hallo meine mam war zu bescuh bei mir. hat eine falsche wein geöffnet und die ist ausgefahren.. sie hat dann auch noch die flasche fallen lassen. am holzboden blieben nun häßliche flecken. zahlt das die versicherung? wir wohnen nicht im selben haushalt! danke f fachkundige infos silvia
Das zahlt die Haftpflicht der Mutter. Ansprüche von Familienangehörigen untereinander sind nur ausgeschlossen, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Nicht ganz! Wenn du noch Azubi bist oder Student und deswegen auch in deiner eigenen Wohnung weiterhin über die Familien PHV deiner Eltern mitversichert bist, zahlt die Haftpflicht nichts!
Das stimmt. Allerdings habe ich unterstellt, dass hier eine Mutter ihre erwachsene, und auf eigenen Füßen stehende Tocher, besucht.