gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

mutter anspruch auf urlaub oder auf auszahlung bei überstunden?

gefragt von Amok007Amok007 am 29.11.2007 um 3:43 Uhr

mutter hat 600 überstunden.sie hat den chef gefragt ob sie die ausgezahlt bekommt oder abfeieren darf.der chef meinte"nein,das wäre nicht vorgesehen.!"steht aber nichts im vertrag von.was tun?mutter ist im groß und aussenhandel angestellt.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33404)
geld (21549)
Arbeit (13847)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von oldbag1 am 29. November 2007 07:22
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise wird im AV geregelt, wie mit Überstunden zu verfahren ist (Abgeltung oder Auszahlung). Steht zu Überstunden nichts im AV, besteht auch kein Anspruch auf Ausgleich. Häufig steht auch im AV, dass Üstd. mit den Gehalt abgegolten sind. Gibt es eine Üstd.-Regelung, dann ist sie zumeist so gestaltet, dass Mehrarbeit durch Freizeit abgegolten wird. So entspricht es auch der allgemeinen Rechtsauffassung. Im Übrigen sollten Üstd. die Ausnahme sein, nicht jedoch das Normale.
600 Überstunden sind freilich erheblich, das sind volle 75 Arbeitstage. Das stinkt schwer nach Ausbeutung oder nach einem sittenwidrigen AV. Ich würde damit erstmal zur Gewerkschaft gehen (auch als Nichtmitglied) oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. November 2007 04:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was steht denn überhaupt zum Thema Überstunden im Vertrag? Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, was steht in diesem zu Überstunden?


Quandt
beantwortet von Quandt am 29. November 2007 09:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder wissentlich geduldet hat, dann besteht ein Anspruch auf Entgeltung oder Freizeitausgleich. Sollte ein Mitatbeiter die Mehrarbeit aus freien Stücken selbst "angeordnet" haben, schaut dieser in den Mond. Bei 600 Stunden ist es schwer vorstellbar, dass der Arbeitgeber dies nicht bemerkt haben soll, andererseits ist es oft schwierig die Anordnung der Arbeit zu beweisen. Bei der Antwort: "Das wäre nicht vorgesehen" würde ich mir Gedanken machen, meine Arbeitskraft überhaupt zur Verfügung zu stellen und die Angelegenheit gerichtlich klären lassen, denn 600 Stunden entsprechen 3,5 Monatsgehältern!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Müsst ihr morgen zur Arbeit (Beruf)? Chart (45 Stimmen)

    arbeitsamt geldsperre

    vielverdiner



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.