muss wegen einem ärztefehler(arzt unbekannt) geld für ne zähnebleichung zahlen.was tun?
vor einigen jahren wurden meine backenzähne extrem gelb, später wurde herausgefunden, dass ein zahnarztein falsches antibiotikum verwendet hat und das ist die ursache. für eine bleichung muss ich selber zwischen 300-600 € zahlen.. kann ich irgendwo geld für diese sauerei anfordern????
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Was heißt "falsches Antibiotikum"? Es gibt Antibiotika, die die Zähne verfärben können, wenn Sie bei Schwangeren oder Kleinkindern verwendet werden. Deshalb sind diese aber nicht "falsch".
Grüße ZES (ZA)
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Nirgends. Erstens müßte man nachweisen, daß die Gelbfärbung durch das Antibiotikum ALLEINE verursacht wurde, zweitens müßte man dem Zahnarzt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen (kaum möglich) und ein Zahnbleaching bezahlt die Kasse nicht mal im Frontzahnbereich.
Kommentar von hayrettinSimsek 30.12.2012danke....ich werde mal sehen was ich tun kann
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- Was sagt denn deine Krankenkasse?
- Hast Du eine Zusatzversicherung?
- Hat ein Zahnarzt festgestellt, dass diese Bleichung nötig ist? (vermutlich eher nicht)
Kommentar von hayrettinSimsek 30.12.2012zusatzversicherung- nein jA, also ich habe ein zahnarztteam gefragt, was die ursache ist, die haben gesagt, dass es mit falschen antibootika zu tun hatte danke für die antwort
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Also der Arzt ist unbekannt (eher schlecht). Wo ist irgendwo? Scheint ja allenfalls ein "Schönheitsfehler" zu sein. Die Allgemeinheit wird da kaum Interesse zeigen, die Korrektur zu sponsorn. Opa und Oma kämen in Frage.
Kommentar von hayrettinSimsek 30.12.2012irgendwo, könnte eine zusatkasse sein, oder sonstetwas. mit anwalt etc wil ich die sache nicht angehen, nachher zahl ich noch 10 mal mehr als ein bleaching
Kommentar von DietmarBakelDietmarBakel 31.12.2012Obwohl ich Dir kaum Chancen gebe, einen Arzt in Regress zu bekommen, könntest Du ggf. über Deine Krankenkasse herausfinden, welcher Arzt Dir das Antibiotika verschrieben hat. Er hat das bestimmt liquidiert.
Viel schwieriger wird es sein, tatsächlich einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Nur eine Variante ist z.B.: Der Arzt behauptet Dich aufgeklärt zu haben, und außendem stand es sogar auf dem Beipackzettlel unter den mögl. Nebenwirkungen.
Der Patient hat überwiegend und von vorn herein - schlechte Karten.
Und dies, musst Du dann über die Instanzen auszufechten.
Aber - wie es so schön heißt - der Rechtsweg steht Dir offen.
Und, ohne Moos nichts los. Da freuen sich schon die Moosabgreifer.
Kommentar von hayrettinSimsek 31.12.2012jaaman sollte immer versuchen, hoffentlich klappt es aber ich mache mir nicht zu große hoffnungen lo
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Wenn das ein Fehler des Arztes war, kannst du den Arzt deswegen angehen, oder zumindest die Praxis oder Krankenhaus, in dem er tätig war...
Kommentar von hayrettinSimsek 30.12.2012danke, habe ich vor.. also wenn herauszufinden ist, wer es gewesen ist...ich bin nähmlich bei 2 praxen gewesen, es haben genug ärzte in meinem gebiss gearbeitet
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Ich denke schon, wenn der Fehler tatsächlich beim Arzt liegt rede erst mit dem Arzt. Wenn der es nicht einsieht, würde ich klagen.
Kommentar von NegierigErNegierigEr 29.12.2012Das dürfte längst verjährt sein.
Kommentar von hayrettinSimsek 30.12.2012muss herauszufinden sein wer der azrz gewesen ist, ich klag den dann an... danke für die antwort
es war einfach nicht für mich geeinet,oder falsch verwendet. also ca. mit 14 jahren wurden meine zähne gelb(nur die hinteren).. danke für die antwort (Y)
es war einfach nicht für mich geeinet,oder falsch verwendet. also ca. mit 14 jahren wurden meine zähne gelb(nur die hinteren).. danke für die antwort (Y)
es war einfach nicht für mich geeinet,oder falsch verwendet. also ca. mit 14 jahren wurden meine zähne gelb(nur die hinteren).. danke für die antwort (Y)