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Muß uns der Vermieter einen gleichwertigen Gasherd stellen?

gefragt von jacobi06jacobi06 am 12.09.2007 um 21:48 Uhr

Gerstern habe ich, durch eine Überprüfung, es schriftlich bekommen, das unser Gasherd "Schrott" ist. Es ist ein 4 Flammer mit Backofen. Muß ich auch einen 3 Flammer akzeptieren?, denn meine Nachbarin meinte die Verwaltung läßt nur noch 3 Flammer einbauen. Antworten wenns geht auch mit § oder links, wenn ich auf einen gleichwertigen bestehen kann. Danke :o) (habe im Internet nichts gefunden was mir hilft)


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. September 2007 21:50
8x
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einen § weiß ich zwar nicht, aber du musst nehmen was du bekommst.

der muss nicht mal neu sein, der vermieter ist nur verpflichtet, dir eine kochgelegenheit zu stellen.

wünsche darfst du äußern, aber fordern halte ich für vermessen.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 12. September 2007 21:59
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xyungeloest hat m.w. recht.

falls du es dir leisten kannst, schlage ich vor, dir selbst einen wirklich guten gasherd zu kaufen. den kannst du dann mitnehmen, sobald du ausziehst. (lässt sich ja auch mit flüssiggas betreiben.)

da macht das kochen gleich doppelt so viel spass...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. September 2007 09:22
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In den meisten Bundesländern ist die Stellung eines Herdes nicht mehr Aufgabe des Vermieters.

Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass zur Wohnung ein Gasherd gehört, dann wird sicherlich nicht die Ausführung, wieviele Kochstellen der haben muss, geschrieben stehen.

Also musst du auch mit einem 3-Flammen Herd, ob neu oder gebraucht, einverstanden sein. Dafür braucht man keine Paragrafen, denn das ist ja im Mietvertrag entsprechend geregelt.


krubi
beantwortet von krubi am 15. September 2007 03:14
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Wenn du es ganz genau wissen willst mit Paragraphen und allem Drum und Dran kann ich dir nur raten, dich an den Mieterbund in deiner Stadt zu wenden. Die kennen sich damit am besten aus. Nicht alles, was in den Mietverträgen steht, gilt heute noch.


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