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Muss Vermieter BK getrennt nach Gewerbe und Privat abrechnen?

gefragt von carinacat am 07.07.2007 um 12:07 Uhr

Mein Vermieter führt in der Betriebskostenabrechnung 2 Gewerbeeinheiten und die Restlichen privat vermieteten Wohnungen auf. Alle Kosten werden qm-mässig abgerechnet. D.h. auch Wasser und Müll für Bäckerei und Imbiss auf alle Mietparteien. Ist das korrekt?

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Mietrecht x 3.897

Fragezeichen
beantwortet von Fragezeichen am 7. Juli 2007 12:49
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Vorsicht: Grundsteuer muss nur dann getrennt abgerechnet werden, wenn die Stadt den Grundsteuerbescheid schon mit getrennten Positionen verschickt. Wenn die Stadt von einer Trennung nach Gewerbe und Privat absieht, muss (kann) auch der Vermieter nicht trennen. Lass dir hier den Grundsteuerbescheid zeigen, da kannst du es erkennen.

Kommentar von Regenmacher am 7. Juli 2007 14:25

Ich kenne keine Stadt, die es sich nehmen lässt, dort mehr Steuern einzunehmen, wo es am bequemsten geht.

Kommentar von Baf2df9d08c41d92f377df11ad1b1428smallFragezeichen am 7. Juli 2007 16:36

Aber ich kenne eine, und zwar Rodgau (Hessen).


Luise
beantwortet von Luise am 7. Juli 2007 22:19
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Eine Bäckerei hat einen riesigen Wasserverbrauch. Das muss er separat abrechnen, geht gar nicht anders.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. Juli 2007 12:20
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Gewerberäume und Wohnräume müssen getrennt bei den Betriebskosten abgerechnet werden. Das gilt natürlich auch für die Berechnung der Grundsteuer, die bei Gewerberäumen beträchtlich höher ausfällt.

Kommentar von Regenmacher am 7. Juli 2007 12:22

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