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mußte mein Kind nach Kontinuitätsverfahren dem Vater überlassen

gefragt von HirnClaudiaHirnClaudia am 31.08.2008 um 11:21 Uhr

Hilfe: Anfang d. M. habe ich mit meinem Kind (4 1/2 Jahre) die ehel. Wohnung verlassen. Seit dem bewohne ich 3 1/2 Zi.in einer ruhigen Wohngegend, in welcher das Kind ein eigenes Zimmer mit allem Drum und Dran hat. Zum Zeitpunkt des Auszuges hatte der KiGa Ferien und ein Wechsel in einen anderen KiGa war unter uns Eheleuten ohnehin schon unterschrieben worden. In einem Eilverfahren wurde meinem Mann nun das Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind zugesprochen. Welche Möglichkeiten habe ich nun, dagegen anzugehen? Es kann doch nicht sein, dass Jugendamt und Richter einfach bestimmen, dass das Kind zum Vater geht und danach die Verhältnisse geprüft werden. Ich habe mir nic

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Kind x 2.638 Trennung x 1.171

Resistance
beantwortet von Resistance am 31. August 2008 11:22
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Du solltest Dich mit einem Anwalt beraten, welche Schritte Du einleiten kannst.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 11:25

Einen RA habe ich. Dieser sagte, dass ich das psychologische Gutachten einer Neutralen Psychologin abwarten müsse. Das dauert etwa 2 bis 3 Monate.


Emanuela80
beantwortet von Emanuela80 am 31. August 2008 11:22
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Normalerweise nehmen die Ämter der Mutter nicht so schnell die Kinder weg. Wir kennen halt auch nicht deine Situation und können das nur sehr schwer beurteilen.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 11:24

Das Amt ist der Meinung, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleiben solle. Dieses hätte nichts mit dem Vater oder Mutter zu tun. Dass das Kind aber jetzt bei Vater und Oma lebt und dort Einiges nicht richtig läuft, ist denen bekannt. Und vorzuwerfen kann man mir nichts. Ich bin immer für mein Kind da.

Kommentar von Simple_avatar6smallEmanuela80 am 31. August 2008 11:29

Wieso gehst du dann weg von seiner gewohnten Umgebung. Such dir doch eine Wohnung in der Nähe. Das versteh ich aber nicht. Viele Kinder werden von der gewohnten Umgebung weggenommen und sind trotzdem glücklich.


anonym
beantwortet von PapaundKind am 30. September 2009 17:50
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Hallo Claudia,

ist das Verfahren denn inzwischen abgeschlossen?

LG Anni


fairsite
beantwortet von fairsite am 8. Februar 2009 13:18
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bevor eine Meinung dazu geäußert werden kann, wäre es schon wichtig zu wissen, wieso der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat. Wenn es Euch nur um Geld geht, dann seid ihr beide zu bedauern.

Fakt ist, dass Ihr beide an das Wohl des Kindes denken solltet und finde Euer Verhalten als Eltern nicht gut.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 8. Februar 2009 13:29

Das Verfahren ist leider immer noch nicht abgeschlossen. Der Vater hat das ABR beantragt, damit er mir weh tun konnte. Tatsächlich hat er unserem gemeinsamen Kind damit mehr weh getan, als er sich überhaupt denken kann. Zwischenzeitlich konnte ich in Erfahrung bringen, dass da Einiges auch nicht richtig gelaufen ist. Bis zum Abschluss des Verfahrens muss ich mich leider ruhig verhalten. Und ums Geld (welches auch immer) geht es mir überhaupt nicht. Ich habe einen kleinen Menschen in die Welt gesetzt und muss auch nunmehr Sorge dafür tragen, dass aus diesem kleinen Menschen etwas wird. Das kann der Vater nicht, da er das Kind ständig und ewig bei Oma oder sonstigen Familienangehörigen parkt.


laurinelias
beantwortet von laurinelias am 24. September 2008 09:43
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Hallo bei mir war das sehr ähnlich ..der Vater hatt nach 7 jahren das aufenthltsbestimmungsrecht beantragt und das kind idt vor weihnachten letzten Jahres bei ihm und wird damit nicht fertig er soll in einer psychologischen kinderklinik ich weiss nicht weiter denn alle das jugendamt das gutachten das erst jetzt vorliegt obwohl es ein eilverfahren war alle sind auf einmal gegen mich obwohl es nicht sein kann was da passiert für das kind was leidet und immer weiter fäät interessiert sich niemand .. habe am montag einen termin beim kinderschutzbund denke aber auch ich kann nix machen..lieben gruss


