Frage von aktinmyosin 17.10.2009

Musterbrief für Beitragsfreistellung bei Kapitallebensversicherung im Internet gesucht?

  • Hilfreichste Antwort von almmichel 17.10.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Erstellung eines Angebotes zur Beitragsfreistellung meiner oben angegebenen Lebensversicherung. Bitte teilen Sie mir hierin die geänderten Versicherungsleistungen unter Berücksichtigung der bereits eingezahlten Beiträge mit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen


  • Antwort von philey 17.10.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
  • Antwort von PlayaNr1 19.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
  • Antwort von Seegeist 18.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du die Versicherung bei einem Versicherungsvertreter oder Makler abgeschlossen hast, wird er Dir gerne die paar Zeilen schreiben! Ansonsten genügt: Ich bitte um Betragsfreistellung der LV Nr. XYZ ab 1.xx 2009!

  • Antwort von LeLLide55 18.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wofür denn einen Musterbrief-die paar Sätze bekommst doch selber zusammen soooo schwer ist das nicht-dafür brauchts doch keinen Musterbrief - schreib der Versicherung einfach ab welchen Datum du die Versicherung beitragsfrei stilllegen willst und lass dir das bestätign-damit hat es sich..

  • Antwort von paps1959 17.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es bedarf keine Musterbriefes, da die Willenserklärung formlos und einseitig ist. almmichel hat das schon ganz gut formuliert, jedoch würde ich das "Angebot" weglassen. Sonst kommt nämlich nur eine Berechnung und dieser muß dann nochmals zugestimmt werden. Also kurz und bündig.

  • Antwort von paps1959 17.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es bedarf keine Musterbriefes, da die Willenserklärung formlos und einseitig ist. almmichel hat das schon ganz gut formuliert, jedoch würde ich das "Angebot" weglassen. Sonst kommt nämlich nur eine Berechnung und dieser muß dann nochmals zugestimmt werden. Also kurz und bündig.

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