Letzte Woche ist mir nach der Waschanlage hinten ein Einzelstück der Stoßstange abgefallen und das Drehgelenk des rechten Außenspiegels war defekt. Das Teil der Stoßstange habe ich noch in der Waschanlage gefunden, es ist zerdrückt, ich brauche ein neues. Hatte den Schaden sofort vor Ort gemeldet, jetzt schreibt der Waschanlagenbetreiber, dass seine Haftung in den AGBs für Fahrlässigkeit des Waschanlagenbetreibers ausgeschlossen ist??? Wer zahlt denn jetzt, das kann doch wohl nicht sein?

Na, wenn der Waschanlagen-Betreiber fahrlässig gehandelt hat, muss er für den Schaden aufkomen. Da helfen auch keine Ausschuss-Klaueln in den AGBs. Wenn die Teile deines Autos Serienteile waren und er keine besonderen Verhaltensmassregeln für diese Teile vorgeschrieben hat (etwa: Antennen abbauen), haftet er für die Beschädigung, indem "er den Waschauftrag übernimmt".
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden – unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens – von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte. Aus der Überlegung heraus, daß die Benutzer der Waschanlage berechtigterweise eine Reinigung ihrer Fahrzeuge ohne Beschädigung erwarten, hat der Senat entschieden, daß diese Freizeichnungsklauseln unwirksam sind, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Der Waschanlagenbetreiber muss deinen Schaden also ersetzen!

Es ist völliger Blödsinn und juristisch nicht haltbar, in den eigenen AGB die eigene Fahrlässigkeit als Haftungsgrund auszuschließen.
Zudem gibt's in der jüngeren Rechtsprechung genügend Fälle, die klar so entschieden wurden, dass der Kunde davon ausgehen kann, dass sein Auto auch demselben Zustand aus der Waschanlage rauskommt wie es reinkam, nur sauberer.
Was anderes ist es, wenn Du eine totale Rostlaube, die schon in einer normal gefahrenen Rechtskurve ein Rad verliert, in die Waschanlage fährst und der Betreiber Dich drauf hinweist, dass er nicht dafür garantieren kann, dass die Kiste nachher noch genauso aussieht (und innen trocken bleibt).
Aber das wird ja wohl nicht der Fall sein, oder?

Wende dich doch einmal an die Verbraucherzentrale in deinem Ort , die haben Experten die dir sicher weiterhelfen können

Mir ist vor Jahren an einem Ford Cougar(neu) zweimal in der gleichen Waschanlage der Außenspiegel abgebrochen. Der Tankwart hat beide bezahlt (Stück EUR270,--). Den ersten hat auch seine Versicherung bezahlt.Den zweiten hat die Versicherung abgelehnt, da er mich nicht noch einmal hätte reinfahren lassen sollen. Nach langem Briefwechsel hat allerdings Ford die beiden und einen dritten Spiegel ersetzt. Dem Tankwart habe ich das Geld erstattet!