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muss sich ein vermieter nach dem mietspiegel richten, z.B.nach Modernisierung

gefragt von stuebi58 am 24.06.2007 um 11:54 Uhr

Balkone werden angebaut und die Miete überschreitet mehr als 50% meines Einkommens.


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Juni 2007 11:59
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Kein Vermieter muss sich bei seiner Miete, die er verlangt, nach dem Gehaltsniveau seines Mieters richten. Der einzige Anhaltspunkt wäre der Mietspiegel, falls einer vorhanden, oder aber die Benennung von Vergleichsmieten wirklich ähnlicher Wohnungen.

Kommentar von stuebi58 am 24. Juni 2007 12:09

Danke, dann steht ein Wohnungswechsel bevor.


Jazzzay
beantwortet von Jazzzay am 24. Juni 2007 12:13
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Sie müssen sich nicht daran halten, aber die meisten tun es. Wie Regenmacher schon sagt, vergleichen Vermieter ihre Wohnungen mit ähnlichen Immobilien. Ist zwar blöd für Dich, würdest Du aber bestimmt ähnlich machen, oder?

Kommentar von stuebi58 am 24. Juni 2007 12:43

muss ich Handwerker, trotz schriftlichem Widerspruch, für die Baumassnahmen in die Wohnung lassen?

Kommentar von Regenmacher am 24. Juni 2007 13:16

anonym
beantwortet von reinerbr am 24. Juni 2007 14:54
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Also 10-11% werden bei der Miete aufgeschlagen für diese Renovierung,leider! Aber du kannst beim Wohnungsamt Mietbeihilfe beantragen.Versuch macht klug.


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