Ceyda am 19.08.2008 um 17:31 Uhr
Meine Cosuine bezieht ALG2 und da übernehmen die ja die Rundfunkgebühren. Sie hat dies schon beantragt. Jedoch bekam Sie immer wieder Rechnungen. Dies teilte Sie der Sozialagentur mit. Jetzt hat Sie einen Brief von Inkasso ( Creitreform) bekommen die mit gerichtlichen Schritten drohen. Sie muss jetzt eine Höhe von 245,11€ bezahlen. Ist sie jetzt verpflichtet die Summe zu zahlen oder dies von der Sozialagentur bezahlen lassen? Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.
MFg
Das JobCenter übernimmt keine Rundfunkgebühren. Sie muss selbst bei der GEZ die Gebührenbefreiung beantragen, siehe www.gez.de.
Die Befreiung gilt dann ab dem Monat, der auf die Beantragung folgt. Und alles bis dahin muss sie selbst bezahlen.

Verstehe kein Wort. Als Alg2-Empfänger stells du einen Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ. Das Amt übenimmt da garnichts.
für rückwirkende schulden kommt keine ARGE auf.
außerdem zahlen die keine GEZ-gebühren, sondern diese wird von der GEZ erlassen, also von keinem gezahlt.
Mahnung zeugt immer von Versäumnis was nie vom Amt gezahlt wird. Was man selbst verbockt das zahlt man auch selbst.
Es ist nicht so, dass das die Sozialagentur die GEZ-Gebühren übernimmt, sie wird davon befreit, wenn sie einen Antrag stellt: https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebu...
Tut mir Leid. Habe mcih falsch ausgedrückt. Sie hat schon vor Monaten so einen Zettel ausgefüllt und bekam trotzdem eine Rechnung. Mein Fehler.
An die GEZ immer per Einschreiben mit Rückschein!
Die haben gern mal etwas "nicht erhalten".
Wenn sie den Befreiungsantrag hingeschickt hat, dann müsste sie von der GEZ auch einen Bescheid bekommen haben.
Außerdem wollen die auch das Original des ALGII-Bescheids bzw. eine beglaubigte Kopie davon.
Steht alles auf der Webseite.