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Muss Sozialhilfe zurück gezahlt werden wenn das Pflegeheim nicht mehr gebraucht wird

gefragt von Regina82 am 03.03.2008 um 5:49 Uhr

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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. März 2008 08:10
2x
Thumb_up

Sozialhilfe wird immer nur dann zurückgefordert, wenn der Anspruch nachweißbar seit dem Tag X nicht mehr bestand und trotzdem gezahlt wurde..

sollten sich Veränderungen in der Berechnungsgrundlage ergeben, dann ist das freilich auch schnellstens dem Amt zu melden

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. März 2008 09:57

Korrekt!




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