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Mutter-Kind-Kur / Widerspruch vom Arzt selbst zahlen?

gefragt von rolabaer am 24.07.2009 um 7:33 Uhr

Hallo!

Ich habe eine Kur beantragt, die ,wie erwartet, von meiner KK abgelehnt wurde. Das Mutterhilfswerk hat mir dazu geraten, Widerspruch einzulegen. Dies wollte ich tun. Nun bin ich bei meiner Ärztin gewesen und habe sie gebeten noch einmal etwas für mich zu schreiben - wurde mir auch vom Mutterhilfswerk empfohlen. Zuerst sagte mir die Ärztin das ich dafür € 10 zahlen müsse - hätte ich auch gezahlt -, aber jetzt habe ich gerade einen Anruf bekommen, weil ich plötzlich € 42 zahlen soll! Ist das üblich, dass man für ein Schreiben vom Arzt zahlen muss? Und dann auch noch einen, für mich, doch recht hohen Betrag?

Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Tag.

Rolabaer


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anonym
beantwortet von joke0163 am 24. Juli 2009 07:36
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Ja Ärzte können den Aufwand den Sie hatten für ein Schreiben mit Unterlagen den Patienten in Rechnung stellen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 24. Juli 2009 07:35
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Wenn es ein Attest ist, dann kann es sein, das deine Ärztin soviel dafür kassiert. Evtl. bei der KK erkundigen, ob es dafür Höchstgrenzen gibt.


kottenlindi
beantwortet von kottenlindi am 24. Juli 2009 07:36
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Alles kostet doof Geld- unser HA hat auch eine Liste ausliegen was die unterschiedlichen Atteste kosten und ich finds hammermäßig. Ich habe für den Widerspruch auch noch ein zweites Attest von einem anderen Arzt besorgt. Diese Beantragung und der Widerspruch allein hat sich auf beinahe soviel summiert wie man an Zuzahlungen für die Kur leisten muß...also meine Prognose: kann man nix gegen tun, schon gar nicht wenn man sowieso kurbedürftig gestreßt ist.


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 24. Juli 2009 07:37
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Ein ärztliches Gutachten ist selbst zu zahlen! Gebühren sind ermessungssache des Arztes. Ich habe für ein solches Gutachten mehrere Hundert Euro gezahlt, es mussten auch noch Untersuchungen gemacht werden!


anonym
beantwortet von alphonso am 24. Juli 2009 07:44
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Der Arzt hat ja schließlich einen Aufwand mit dem Schreiben. Warum soll er das also umsonst machen? Wenn man eine Waschmaschine reparieren lässt und dafür zahlen muss, weil die Garantie abgelaufen ist, bemisst sich die Handwerker-Rechnung auch nicht danach, wie hoch dein Einkommen ist.


kreativkruemmel
beantwortet von kreativkruemmel am 24. Juli 2009 08:14
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ich finde das ist wucher.denn durch so eine brief wird ihn bestimmt kein patient weniger behandelt.aber du wirst es wohl bezahlen müssen.wenn du aber die kur kriegst,würde ich die ärtztin noch mal drauf ansprechen.denn hätte er das formular ausgefüllt mit allen was dir fehlt hätte man es ja nicht abgelehnt worden.und dann hättes du kein attest gebraucht für so viel geld.


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