Musste Sohn vom Kindergarten abholen weil er gebrochen hat. Was wäre wenn ich auf der Arbeit bin?

6 Antworten

Wenn wirklich niemand sonst Zeit hat dann wirst du wohl von Arbeit los müssen, ganz egal was der Chef davon hält! Btw bringt eine Krankschreibung für deinen Sohn auch dir eine Krankschreibung. Oder deine Frau macht das.

Ich möchte nicht unhöflich sein aber ist deine Frage wirklich ernst gemeint? Selbstverständlich hast du dein krankes Kind sofort abzuholen. Eine Kita ist kein Krankenhaus und trägt die Verantwortung gegenüber 50-90 anderen Kindern, die sich anstecken könnten.Mal davon abgesehen, dass ein krankes Kind nach Hause ins Bett gehört und nicht noch so lange in der Kita bleiben muss bis man Feierabend hat. Wie oben schon geschrieben, wird das Kind nicht abgeholt, kann man den Krankenwagen holen. Kann keiner dein Kind abholen (Mutter/Großeltern etc) musst di dein Kind selbst abholen.. ob du arbeiten musst oder nicht! Das gehört dazu wenn man Kinder hat. Sorry für diese direkt Antwort aber ich arbeite selbst in einer Kita und ständig damit zu tun, das kranke Kinder in die Einrichtung gebracht werden und kann sowas nicht verstehen!

Es ist richtig, wenn ein Kind im Kindergarten erbricht, muss es sofort geholt werden. Wenn die Eltern nicht können, müssen sie jemanden beauftragen, der das Kind holt. Deshalb ist es ganz wichtig, das man die Privatnummer und die Geschäftsnummer und evtl. die Handynummern der Eltern hat.

Wenn niemand das Kind holen kann, dürfen die Erzieherinnen den Krankenwagen rufen und das Kind wird ins Krankenhaus gebracht. Erzieherinnen dürfen und können keine Diagnose stellen, das muss dem Arzt überlassen werden. 

In so einem Falle könnte es einen Magen-Darm-Infekt sein oder aber auch eine Blinddarmentzündung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein erfahrener und vielseitiger Sozialpädagoge

Dann hätten die Kindergärtnerinnen dein Kind an einen Baum gebunden, damit es nicht weglaufen kann, sondern so lange auf dich wartet, bis du es abholst...:-)

Es ist dein Kind. Du trägst dafür die Verantwortung, nicht irgendwelche Dritten.Im Zweifell muss dein Chef dich gehen lassen. Überhaupt kein Problem.

Dann hättest Du "Kindkrank"-Urlaub beantragen können.