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Mutter muß mit Kind zur Kur , was ist mit der Arbeit?? Krank?? Urlaub??

gefragt von zappeleier am 04.04.2008 um 8:55 Uhr

Hallo, ich muß mit meinem Sohn 1 Jahr alt zur Kur .$-6 Wochen schön an die Nordsee. Bin aber nur Begleitperson und habe keine Behandlungen. Wie mache ich das mit der Arbeit?? Urlaub oder Krankschreibung des Kindes?? Sonderurlaub?? Brauche Rat und <Hilfe


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Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 4. April 2008 09:12
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Beantrage auf jeden Fall eine Mutter-Kind-Kur. Normalerweise dauert eine Kur 3 bis 4 Wochen. Für eine Kur mußt du keinen Urlaub einreichen, denn du bist ja sozusagen krank geschrieben und gehst nicht in den Urlaub.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 4. April 2008 08:58
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So weit ich informiert bin, wirst du "krank" geschrieben. Aber erkundige dich doch mal einfach bei deiner Krankenkasse oder bei dem behandelnden Arzt


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. April 2008 09:02
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Das kann ziemlich verschieden sein! Bei uns ist das per Tarifvertrag so geregelt, dass in Abhängigkeit von der Dauer der Kur automatisch Urlaubstage angerechnet werden. Der Rest ist dann Krankschreibung. Das können bis zu zwei Tage pro Woche sein!
Wenn es rein um die Kinderbetreuung geht, werden zwei Tage von der Firma übernommen, für den Rest gibt es Krankengeld von der Kasse! Aber eigentlich könntet ihr doch in eine Mutter/Kind Kur gehen, dann wäre es für beide Kur und keine Betreuung!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 4. April 2008 09:14

Mir ist neu, dass auf eine Kur Urlaubstage angerechnet werden, nach dem Bundesurlaubsgesetz dürden doch Maßnahmen die zur Rehabilitaion beitragen, nicht auf den Urlaub angerechnet werden?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 4. April 2008 09:38

Nun, da ich seit einiger Zeit nicht mehr im Personalwesen arbeite, habe ich dort nochmal nachgefragt. Mittlerweile wurde diese Regelung wieder aus dem Tarifvertrag gestrichen. Aber in alten Tarifvertragen der Chemischen Industrie kann man das nachlesen. Dürfte so bis 2002 gültig gewesen sein!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 4. April 2008 11:55

Es ist ja auch neu, dass die Krankenkassen keine Kuren mehr ablehnen dürfen, die der Arzt verordnet hat. Es ändern sich ständig so viele Dinge, gut dass wir hier so viele hilfreiche Infos einholen können.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 4. April 2008 11:57

Na das muss ich doch mal meiner KK erzählen! Seit wann ist das so? Für mich wurde letztes Jahr eine Kur abgelehnt, da die ambulanten Therapiemöglichkeiten nicht ausgeschöpft wären!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 10. April 2008 09:34

@RB Mannheim: das betrifft in jedem Fall die Mutter-Kind-Kur, die darf nicht mehr abgelehnt werden, bei einem normalen Kurantrag bin ich mir da nicht so sicher.


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 4. April 2008 09:04
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Ich denke du bekommst da so einen Bogen oder Schreiben, dass du zu einer Mutter-Kind-Kur gehst. Dieses mußt du bei deinem Personaler abgeben. Dieser wird dich dann für die Zeit krank schreiben, da die Kosten der Kur von der Krankenkasse übernommen werden.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 4. April 2008 09:34
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Die Krankenkasse bezahlt eine Kinderbetreuung, die im Jahr eine bestimmte Zeit nicht überschritten werden darf. Wenn eine Kur für das Kind genemigt worden ist, dann steht ihm auch eine betreuung zu. Gehe mit der Kurgenemigung zur Krankenkasse und lege sie vor, Der Arbeitnehmer muss,soviel ich weis gewisse Tage genmigen. Viel erfolg und einen guten Kuraufenthalt.





majubu
beantwortet von majubu am 5. April 2008 16:32
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gesetzlich gilt eine kur, auch für kinder, für den begleitenden erwachsenen als bezahlte auszeit (das genaue wort dafür weiß ich nicht). das bedeutet, du bist nicht krankgeschrieben, sondern erhältst vom arbeitgeber (und nicht der krankenkasse) dein ganz normales arbeitsentgelt. googel mal "kur" und "gesetze" oder ähnliches. das steht in irgendeinem gesetz. so ungefähr wie eine freistellung bei schwangerschaft (beschäftigungsverbot).


anonym
beantwortet von sandrulitza am 20. Juli 2008 12:11
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du musst dich dann krank schreiben lassen sousagen bekommst eine bescheinigung das du deinen sohn begleiten musst und das ist kein kündigungsgrund und gilt auch nicht als urlaub


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