Jona1234
beantwortet von Jona1234 am 1. September 2008 13:46
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Hallo hirnClaudia Ich moechte Dir nicht zu nahe treten, doch ueberlege selbst, welche Einstellung du hast. du schreibst, sobald du von dir redest: mußte mein Kind,habe ich mit meinem Kind und wenn du vom Vater redest: wurde meinem Mann nun das Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind

Es ist und bleibt euer Kind, also nicht meins. da du so finde ich, jedoch nicht diese Toleranz besitzt, die notwendig ist, um den Nochehemann, auch nach einer Trennung, Scheidung weiterhin als Elternteil am leben eures Kindes teilhaben zu lassen, ist es doch so besser. Ob der Nochehemann diese Toleranz besitzt weis ich nicht, doch sind hier die Maenner wesentlich umaner und menschlicher.

Ich frage mcih, warum du nun versuchst, durch Krieg etc. euerem Kind noch mehr zu schaden. Lasse es so wie es ist und baue satt dessen die Kindesbeziehung richtig auf, bring dich weiterhin als Elternteil fuer euer Kind ein, du liebst euer Kind doch bedingungslos, oder? liebe Gruesse ros

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 20. September 2008 19:28

Ich denke nicht, dass Du es gut findest, dass das Kind lediglich in seiner gewohnten Umgebung verbleibt. "Unser" Kind benötigt sehr viel Zuwendung und Aufmerksamkeiten. Das Kind ist mittlerweile nur noch am Weinen und will zu mir. Nach gemeinsamen Terminen steigt unser Kind immer wieder in mein Auto. Der Kindesvater hat erhebliche Probleme das Kind zu beruhigen. Es ist für mich wirklich sehr schwer, dem Kleinen begreiflich zu machen, dass er jetzt mit Papa nach Hause fahren muss. Der Vater müsste eigentlich die Einsicht zeigen, dass der Kleine bei mir besser aufgehoben ist - zudem er die Zusage von mir hat, den Kleinen jedes Wochenende zu sehen. Mein Nochmann führt einfach nur einen Krieg mit dem Kind gegen mich. Und zum Wohle des Kindes muss ich still halten.

Ich habe mir von Euch hier Hilfe erwartet. Vielleicht habe ich etwas übersehen? Mit sämtlichen Behörden habe ich zwischenzeitlich gesprochen. Leider bleibt mir nur die Möglichkeit auf das psycholische Gutachten zu warten. Die Schäden, die das Kind aber von dieser Trennung dann hat, die werde ich auf die eine oder andere Weise ausbügeln müssen und erwähnt hatte ich es ja bereits: ich habe mich zum Wohle des Kindes von meinem Mann getrennt.


zahraa
beantwortet von zahraa am 31. August 2008 12:12
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das jugendamt macht was es will.haben bei uns im haus auch solche fälle.du musst sehr aufpassen das sie dir nicht ganz den jungen wegnehmen wollen.so wie es bei uns hier ist.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 12:23

Also wieder ein Fall, wo ein Kind mit wissen des Jugendamtes ins Verderben geschickt wird???

Kommentar von 45502f6b02563050eedcc750e383a0ffsmallzahraa am 31. August 2008 12:27

ja und dem kind geht es bei seinem eltern sehr gut.nur das das kind hyperaktiv ist und die psychologen sagen das es von dem trauma der mutter vorgelebt wurde.aber das ist völliger quatsch die suchen immer nach gründe.aber da wo sie dringend was machen müssen schauen die weg

Kommentar von 7f17e34cb4d08d9b7ad97d69a5764011smallDrachenherz am 31. August 2008 12:47

dito, dieser Verein ist wirklich das LETZTE, die handeln frei nach dem Motto, Sie wollen nichts von uns, wir kommen trozdem. Wenn du sie brauchst sind sie nicht da.


