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mutter Hartz 4, ich in der Ausbildung und Mietzuschuss.

gefragt von latoya am 11.08.2009 um 16:35 Uhr

Hallo , habe eine ganz wichtige Frage. Und zwar habe ich jetzt meine Ausbildung angefangen bekomme 485 Euro netto. Wohne mit meiner mutter zusammen die Hartz 4 bekomt. Kindergeld bekommen wir noch. Meine Frage ist bekomme ich einen Mietzuschuss,denn ich falle ja von der Bedarfsgemeinschaft raus. Ich müsste 260 Euro an Miete zahlen (mit Strom). Und mir würden nur noch so 240 übrig bleiben.Davon muss ich meine Busfahrkarte usw zalhen. Wäre es denn möglich eine eigene Wohnung zu bekommen??? ich bin 20 jahre alt und weiß, dass ich erst mit 25 ausziehn darf. Dann habe ich mir gedacht ,dass ich evtl mit einer Freundin zusammen ziehe vllt eine Wg aber lieber wäre es mir natürlich alleine .


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gartenfee
beantwortet von gartenfee am 12. August 2009 13:20
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liebe latoya,

so von deinen daten, die du hier gibst, würde ich sagen, daß du formal gesehen nach gegenwärtig geltendem recht nkeine eigene wohnung bekommst und in der bedarfsgemeinschaft von deiner mutter verbleibst. leider ist es so, daß jungen leuten das recht auf eine eigene wohnung somit erschwert wird. du könntest es nur so durchsetzen, daß du einen mit der ausbildung verbundenen grund hast, daß du bei deiner mutter ausziehen mußt (ausbildungsstelle undzumutbar weit entfernt bspw.)

um deine genauen rechte auszuloten, empfehle ich dir, schau dich in deiner stadt um, erkunde, wo es GUTE beratungsstellen gibt. suche mindestens 2 wenn nicht gar 3 davon auf und erzähle dort im detail die sachlage. so kannst du dir ein bild machen. denn die lage ist im wesentlichen unübersichtlich und vor allem keine/r der berater weiß letztendlich alles bzw. es gibt unterschiedliche auffassungen. darum rate ich immer dazu, 2-3 beratungsstellen aufzusuchen. die entscheidung, die du aufgrund der beratungsleistungen treffen mußt, die bleibt am ende nämlich ganz allein bei dir. es gibt immer mehr als eine entscheidungsoption. auch darum immer midnestens 2 beratungsstellen.

im übrigen ist 240 euro gar nicht so ganz wenig. mir bleiben trotz arbeit auch nicht mehr als das übrig für den monat. das ist heute leider so. es sollte anders sein. aber das wird erst die zukunft bringen, möglicherweise.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. August 2009 16:41
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Blöde Situation! Was macht Papa?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. August 2009 16:43
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Wenn du mit deiner Mutter in selber wohnung zusammen wohnst und unter 25 bist, wird es wohl schwierig sein, eine getrennte BG durchzusetzen. Wenn das trotzdem genehmigt würde, könntest du aufstocken oder Wohngeld beantragen.


anonym
beantwortet von latoya am 11. August 2009 18:55
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also mein Vater wohnt in ner anderen Stadt. Wohne nur mit meiner mutter zusammen. Ich weiß echt nicht was ich machen soll =(((


elenore
beantwortet von elenore am 15. August 2009 14:48
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Du gehörst gar nicht in die BG, da du deinen Bedarf selbst decken kannst.

De Regelsatz für dich + die Hälfte der Unterkunftskosten: das ist dein Bedarf. Was du netto auf deinem Konto hast, dein Einkommen.

Tipp: Du hast Wohngeldanspruch!!!



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