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Muss Vermieter Grafitti an Hauswand entfernen?

gefragt von komma1 am 12.03.2009 um 11:28 Uhr

Mich würde mal interessieren ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, Grafitti an der Hauswand zu beseitigen? Unser Haus wurde vor ein paar Wochen total vollgeschmiert mit Grafitti und es sieht einfach nur sch... aus. Vermieter entfernt dies aber nicht. Wir und die anderen Mieter fragen uns nun wofür man die Miete, Nebenkosten etc. zahlt, wenn solche Sachen am Haus nicht gemacht werden?

Vor zwei Monaten hat er mit der Nebenkostenabrechnung sogar eine Erhöhung gemacht, obwohl er an dem Haus selber nichts großartiges tut....


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. März 2009 11:33
2x
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Er muss das nicht entfernen aber wenn er schlau ist macht er das. Je länger das Grafitti dran bleibt umso eher neigt ein Grafiti zum Paarungsakt und bekommt Junge. Grafittis sind quasi direkt geschlechtsreif und Zwitter. Deswegen sollte man sie möglichst am Tag der Entdeckung schon entfernen.

Kommentar von komma1 am 12. März 2009 11:34

Hihi... joa, so würde es den Nachwuchs erklären der schon vorhanden ist :-))


zyron
beantwortet von zyron am 12. März 2009 11:30
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ja und er kann die kosten auf die Mieter umlegen.

Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 11:35

also verpflichtet ist er nicht, aber die kosten dafür kann er euch mietern aufdrücken und das ist vollkommen legal.

Kommentar von 1ef554521ae4dd522f0a4fd54b8e94aasmallvanbick am 12. März 2009 11:36

nein, das Haus gehört dem Vermieter nicht dem Mieter, und der Mieter ist auch nicht für die Optik oder Instandhaltung des Mietobjektes verantwortlich! es sei denn er hats selbst verursacht ;-) Renn zum Anwalt! der hold dich da raus xD

Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 11:42

Doch doch und immer noch : Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird. Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Mitte) vom 27. Juli 2007 (AZ: 11 C 35/07) weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.


schildi
beantwortet von schildi am 12. März 2009 11:31
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muss er nicht, wenn er sein Haus so schön findet !

Kommentar von komma1 am 12. März 2009 11:32

na super lach er wohnt ja auch nicht darin...


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. März 2009 11:36
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es besteht Anspruch auf ein dementsprechendes Umfeld und dazu gehört auch das Aussehen des Mietobjektes...

Kommentar von Regenmacher am 12. März 2009 12:01

Woher weißt du, dass dieser Anspruch besteht? Ich kenne mich zwar mit Mietrecht aus, aber dieser § ist mir unbekannt.

Kommentar von Auskunft am 12. März 2009 12:09

Urteil Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Az: 233 C 47/06

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 12. März 2009 12:44

Berlin (dpa/gms) - Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, Graffiti an der Hausfassade zu beseitigen. Die gesprühten Malereien gelten laut dem Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 233 C 47/06) als Mängel an der Mietsache, so der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.


anonym
beantwortet von Auskunft am 12. März 2009 11:37
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Je nach Umfang der Schmiererei muß er.

(...ka-city.de/129/128/wohnen-bauen-news-tipps/news/article/vermieter-muss-graffiti-entfernen/129/archive/2006/nov/

Je nach Sachlage wären die Ausgaben der Graffiti-Beseitigung dann unter Umständen umlegbare Nebenkosten oder eben nicht.

In der Regel sind die Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden nicht vom Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, da es sich nach Auffassung vieler Gerichte um Instandhaltungskosten handelt (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22. Mai 2000, Az. 222 C 120/99).

Das Amtsgericht Berlin Mitte schlug in einem Fall jedoch die Kosten der Beseitigung den Hausreinigungskosten zu (Urteil vom 27. Juli 2007, Az. 11 C 35/07).

An dem betroffenen Haus gab es monatlich Graffiti-Schmierereien. Diese ließ der Vermieter dann alle drei Monate beseitigen. Auf Grund der Häufigkeit zählte der Richter daher die Kosten für die Beseitigung des Graffitis zu den Hausreinigungskosten.

Kommen diese regelmäßig vor, so können sie auf die Mieter umgelegt werden. Das entscheidende Kriterium hier ist die Regelmäßigkeit der wiederkehrenden Leistung.

(http://www.rechtsindex.de/mietrecht/325-muessen-mieter-die-kosten-fuer-graffiti-...)



anonym
beantwortet von deepunder am 12. März 2009 11:30
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was haben die nebenkosten mit entfernen von graffitis zu tun? das ist doch heizung wasser und co...oder versteh ich da was falsch?


vanbick
beantwortet von vanbick am 12. März 2009 11:34
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ja normaler weise muss der vermieter dafür sorge tragen, er wird wahrscheinlich sogar vesuchen die Kosten dafür euch Mieter überzubüglen, ich kann dir da nur ein Anwalt empfehlen, in der heutigen welt versucht dich jede Firma, oder laden oder sonst was sogar staatliche einrichtugnen versuchen nurnoch alle Menschen abzufaken. Traurig aber leider wahr. In solchen Fällen hilft leider nur der Anwalt.

Zur not Kostenlos vom Amtsgericht ;-)


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