Drachenherz
beantwortet von Drachenherz am 31. August 2008 11:40
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Ein familienpsychologisches Gutachten, wird in der Regel nicht grundlos durch das Gericht in Auftrag gegeben. Hier werden Erziehungseignung, Bindungen des Kindes, Kooperationsbereitschaft ect. erfragt, getestet, ermittelt. Ein derartiges Gutachten in zwei Monaten? Ich musste 8 Monate warten. Warum hast Du dich nicht vor der Trennung mit deinem Mann geeinigt? Warum glauben Alle, dass Kinder immer zur Mutter gehören? Trozdem viel Glück und viel Kraft die wirst du brauchen.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 12:21

Wir hatten bereits eine Eheberatung aufgesucht - ohne Erfolg. Dann bin ich über einen Umweg zum Jugendamt gekommen und habe dort um Hilfe gebeten. Ich habe dort klar und deutlich gesagt, dass es Probleme in der Ehe gibt und das Kind darunter leidet und um Hilfe gebeten. Dadurch sind wir in einer Familientherapie. Die Erkenntnisse über das Kind sagen aus, dass das Kind beide Elternteile braucht und zu beiden auch eine sehr enge Bindung hat. Allerdings versteht mein Mann mich immer noch nicht. Er versteckt sich nach wie vor hinter "Erpressungsversuchen" (mach Du erst mal das, dann mache ich eventuell das ...). Ihm fehlte einfach das Verständnis für viele Dinge. Er ist immer nur auf seine Vorteile bedacht.

Kommentar von 7f17e34cb4d08d9b7ad97d69a5764011smallDrachenherz am 31. August 2008 12:44

Eure Situation scheint schon ziemlich verfahren. Mit dem Jugendamt hast du keine glücklichen Berater an deiner Seite, die agieren meist einseitig wenn überhaupt. Auch der oder die Gutachterin sind mit Vorsicht zu geniesen, hoffentlich hast Du keinen von der GWG. Lass dich nicht erpressen, notiere dir alle Vorfälle und sammele Beweise wenn möglich. Achte darauf dass das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird, denn die Zeit läuft augenblicklich gegen Dich. Würde Dir gerne weiterhelfen, weiss bloss nicht wie.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 31. August 2008 11:26
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Ist wirklich alles so passiert wie du´s hier schilderst? oder lässt du wichtige Details aus?? Einem Richterspruch folgt eine Begründung.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 11:29

Es ist genau so passiert. Um eine Eskallation vor und mit dem Kind zu vermeiden, habe ich meinem Mann von meinem Vorhaben nichts erzählt und habe ihn vor vollendete Tatsachen gestellt. Aber auch nur, weil das Kind unter unseren Streitereien schon genug gelitten hatte.


anonym
beantwortet von LowNils am 31. August 2008 11:25
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Gehe am besten morgen schon zu einem Anwalt, nimm alle Schriftstücke mit und lasse Dich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten. Es gibt auch kostenlose Rechtsberatungen in Institutionen für Frauen - nur da wirst Du warten müssen. Frage einfach bald einen Anwalt, um keine Einspruchsfrist oder ähnliches zu versäumen. Viel Glück!


anonym
beantwortet von jotde01 am 31. August 2008 11:23
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es muß eine schriftliche Bergündung dazu geben, die wir hier leider nicht hellsehen können. Gegen diese Verfügung kannst du Widerspruch einlegen.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 11:26

Das Kind soll schlichtweg in seinem bisherigen Lebensumfeld bleiben.

Kommentar von Simple_avatar2smallDeLuna am 31. August 2008 11:57

Ich ziehe nach der Trennung von meinem Mann jetzt auch 20km weiter weg. Alle drei Kinder müssen mitten im Schuljahr Schule und Kindergarten wechseln. Dann müsste bei mir ja das gleiche passieren. Sorry,aber ich kann nicht vollziehen, warum das Amt es bevorzugt das Kind zu den Großeltern zu stecken,anstatt bei einem Elternteil. Ich würd verrückt werden an Deiner Stelle.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 31. August 2008 12:16

Ich bin nervlich am Ende. Ich jongliere seit 4 !/2 Jahren zwischen Kind, Beruf und Haushalt. Mein Mann hat sich nie gekümmert. 4 1/2 Jahre habe ich bislang Stress pur gehabt und mein Kind trotzdem liebevoll behandelt und erzogen. Den Haushalt habe ich nachts gemacht und oftmals habe ich eher Feierabend gemacht, damit ich mit meinem Kind immer etwas unternehmen konnte.


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