Mein Vermieter führt in der Betriebskostenabrechnung 2 Gewerbeeinheiten und die Restlichen privat vermieteten Wohnungen auf. Alle Kosten werden qm-mässig abgerechnet. D.h. auch Wasser und Müll für Bäckerei und Imbiss auf alle Mietparteien. Ist das korrekt?

Vorsicht: Grundsteuer muss nur dann getrennt abgerechnet werden, wenn die Stadt den Grundsteuerbescheid schon mit getrennten Positionen verschickt. Wenn die Stadt von einer Trennung nach Gewerbe und Privat absieht, muss (kann) auch der Vermieter nicht trennen. Lass dir hier den Grundsteuerbescheid zeigen, da kannst du es erkennen.

Eine Bäckerei hat einen riesigen Wasserverbrauch. Das muss er separat abrechnen, geht gar nicht anders.
Gewerberäume und Wohnräume müssen getrennt bei den Betriebskosten abgerechnet werden. Das gilt natürlich auch für die Berechnung der Grundsteuer, die bei Gewerberäumen beträchtlich höher ausfällt.
Ich kenne keine Stadt, die es sich nehmen lässt, dort mehr Steuern einzunehmen, wo es am bequemsten geht.
Aber ich kenne eine, und zwar Rodgau (Hessen).