MatthewSan am 27.09.2009 um 13:41 Uhr
Ist es denn überhaupt zulässig sich bei der Musterung an die Genitalien etc. zu fassen zu lassen? Meiner Meinung nach ist das Verletzung des Menschenrechtes.
Nein dürfen sie NICHT ! es verletzt die privatsphäre
Welches Menschenrecht meinst du genau?
Das Recht auf Unberürbarkeit der Genitalien?
MatthewSan am 27. September 2009 13:45 Eingriff in die Intimsphäre/ Würde des Menschen

sieh es mal so, es hat auch seinen Vorteil, weil wenn man es macht, kann man noch schauen ob dort bei dir alles in Ordnung ist
Was würdest Du dann erst bei einem Gastroenterologen machen?
Hier wird geprüft obe ein Leistenbruch vorhanden ist, oder nicht. Eine medizinische Untersuchung. Diese Untersuchung ist zwingend notwendig.
wieso, es macht doch ein arzt. beim frauenarzt passiert doch auch nix andres...
also, steh deinen mann ;O)