nicht verkaufen und wenn ja, erhält jeder seinen Anteil.
Zum Haus verkaufen müßt ihr eh zum Notar wegen der Grundbucheinträge, da kannst Du Dich gleich dort beraten lassen; der Notar sogt für die gesetzliche ordnungsgemäße Durchführung, dafür wird er bezahlt, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen!
Gruß
DC
es wurde ja hier schon ein paar Mal erwähnt, trotzdem noch einmal: Dir gehört 1/4 des Hauses, Du bildest mit Deiner Mutter und Deinem Bruder eine sogenannte Erbengemeinschaft. Einer allein kann deshalb das Haus nicht verkaufen, das geht nur, wenn alle damit einverstanden sind, weil alle zusammen beim Notar den Verkaufs-Vertrag unterschreiben müssen. Wird das Haus mit der Zustimmung aller Drei verkauft, steht jedem ein Anteil gemäß seines Erbanteils zu.
Also das hat nun mit dem Pflichteil gar nichts zu tun. Wie du sagst, gehört dir das Haus ja schon zu einem Viertel.
Deine Mutter kann es jedoch ohne deine und die Zustimmung deines Bruders nicht verkaufen. Bei einem Verkauf, dem ihr alle zustimmen müsst, bekommt deine Mutter die Hälfte des Verkaufspreises, und du und dein Bruder teilt euch jeweils die andere Hälfte.

wenn Dir lt. Erbschein und Grundbucheintrag wirklich 1/4 gehört, müsste sie das bei Verkauf auch kpl. auszahlen.....
ohne Gewähr ...ich kenne es nur so ...
Notar fragen!
Warum beschäftigst du dich denn damit schon, wenn deine Mutter noch lebt.Mach ihr doch das Leben nicht so schwer.Es ist schon traurig, daß sie ihren Mann verloren hat.
ähm von Ihrer Mutter der Vater ist gestorben, sprich der Opa von Sonne79. Da ist der Gedanke den sie hat doch verständlich wenn ihr 1/4 des Hauses gehören sollte, würde auch wissen wollen was nun kommt.
BlueIris am 8. Juli 2008 20:50 ist doch gar nicht die Rede vom Ableben der Mutter, nur dass sie das Haus verkaufen muss!!!
wer lesen kann .... ;-)
laut Erbschein und Grundbucheintrag gehört Sonne79 bereits 1/4 des Hauses
JoWaKu und auch agazzo68 haben recht. Der Notar (wenn ihr schon kurz vor dem Vertrag steht, wie du sagst) muß euch zur weiteren Vorgehensweise beraten und eigentlich sollte er auch etwas zur Höhe der Steuer wissen, jedenfalls dem Prinzip nach. Am Ende richtet sich natürlich das ganze Steuerliche auch nach euren privaten Gegebenheiten, da käme der Steuerberater wieder ins Spiel (obwohl ich den vorher gefragt hätte)

>Grundbucheintrag zur Hälfte meiner Mutter, 1/4, meinem Bruder sowie 1/4 mir.
Dann könnt Ihr (falls ab 18) den Vertrag mit dem Käufer nur gemeinsam beim Notar unterschreiben. Den könnt Ihr bei der Gelegenheit fragen, wie es funktioniert. Es ist eine seiner Aufgaben, so was verständlich zu erklären.
Aber abzüglich der Kosten und dem vielleicht noch zurückzuzahlenden Darlehen gehört, wenn kein Testament vorhanden, je 1/4 Euch.
... und natürlich ist die Erbschaftssteuer noch zu beachten, die nicht gerade unerheblich ist...
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man da ganz schön in Tasche greifen kann und im Verhältnis nicht viel bleibt... :-(
LG JessyJ
drcharlie am 8. Juli 2008 21:03 Bei Kindern und Ehepartnern sind die Freibeträge recht hoch; daher wird die Erbschaftssteuer erst bei Überschreitung derselben erhoben!
Danke für die schnelle reaktionen.
Nochmals zue verdeulichung:
Es hat nichts mit meinem Opa zu tun. Das Haus gehört wie oben beschriebn uns. Und es ist wirklich aktuell, da in den nächsten Tage der kaufvertrag unterschrieben wird. Wir stimmen dem verkauf auch zu. Weiß jemand wie es nach dem Verkauf weitergeht?
Wie hoch ist die Steuer die wir abdrücken müssen?
Gruß Nicole
DH!