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Mutter im Krankenhaus - hat man Anspruch auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe?

gefragt von magpie am 13.08.2008 um 12:00 Uhr

Die Bekannte einer Arbeitskollegin ist Mutter von zwei Kindern und muss jetzt für voraussichtlich zwei Wochen im Krankenhaus bleiben. Weil sie normalerweise den Haushalt schmeisst, ist zu Hause offenbar ziemliches Chaos ausgebrochen, zumal ihr Mann auch noch berufstätig ist. Hat sie möglicherweise Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe? Ich meine mal irgendwo gelesenzu haben, dass das für gesetzlich Versicherte unter Bestimmten Umständen zutrifft. Danke für Antworten!


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kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 13. August 2008 12:02
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Wenn die Kinder unter 12 J. sind. Sie muß sich einen Antrag bei ihrer KK holen un dvom Arzt die Notwendigkeit ausfüllen lassen. Wenn es einen Mann gibt, weiß ich nicht, ob das so einfach geht.


anonym
beantwortet von anjanni am 13. August 2008 12:01
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Das hängt vom Alter der Kinder ab - und wird auf jeden Fall einfach durch einen Anruf bei der Krankenkasse geklärt!

Auch der Mann kann am Arbeitsplatz unbezahlten Urlaub nehmen und bekommt dann Geld von der Krankenkasse.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 13. August 2008 12:01
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Ja, geh zum Hausarzt... Der leitet es in die Wege.


caro83
beantwortet von caro83 am 13. August 2008 12:01
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Ja gibt es!Einfach mal bei der Krankenkasse anrufen!Uch hatte das auch schon einmal!

Kommentar von D87a62b76c8a237145b343cf0bd1f935smallcaro83 am 13. August 2008 12:02

Kommt aber darauf an wie alt die Kinder sind!!


anonym
beantwortet von rebekka am 13. August 2008 12:03
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Ja, sie hat einen Anspruch. Das Problem ist ein unfaßbar bürokratischer Aufwand und dann auch wirklich eine Hilfe zu finden, die gerade frei ist. Bei mir hat es seinerzeit nicht geklappt - leider!



anonym
beantwortet von moorhuhn54 am 13. August 2008 12:05
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Ja, sie hat Anspruch auf Übernahme der Kosten. Aber es muss wohl ein Kind im Haushalt sein, das selbst versichert ist und entweder unter 12 Jahre alt oder behindert ist. Ich würd aber trotzdem sicherheitshalber nochmal bei der Krankenkasse anrufen um alles abzuklären


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