muss vieh-stromzaun gekennzeichnet sein?

11 Antworten

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Ihr müsst die Zäune kennzeichnen. Es gibt zwar keine direkte Verordnung aber wenn was passiert ist es Fahrlässige Körperverletzung.Also, lieber schilder aufstellen dann gibts auch keinen stress

Rechtslage, sinngemäßer Auszug aus VDE 0667

"Elektrozaunanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen. Die Anlagen müssen sich soweit wie möglich außerhalb der Reichweite von Kindern befinden. Sie dürfen soweit möglich keiner mechanischen Gefahr oder unbefugten Handlung ausgesetzt sein."

Beim Weidezaungerät wird die Spannungsversorgung über einen stationären Netzanschluss, über Batterie- (9 V) oder Akkugerät (12 V) oder über Kombinationen von Akkugeräten mit integrierten oder abgesetzten Solarzellen erfolgen. Bei den Geräten ist darauf zu achten, dass sie den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Maßgebend ist die VDE 0667 (Verband Deutscher Elektrotechniker) und die EN 61011. Viele elektrische Weidezaungeräte haben auch ein GS- oder DLG-Prüfsiegel. Gemäß den Vorschriften warnt ein Schild vor dem Elektrozaun.

Folgende Anforderungen beinhaltet die VDE-Vorschrift:

Spannung: 2 000 bis 5 000 Volt (maximal 10 000 Volt) Stromstärke: 100 bis 300 mA (maximal bis 1 000 mA) Impuls: 0,02 bis 0,1 sec Pause: 0,75 bis 1,25 sec Impulsenergie: mindestens 0,5 Joule bis maximal 5 Joule.

Kennzeichnung:

Nähert sich der Elektrozaun Verkehrswegen, so ist nach VDE 0667 / 0131 bzw. EN 61011 eine Kennzeichnung erforderlich.

Diese Kennzeichnung ist im Abstand von nicht mehr als 100 Metern anzubringen. Die Warnschilder müssen mindestens 200mm breit und 100mm hoch sein. Die Grundfläche beider Seiten muss gelb sein. Es muss ein Bildzeichen und / oder ein Warnhinweis mit dem Text: "Vorsicht, Elektrozaun" bei einer Schriftgröße von mindestens 25mm enthalten. Die Beschriftung muss dauerhaft ausgeführt sein. Elektrozäune an Verkehrswegen ohne eine entsprechende Kennzeichnung dürfen nicht betrieben werden.

Siehe als gute Referenz für Weidezäune:

http://www.ride4fun.de/rund-um-die-haltung/elektroweidezaun.html

das würde nur zutreffen, wenn der Zaun direkt an einem frequentierten Fußweg angrenzen würde, wäre für die Koppel recht unwahrscheinlich. VDE ist auch nicht unbedingt ein Gesetz!

@user287

Ein Verkehrsweg ist jeder öffentliche Weg oder Straße, gleichgültig ob frequentiert oder nicht. Die DIN, VDE und sonstige Normen stellen aus gesetztlicher Sicht den Stand der Technik dar. Wenn etwas passiert ist die Einhaltung des "stands der Technik" die Kernfrage ob auf fahrlässig oder grob fahrlässig oder unschuldig entschieden wird

es ist leider ein frequentierter fussweg.

mein mann behauptet, jeder trottel würde diesen stromführenden zaun erkennen. ich aber finde es eine gefahr. für z.b. alte menschen od. gar mit herzschrittmachern, welche das pferd streicheln wollen.

schilder wegen strom wurden von unbekannten abgerissen. mein mann erneu3ert sie leider nicht.
ich denke, wir sind dazu verpflichtet?

doch, VDE 0667 / 0131 bzw. EN 61011, siehe meinen Eintrag

eine pflicht gibt es glaube nicht, aber bei uns sehe ich überall diese schilder, wahrscheinlich im falle eines unfalles aus der haftung zu sein, ich würde sie auch lieber anbringen so habe ich getan was man tun kann und muss später kein schlechtes gewissen haben hättest du mal lieber

doch, VDE 0667 / 0131 bzw. EN 61011

Das wäre zumindest sehr nett von euch, und falls euch jemand verklagen möchte wäret ihr auf der sicheren Seite. Die gibt es in jedem Baumarkt.

und ist auch Pflicht, VDE 0667 / 0131 bzw. EN 61011

@Sorbas48

Vielen Dank für die gleich 5 fache Ausführung deiner Antwort. Ich denke es wurde jetzt verstanden. Warum müssen es einige immer übertreiben? Dadurch wird es doch nicht wahrer als wahr.

@fraufrings

ganz einfach, weil sehr viele Antworter wenn überhaupt nur bei ihren eigenen Antworten nachlesen und dann meinen sie seien mit ihren kuriosen Falschmeldungen ständig am richtigen Weg.