gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss Versandhaus im Gewährleistungsfall Originalkarton zurück geben?

gefragt von SunSeeker2001SunSeeker2001 am 22.09.2008 um 16:06 Uhr

Hallo!

Folgender Fall: Wir mussten unseren Kinderwagen (das Gestell) aufgrund eines Defekts, innerhalb der Garantiezeit, an den Versandhändler zurücksenden. Das erfolgte im Originalkarton.

Nun haben wir den Kinderwagen wieder zurück erhalten, jedoch nicht mehr im Originalkarton, sondern in einer neutralen Verpackung. Das Problem ist, wenn wir später einmal den KW wieder verkaufen möchten, können wir den KW nicht mehr vollständig versenden, da er komplett nicht in den Ersatzkarton passt. Auf Anfrage behauptet der Kundendienst das wir keinen Anspruch auf die Rücksendung des originalen Kartons hatten. Stimmt das?

Marco

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.219 Gewährleistung x 256 Versandhaus x 84 garantiefall x 28

anonym
beantwortet von maganz am 22. September 2008 16:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es ein Karton des Herstellers war, wo z.B. auch technische Daten aufgedruckt waren, dann ist das Teil der neuwertigen Ware und muss auch bei einem Umtausch wieder mitgeliefert werden, sonst ist die Lieferung unvollständig, bzw. müsste ein Preisnachlass gewährt werden.

Wenn es ein neutraler Karton war, dann gibt's so einen Anspruch nicht. Dann hat der Händler die Ware ohne Originalverpackung geliefert und ist das Risiko eingegangen, dass durch eine nicht fachgerechte Verpackung die Ware beschädigt ankommt (eine solche Beschädigung wäre ein Reklamationsgrund).


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 22. September 2008 16:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und wie begründen die das? Du hast doch auch den Original-Karton mitbezahlt beim Kauf, also ist er doch Dein Eigentum. Ruf dort mal nochmal an und lass Dir das mal begründen, würd mich interessieren, wie diese aussieht. Liebe Grüße, K.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 22. September 2008 16:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentlich stünde Dir der O_Karton zu. Du hast ihn mitbezahlt !


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. September 2008 16:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da du als Einsender eines Garantie/Gewährleistungfalls auch nicht den Originalkarton verwenden musst, wirst du im umgekehrten Fall auch kein Recht darauf haben.

Kundenverpackungen werden in der Regel bei Reklamationen sofort entsorgt. Wer soll das logistisch bewältigen, dass zu einem bestimmten Kinderwagen auch ein bestimmter Karton gehört?

Kommentar von maganz am 22. September 2008 16:22

Üblicherweise verlangen Händler den Originalkarton bei Reklamationen, daher kann der Verbraucher nicht davon ausgehen, dass das bei einem bestimmten Versandhändler anders sein sollte. Wenn das Produkt ursprünglich mit Originalverpackung geliefert wurde, darf die LIeferung bei einer Reklamation nicht schlechter ausfallen. Die Logistik ist ein Problem des Händlers und nicht des Kunden. Er hat ja die mangelhafte Ware geliefert und somit den eigenen Arbeitsaufwand verursacht.

Kommentar von maganz am 22. September 2008 16:26

Außerdem ist ein Originalkarton eben keine "Kundenverpackung". Gerade ein Originalkarton mit Modellbezeichnung und Abbildung lässt sich ohne Schwierigkeiten der dazugehörigen Ware zuordnen.


anonym
beantwortet von Ermittler am 22. September 2008 16:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Es ist üblich, Verpackungsmüll auf das Notwendigste zu reduzieren. Den KW könnt ihr auch zum Weiterverkauf nicht-original-verpackt versenden. Auch Hochglanzkartons sind nach ein oder zwei Transportwegen zerstört.


combothomas
beantwortet von combothomas am 22. September 2008 16:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da gebe ich den Kundendienst recht...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.